Wie wird die maximal zulässige Wohnfläche berechnet?

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B

baulaie89

Hallo zusammen,

ich plane aktuell eine Doppelhaushälfte in Hanglage und stoße auf ein großes Problem, das mich verzweifeln lässt.
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, es besser zu verstehen.

Hier die Eckdaten:
  • Grundstücksfläche: 217 m², Grundflächenzahl: 0,45 → maximal 97,65 m² überbaubare Fläche.
  • Keine Geschossflächenzahl angegeben.
  • 1 Vollgeschoss erlaubt, dazu ein Satteldach mit 35° Dachneigung (Traufhöhe max. 4,50 m, Firsthöhe max. 9,00 m).
  • Aktuell geplante Wohnfläche: 131 m² (Erdgeschoss und Dachgeschoss).
  • Balkon: 7,5 m²; ich wollte ihn etwas vergrößern.
Mein Architekt lehnt die Vergrößerung des Balkons strikt ab, weil er sagt, wir überschreiten damit die maximal zulässige Wohnfläche.
Er erklärt jedoch nicht im Detail, wie diese Begrenzung der maximal möglichen Wohnfläche zustande kommt.
Es scheint eine absolute Grenze zu existieren, die laut ihm nicht überschritten werden darf. Ich verstehe, dass die Grundfläche im Erdgeschoss durch die Grundflächenzahl klar begrenzt ist (97,65 m²). Aber wie wird die maximal mögliche Wohnfläche im Dachgeschoss berechnet? Die Traufhöhe, Firsthöhe und Dachneigung setzen der Fläche natürlich Grenzen – doch was ist die Grundlage, nach der diese maximale Fläche bestimmt wird? Ich erhalte von meinem Architekten dazu keine nachvollziehbaren Antworten.

Ich fühle mich momentan ratlos und würde mich freuen, wenn jemand mir helfen kann, das besser zu verstehen oder Hinweise gibt, wie ich hier vorgehen könnte. Vielen Dank im Voraus!
 
Y

ypg

Welcher Baubereich ist es denn? Welches Grundstück?

Vorab: 97,65 ist die maximale Grundfläche, die Wohnfläche im EG ist natürlich kleiner.
Die Vollgeschossigkeit bezieht sich meist auf die Wohnfläche und ist in der Landesbauordnung verankert. ->
Das ist zu unterschreiten.

Was ist denn mit dem Hang?
Bei einem Haus muss man in 3D denken, bei Hang sowieso.
Aber man muss auch dem Architekten vertrauen. Wozu soll denn der Balkon sein?
Stell doch mal den Schnitt vom Hang ein. . Und wie ist denn Euer Bedarf überhaupt?
 
11ant

11ant

ich plane aktuell eine Doppelhaushälfte in Hanglage
Wenn Du nicht selbst Dein größer Feind werden möchtest, dann plane niemals eine einzelne Doppelhaushälfte, und in Hanglage schon dreimal nicht.
Hier die Eckdaten: [...] Hier die Bebauungspläne (Nutzungschablone C)
Verlinken solltest Du derlei hier nicht. Zu Deinem Baugebiet gibt es übrigens bereits einen Gleichgesinnten-Thread: https://www.hausbau-forum.de/threads/bauherren-im-neubaugebiet-steinriegel-wendlingen-am-neckar.41738/

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, es besser zu verstehen. [...]
Mein Architekt lehnt die Vergrößerung des Balkons strikt ab, weil er sagt, wir überschreiten damit die maximal zulässige Wohnfläche.
Er erklärt jedoch nicht im Detail, wie diese Begrenzung der maximal möglichen Wohnfläche zustande kommt.
Also aus 217 qm Grundstück ergeben sich mal Grundflächenzahl 0.45 maximal 97.65 qm Grundfläche, was im EG zu etwa 78 qm und insgesamt zu etwa 117 qm Wohnfläche führen wird. Eine Terrasse zählt in diese Grundfläche voll mit hinein. Ein Balkon (also im oberen Stockwerk) zählt nur in die Wohnfläche. Da das DG kein Vollgeschoss werden darf, ist seine Fläche (Umfassungswände mitgerechnet) darauf begrenzt, daß sie nur 2/3 bzw. 3/4 (je nach Bundesland) der Vergleichsfläche des EG betragen darf, jedenfalls soweit sie eine Höhe von 2,30 m erreicht. Auf einen Balkon trifft dies zu, er zählt insofern also mit hinein. Ob dies auch hier wie bei der Wohnflächenberechnung allgemein nur anteilig gilt, darüber mag gestritten werden können. Dein Architekt kann Dir dies sehr wohl auch vorrechnen, für den Bauantrag muß er dies sogar (beim Nachweis der Nichtvollgeschossigkeit des DG). Wie geht denn Dein Hälftennachbar damit um ?
 
H

hanghaus2023

Doppelhaus ist mMn nur in C zulässig, da findet man aber keine 217 m2. Eigentlich gibt es gar kein so kleines Grundstück.
 
Zuletzt aktualisiert 25.01.2025
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