Was muß ein Architekt, ein Bauherr leisten?

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Zuletzt aktualisiert 08.07.2025
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Nordlys

Nordlys

So wie es jetzt ist kannste eigentlich nur die Zufahrt plus Garage durch Erdanfuhrbund teure Winkelstützmauer auf Hausniveau anheben. Das gibt Ärger mit dem Nachbarn, und bedarf auch eines neuen Bauantrages. Einen ein Meter breiten Weg zur Haustür von der Grundstücksgrenze Strasse schlank an der Hauswand nach Art einer stufenfreien Behiindertenrampe lässt nur zwei Meter Fahrweg, was mir zu eng wäre. Auch da wäre eine Stützmauer plus ein Geländer nötig. Fazit. Haus verschieben. Oder nur Parkplatz an der Strasse, keine Garage, keine lange Auffahrt. Autos können auchbdraussen stehen, ein Gartenhaus lässt sich auch anders unterbringen.
 
M

Matthias9541

Danke für Deine Rückmeldung Nordlys. Warst Du denn auch, nachdem Du die Baugenehmigung erhalten hattest, unzufrieden mit der Architektenplanung, wenn Du das verraten magst? Kannst Du mir in etwa mitteilen, was die von Dir vorgeschlagene Behindertenrampe mit Geländer in etwa kosten würde? Meine Überlegungen gehen nämlich genau in diese Richtung. Danke.
 
Nordlys

Nordlys

Zu Deinersten Frage, nein. Wir hatten das zuvor wochenlang hin und her gewälzt, mit einem Freund beredet, und dann war es das. Die einzugehenden Kompromisse kann ich akzeptieren,
Zu Deiner zweiten Frage, das muss Dir doch dein GU sagen können. Wegfallt Treppe, anfahren Sand, Gehwegplatten, Winkelstützen, Geländer. Ersparnis Behördengebühr.
 
Y

ypg

ch verließ mich ganz einfach auf den Architekten als Fachmann. Danach erhielt ich die Baugenehmigung.
Als ich dann nach Erteilung der Baugenehmigung die Unterlagen für den Bauunternehmer erneut unterzeichnen sollte, schaute ich mir diese Unterlagen noch einmal genauer an und stellte fest, daß es auch eine andere Lösungsmöglichkeit gegeben hätte. Wenn der gesamte Baukörper um ca. 1,30 m von der Straßenseite aus betrachtet nach links verschoben worden wäre, links gab es noch Spielraum, hätte das Haus nicht um 75 cm tiefer gelegt werden müssen, auf der rechten Seite wäre dem zufolge eine Lücke zwischen der Garage und der Hauswand entstanden.
Da ich dies möchte, kommen jetzt laut Aussage des Architekten zusätzliche Kosten auf mich zu: 500 Euro Pauschale für den Bauträger, neue Vermessung, neue statische Berechnungen, neuer Bauantrag.
Das Problem ist, dass man selbst die Unterlagen für den Bauantrag unterschreibt - wohlglaubend, dass der Fachmann mündig und selbstständig für den Kunden das optimalste herausholt.
Fehler passieren immer, ob man die verstehen kann oder nicht. Sie passieren. Vom Architekten her, dem BU... letztendlich Euch, die ja diese unzähligen Unterschriften gegeben haben.
ich verstehe aber nicht, wozu der GU nun 500€ bekommen möchte?
War der Vermesser denn nach der Genehmigung schon da??? Wir haben auch die Garage noch "versetzen" lassen, das hat uns für die Nachgenehmigung 90 € oder so gekostet - für die Genehmigung, nicht für den GU. Bei dem war das Service.

Insofern würde ich versuchen, mal mit dem GU zu reden - diplomatisch von einem Fehler des Architekten sprechen... ihr seid, ja auch daran interessiert, kein grosses Ding daraus zu machen ;)

Übrigens helfen in solchen Fällen als "Druckmittel" öffentliche Baublogs :)
 
M

Matthias9541

Das mit der Rampe mache ich nur, wenn der Baukörper nach links verschoben ist und ich einen 3 m breiten Zufahrtsweg zur Garage habe. Die 500 Euro stellen eine Pauschale da, da für den Nachtrag zur Baugenehmigung einzelne Zeichnungen abgeändert werden müssen. Laut Aussage des Architekten muß neu vermessen werden, wenn der Baukörper nach links verschoben wird.
Das Problem ist, dass man selbst die Unterlagen für den Bauantrag unterschreibt - wohlglaubend, dass der Fachmann mündig und selbstständig für den Kunden das optimalste herausholt.
Ich habe aus der ganzen Geschichte gelernt, daß man anscheinend auch die Fachleute überprüfen muß, nur wer kann parallel zum Berufs- und Familienleben sich die Kenntnisse eines Geologen, Statikers, Architekten, Tiefbauers aneignen? Ich nicht.
 
Zuletzt aktualisiert 08.07.2025
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