Wo stellen wir Haus und Garage hin?

4,60 Stern(e) 5 Votes
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Wo stellen wir Haus und Garage hin?
>> Zum 1. Beitrag <<

W

Wanderdüne

Auf dem Plan steht "geplante Grenze". Wird ein größeres Grundstück aufgeteilt?
Wenn dies so ist, könnte es Sinn machen, wenn sich beide Parteien z.B. wegen Abstandsflächen in ihren Planungen abstimmen, um gemeinsam mehr aus den Grundstücken herauszuholen. Die gilt besonders für das dann westliche Grundstück.

WD
 
F

flamingo

Hallo zusammen,
vielen Dank für eure Meinungen und Hinweise.

Nachstehend ein paar Antworten:
- Das Grundstück liegt in einem Neubaugebiet innerhalb einer Spielstraße
- Keine Bestandsbebauung, alles wird neu gebaut
- Im Bebauungsplan ist nicht vorgesehen, dass eine Firstrichtung einzuhalten ist. Wir haben das bereits beim Bauamt vorabgestimmt.
- Von Norden ist leider keine Zufahrt möglich, da Nachbargrundstück
- Für alternative Vorschläge wäre eine Zufahrt von Süden oder Osten möglich
- Die Garage steht so weit in der Ecke um davor ausreichend Stellplatz zu haben
- Wohnzimmer im EG in S/W-Richtung
- Kinderzimmer im OG in S/W-Richtung
- Küche im EG in N/W-Richtung
- Grundstücksgrenze im Westen habe ich jetzt nachgezogen, wor haben das Grundstück gegenüber der 1. B-Planung vergrößert

Ich habe zum Verständnis nochmal eine Skizze angehängt :-)

Gruß
Ingo

wo-stellen-wir-haus-und-garage-hin-56375-1.jpg
wo-stellen-wir-haus-und-garage-hin-56375-1.jpg
 
N

nordanney

Ich finde es gut, so wie das Haus steht. Dann könnt Ihr einen schönen Garten mit verschiedenen Bereichen anlegen und habt eine schöne Sonnenterrasse.
 
B

Bauexperte

Hallo,

- Keine Bestandsbebauung, alles wird neu gebaut
- Im Bebauungsplan ist nicht vorgesehen, dass eine Firstrichtung einzuhalten ist. Wir haben das bereits beim Bauamt vorabgestimmt.
Das freut mich für Dich; wobei die FR bei einem WD eh keine Rolle spielt. Wahrscheinlich habe ich mich aber falsch ausgedrückt.

Ich habe mal Deinen eigenen Plan eingestellt, versehen mit möglichen Hausstellungen des linken sowie oberen Nachbarn. Hast Du im Vorgespräch mit dem Bauamt auch geklärt, ob Du auch aus der ein oder anderen Flucht weichen darfst? Gerade B-Pläne zu Neubaugebieten sind da nicht selten sehr restriktiv.

Liebe Grüsse, Bauexperte
wo-stellen-wir-haus-und-garage-hin-56381-1.jpg
 
F

flamingo

Hallo Bauexperte,
Deinen Einwand habe ich verstanden, auch das hatten wir bereits vor Grundstückskauf mit dem Bauamt diskutiert, bevor wir "diesen krummen Hund" als Grundstück gekauft haben.

Ich gehe davon aus, dass die Anordnung der Häuser in Deiner Skizze bezogen auf die "Fluchtung" war. Wir gehen davon aus, dass die Nachbarn sich jedoch mehr S-/W-Garten gönnen werden...

Hat noch jemand eine schöne Idee, bei der Garage und Haus miteinander verbunden sind?
 
W

Wanderdüne

- Von Norden ist leider keine Zufahrt möglich, da Nachbargrundstück
Bezog sich das auf meinen Beitrag? Falls ja meinte ich, daß die Garage in die Ausbuchtung des Grundstücks kommen könnte, mit einer Zufahrt da wo jetzt der Eingang geplant ist. Dazu ein schmaleres, längeres Gebäude im Norden = Garten im Süden.

Insgesamt zeigt die Fragestellung der Threads die Problematik.

Bei einem Entwurf wird basierend auf den Anforderungen des Bauherren, der Eigenschaften des Grundstücks, der Umgebung und rechtlicher und sonstiger Rahmenbedingungen ein Gebäude geplant.
Alternativ kann auch frei planen wie man wohnen möchte, allerdings muß dann auch das passende Grundstück dazu gefunden werden. Vielleicht passt dann ein Grundstück von 50, vielleicht auch nicht. Und die Wahrscheinlichkeit, daß ein Eckgrundstück passt ist eher gering.

Grüße
WD
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2293 Themen mit insgesamt 80092 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben