Vermessung Aufgabe der Baufirma?

5,00 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 03.07.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Vermessung Aufgabe der Baufirma?
>> Zum 1. Beitrag <<

WilderSueden

WilderSueden

So wie ich es verstehe, wurde der Bauantrag ohne Position / Höhe / ... eingereicht und das Amt hat gesagt "Da fehlt ja die Hälfte! Bitte nachreichen!"
Ja, aber ein gültiger Bauantrag braucht das doch und der Architekt müsste gleich sagen dass er die Vermessung noch braucht?
Ich vermute ja, dass es sich hier um einen Zeichenknecht des Bauunternehmers handelt, damit wäre die Verzögerung zumindest teilweise deren Schuld
 
M

motorradsilke

Ja, aber ein gültiger Bauantrag braucht das doch und der Architekt müsste gleich sagen dass er die Vermessung noch braucht?
Ich vermute ja, dass es sich hier um einen Zeichenknecht des Bauunternehmers handelt, damit wäre die Verzögerung zumindest teilweise deren Schuld
Aber auch der muss das von einem Architekten absegnen lassen, bevor das eingereicht werden kann.
 
S

Simon-189

Hallo,

was nicht im Vertrag steht, ist durch euch zu erbringen. Steht da kein Vermesser drin, ist es eure Aufgabe das vor Erstellung des Bauantrags durchführen zu lassen.

Habt ihr die Bauanträge einfach blind ans Landratsamt weitergegeben oder habt ihr sie euch vorher mal angesehen und geprüft? Als Bauherr hat man doch evtl. vorhandene Gefälle, Böschungen, Baumbestand oder sonstiges am besten im Kopf. Da muss es doch auch Laien auffallen, dass da kein Geländeverlauf ersichtlich ist. Hoffentlich blüht euch jetzt bei den Erdarbeiten kein böses erwachen, weil das ganze Grundstück aufgefüllt o.ä. werden muss. Ich drücke euch die Daumen!

Somit kann euch die Baufirma einen Strick daraus drehen, da ihre Genehmigungspläne in diesem Stadium mit fehlenden Höhenangaben von euch freigegeben bzw. mit allen jetzt anfallenden Nachträgen, Terminverschiebungen und Änderungen akzeptiert wurden indem ihr sie zum Landratsamt geschickt / gegeben habt!

Vielleicht bin ich da als Konstrukteur/Zeichner schon beruflich etwas genauer und pingelig. :confused:
 
K

k-man2021

Somit kann euch die Baufirma einen Strick daraus drehen, da ihre Genehmigungspläne in diesem Stadium mit fehlenden Höhenangaben von euch freigegeben bzw. mit allen jetzt anfallenden Nachträgen, Terminverschiebungen und Änderungen akzeptiert wurden indem ihr sie zum Landratsamt geschickt / gegeben habt!
Ich bin da nicht ganz so pessimistisch… normalerweise unterschreibt erst der Architekt und dann der Bauherr. Wenn der Architekt zur Baufirma gehört, sehe ich erstmal die Verantwortung für den unvollständigen Bauantrag im Innenverhältnis Baufirma-Bauherr bei der Baufirma. Auch würde ich erwarten, dass der Bauherr rechtzeitig auf die fehlende Vermessung aufmerksam gemacht wird. Gegenüber dem Bauamt ist der Bauherr für Zusatzkosten und Verzögerungen verantwortlich.

Aber jetzt wird es Zeit, dass der TE sich mal wieder äußert…
 
Zuletzt aktualisiert 03.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3143 Themen mit insgesamt 42576 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Vermessung Aufgabe der Baufirma?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Carport Abweichung vom Bauantrag 21
2Ständig gleiche Fehler beim Bauantrag - Blödheit oder Absicht? - Seite 644
3Wer hat mit Architekt gebaut? Erfahrungen?? - Seite 1185
4Vermessung Kosteneinschätzung - Seite 843
5Grundriss-Angebot vom Architekt - eure Meinung 11
6Gartenhaus bauen...Bauantrag notwendig?? Umwege? - Seite 217
7Bauantrag wird immer komplizierter! 20
8Architekt beauftragt Vermesser ohne Zustimmung der Hausherrin. - Seite 745
9Garage - Bauantrag - Verwirrung - Seite 536
10Kosten für Bauantrag nur 40 Euro wegen Freistellungs-Antrag? 27
11Nachbarklage gegen bewilligte Baugenehmigung 46
12Bauingenieur vs. Architekt - Seite 217
13Erfahrungen zum Bauen Architekt mit Festpreis? - Seite 230
14Architekt hat nicht geliefert - wer bleibt auf den Kosten sitzen? - Seite 268
15Weitebildung Architekt, Volljurist,... - Seite 338
16Architekt nicht in Architektenkammer, nachteilig? - Seite 211
17Architekt hält Zeitplan nicht ein - was tun? - Seite 421
18Den Plan selber zeichnen?, Braucht man unbedingt einen Architekt? 11
19Bauträger oder Architekt - Kosten - Seite 643
20Kostenabschätzung Architekt Einfamilienhaus. Eure Einschätzung - Seite 644

Oben