Rechnung für Wasseranschluss trotz Zahlung über Grundstückspreis?

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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Alex85

Man muss im Notarvertrag auch auf das Wording achten. Dass die Verkäuferin zB „herstellt“ heißt eben nicht, dass sie auch die Kosten trägt.
Wir hatten da sehr große Unschärfen im ersten Entwurf, was Erschließungsleistungen angeht.
 
kaho674

kaho674

OT:
Ich frage mich bei diesem Thread die ganze Zeit, wer sich das wohl ausgedacht hat, die Wasseranschlusskosten eines Grundstückes von der Geschossfläche abhängig zu machen? Sehen denn die Anschlüsse für den 80m² Minibungalow in irgendeiner Art und Weise anders aus, als die für die 300m² Stadtvilla?
 
Z

Zaba12

Nochmals als Ergänzung zu meinem letzten Beitrag. Die Herstellungskosten schuldet ihr den Gemeindewerken, die natürlich einen Tiefbauer beauftragt die Anschlüsse herzustellen. Es muss eine Konkrete und Transparente Aufschlüsselung der Summe geben. Fragt mal bei den Gemeindewerken nach.
 
J

jfkgerd

OT:
Ich frage mich bei diesem Thread die ganze Zeit, wer sich das wohl ausgedacht hat, die Wasseranschlusskosten eines Grundstückes von der Geschossfläche abhängig zu machen? Sehen denn die Anschlüsse für den 80m² Minibungalow in irgendeiner Art und Weise anders aus, als die für die 300m² Stadtvilla?
Das es danach bemessen werden muss ergibt sich aus Art 5 Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 KAG i.V.m. §16 Baunutzungsverordnung.

Über Sinnhaftigkeit kann wie bei so vielen Gesetzen gestritten werden.

Jedoch geht es ja darum einen Vorteil, den man durch die Erschließung erlangt, abzugelten.
Jemand mit einer höheren Geschossflächenzahl, hat nun die Möglichkeit den Vorteil auf einer größeren Fläche zu nutzen als jemand mit einer kleineren Geschossflächenzahl.
Der Vorteil bezieht sich auf die objektive Betrachtungsweise. Jemand mit einem Eckgrundstück welcher sein Grundstück nur von einer Seite aus anfährt findet vielleicht nicht dass er durch die zweite Straße einen Vorteil hat. Objektiv betrachtet hat er diesen aber, weil er die Möglichkeit hätte sein Grundstück von zwei Seiten aus zu erschließen.
Daher muss er auch für beide Seiten Erschließungsbeiträge zahlen. Klingt unfair oder komisch ist aber so.
Man unterstellt also bei z.B. größerer Geschossflächenzahl einen größeren Vorteil, ähnlich wie man bei der Abrechnung der Herstellungskosten der Straße die Grundstücksfläche hernimmt, obwohl hier in den meisten Fällen auch nur eine Zufahrt zum Grundstück hergestellt wird.
So muss der Kanal eben unter Umständen größer dimensioniert sein, weil jemand auf Grund seiner größeren Geschossfläche fähig wäre mehr anfallendes Abwasser zu produzieren als jemand mit kleiner Geschossfläche. Hier muss man einfach die natürliche Betrachtungsweise heranziehen wonach es üblich erscheint, dass bei größerer Geschossfläche z.B. mehrere Bäder installiert werden oder mehrere Wasserverbraucher installiert werden.
Vielleicht hilft der Hinweis, Beiträge werden fällig für die Möglichkeit der Inanspruchnahme, Gebühren nur für die tatsächliche Nutzung.
 
DReffects

DReffects

Also Ihr müsst scheinbar Herstellungsbeiträge nachzahlen, da wie du schon selbst geschrieben hast ihr nur eine pauschale Vorauszahlung geleistet habt.
Das ist mir schon klar - da kommt ja auch noch ein Bescheid von der Gemeinde. Wir haben ja ZUSÄTZLICH dazu noch eine Rechnung erhalten.

Man muss im Notarvertrag auch auf das Wording achten. Dass die Verkäuferin zB „herstellt“ heißt eben nicht, dass sie auch die Kosten trägt.
Wir hatten da sehr große Unschärfen im ersten Entwurf, was Erschließungsleistungen angeht.
Interessant. Worauf wurde das dann geändert bei Euch?

Vielleicht hilft der Hinweis, Beiträge werden fällig für die Möglichkeit der Inanspruchnahme, Gebühren nur für die tatsächliche Nutzung.
Finde insgesamt die Kalkulation sehr abenteuerlich


Wurde heute zur Gemeinde zitiert. Interessant wie sehr sich die Einmischt, obwohl es bislang nur um eine Rechnung von Firma A an Verbraucher B geht. Einschüchterungskulisse, Bürgermeister, vier Angestellte, einer von der Firma. Kernaussage des Gesprächs: "Wir machen das immer schon so". Frage: "ja gut, und wo steht das?" - kann man dann nicht zeigen... Deutlich die Angst spürbar, dass wenn einer nicht zahlt, alle nicht zahlen. Trickfragen wie "Verstehen Sie die Rechnung inhaltlich, passt das?" damit unter Zeugen bestätigt wird, dass die Rechnung "in Ordnung" ist...

Ganz fein...
 
Z

Zaba12

Was haben die denn gesagt wofür die Rechnung ist und aus welchen Positionen diese besteht?

Ich kann dir ja auch ne Rechnung schreiben wenn du willst?

Vielleicht haben die sich irgendwo zu deinen Gunsten verkalkuliert und möchten es nachfordern?
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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