Rechnung für Wasseranschluss trotz Zahlung über Grundstückspreis?

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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Nordlys

Nordlys

Auch das wäre gut möglich. Vorauszahlung für die Herstellung der Anlagen zur Wasserversorgung, also sprich, die Rohre unter den Wegen und Strassen bis zu den einzelnen Grundstücken... bitte kläre mit Notar, was Du gezahlt hast. Bevor Du bei der Kommune den Rumpelstilz gibst. Karsten
 
D

Domski

Nur mal meine Erfahrung mit unserem Bauamt, ohne dass ich die konkreten Vertragstexte raussuche:

- Kauf im Neubaugebiet von der Gemeinde. Im Kaufpreis des Grundstück enthalten eine Umlage zur Herstellung der Versorgungsanlagen... Sprich Wasser und Abwasser in der Straße. Beim Bau wurden aber gleichzeitig alle Grundstücke mit Hausanschlüssen versorgt, 1m bis hinter Grenze. Alle Rechnungen waren mit Aufmaß und verhauten Materialien.

Bezahlt habe ich zusätzlich, jeweils über die Gemeinde abgerechnet und mit einer Kopie der Rechnung der ausführenden Firma:
- Anschluss 15M Pe-Rohr als fliegende Leitung an die Frischwasser-Muffe im offenen Graben.
- Herstellung Hausanschluss Frischwasser incl 1 Schieber (das ist genau der Teil von der Leitung in der Straße bis aufs Grundstück)
- Herstellung Hausanschluss Entwässerung (auch vom Kanal bis 1m auf Grundstück)

Die Entwässerung incl. Revisionsschacht, Einführung von Frischwasser ins Haus kamen dann natürlich auch noch, die haben wir aber selbst beauftragt bzw durchgeführt.
 
Y

ypg

Das, was Du mit 2500. € bezahlt hast, gehört wohl zu den Erschließungskosten?!

Das, was Dir jetzt über 10 Meter in Rechnung gestellt wird, sind schon die Hausanschlusskosten... ?! Das wäre zumindest logisch [emoji848]
 
DReffects

DReffects

Also bei ums sind auch nur 10 m inklusive sowohl bei Wasser als auch bei Gas
Wo wir das denn schriftlich von der Gemeinde bei Dir definiert? Steht dies so bei euch in der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung?

Ich hätte ja auch grundlegend keine Probleme mit der Rechnung - wenn man mir nur sagen könnte/würde auf welcher Grundlage sie erfolgt. In der Satzung finde ich nichts dazu.

Ich stelle die Vermutung in den Raum, die Kosten bei Grundstückskauf war ein Baukostenzuschuss und die Rechnung jetzt ist der eigentliche Hausanschluss. Das wäre ganz normal.
Zum Thema "Hausanschluss" schreibt die Satzung im Bereich der Begriffsdefinition:

"Grundstücksanschlüsse ( = Hausanschlüsse) sind die Wasserleitungen von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle; sie beginnen mit der Anschlussvorrichtung und enden mit der Hauptabsperrvorrichtung."​

"Übergabestelle ist das Ende des Grundstücksanschlusses hinter der Hauptabsperrvorrichtung im Grundstück/Gebäude."​

Weiter führt die Satzung fort:
"Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt."

In der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wiederum wird als Berechnungsgrundlage für die Kosten lediglich die Quadratmeter und Geschossflächenzahl herangezogen.

Das, was Du mit 2500. € bezahlt hast, gehört wohl zu den Erschließungskosten?!

Das, was Dir jetzt über 10 Meter in Rechnung gestellt wird, sind schon die Hausanschlusskosten... ?! Das wäre zumindest logisch [emoji848]
Wenn dem so wäre, hätte ich ja einen Auftrag erteilen müssen und vorher ein entsprechendes Angebot, oder?

Im notariellen Kaufvertrag gibt es einen Überpunkt namens "Erschließung". Hier wird dann auf das Thema Wasserversorgung wie folgt formuliert:

"Der Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer Vorauszahlungen auf die Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und den gemeindlichen Satzungen wie folgt zu leisten:
Für die Herstellung der Anlagen zur Wasserversorgung je Quadratmeter Grundstücksfläche einen Betrag von XXX EUR [....] Dies ergibt bei einer angenommenen Flächengröße von XXXX m2 eine Vorauszahlung von brutto EUR 1.300"
Was "Anlagen zur Wasserversorgung" sind werden nicht genauer ausgeführt. In Verbindung allerdings mit dem oben zitierten Satz aus der Satzung ("Der Grundstücksanschluss wird von der Gemeinde hergestellt...") und der zugehörigen Begriffsdefinition empfinde ich das als relativ eindeutig.

Mit dem Notar habe ich schon gesprochen - der schien mit der Frage sichtlich überfordert, meinte dann aber im Verlauf des Gesprächs das "Alle Leitungen" dabei sind. Er wollte mir dies noch schriftlich bestätigen, dies ist aber nun noch offen.

Da man mir mittlerweile ja einige "Gratis-Meter" angeboten hat empfinde ich das als höchst fragwürdig. Mein Nachbar, der zuvor eine höhere Rechnung als ich auf dem Tisch hatte, liegt nun nach den Gratis-Metern UNTERHALB meiner Rechnung - alles höchst seltsam.

Ich verstehe auch ganz einfach nicht: Wenns ne Grundlage für die Rechnung gibt, warum sagt man die nicht einfach?! "Schauense mal Satzung Seite 3, Absatz 12..."
 
A

Alex85

Herstellen bedeutet nicht automatisch bezahlen.

Ich fühle mich in meiner Vermutung bestätigt. Beim Kauf wars Baukostenzuschuss und nun der Anschluss des Grundstücks. Lediglich die Intransparenz des Preises des Anschlusses ist ärgerlich.
 
kaho674

kaho674

Auch natürlich unter dem Hintergrund, dass die Gemeinde laut Satzung das Eigentum an den Leitungen behalten möchte. Nun dürfte es aber so sein, dass wenn mir ein Unternehmen eine Rechnung für 10 Meter Wasserleitung stellt, mir diese nach Zahlung auch gehört. Die Gemeinde wiederum ist laut Satzung verpflichtet mich mit Wasser zu versorgen. Wenn denen aber die Leitung nicht gehört könnte ich ja pro Kubikmeter 100€ Nutzungsgebühr verlangen
.
Wenn die Summe nicht exorbitant ist, würde ich um des Gemeindefriedens vermutlich lieber zahlen. Man will ja dort leben. Vielleicht spricht man die Sache mal offen an und fragt im Bauamt, ob die sich verkalkuliert haben oder was da Sache ist? Es ist immer gut, dem anderen am Tisch gegenüber zu sitzen, in so einem Fall, anstatt alles schriftlich zu machen.

btw: Wir haben auch Wasserleitung legen müssen auf eigene Rechnung. Die Verlegung mussten wir bezahlen und sollten sofort einen Vertrag unterschreiben, wo wir diese dann der Wasserversorgung schenken. Anfangs hat uns das entsetzt. Man bezahlt 12 Riesen für etwas und soll es anschließend gleich verschenken? Die Abtretung ist allerdings sinnvoll, da damit auch die Haftung für diese Leitung von Dir genommen wird. Sollte die Leitung also brechen und es laufen zig Tonnen Wasser weg, müsstest Du die bezahlen - so schon 2x erlebt in der Familie.

Wir haben dann einen Vertrag gemacht, dass für jeden weiteren Haushalt, der sich hier anschließt ein Betrag x an uns geht. Das die Versorger trotzdem Verbrecher sind (sie wurden schon per Gericht als solche verurteilt aus anderen Gründen), zeigt sich, als sich tatsächlich jemand anschloss: Wir erhielten die vereinbarte Summe nur auf Nachfrage, die Wasserversorgung hat den selben Anschluss an den Neubauer aber für das 4fache nochmals verkauft.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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