Prüfung der Entwurf Werkpläne - Einfamilienhaus

4,60 Stern(e) 8 Votes
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Prüfung der Entwurf Werkpläne - Einfamilienhaus
>> Zum 1. Beitrag <<

M

Mucuc22

Das Grundstück bringt natürlich einige Einschränkungen mit sich, Wahrscheinlich auch der Bebauungsplan, dem niedrigen Kniestock nach zu urteilen. Bei Münchner Grundstückspreisen würde ich dann auch immer schauen, dass das Maximum rausgeholt wird (und damit meine ich nicht nur das Maximum an "Nutzfläche"). Auch wenn es dann ein paar Monate länger dauert. Möblierung eintragen ist dabei ein wichtiger Hinweis, insbesondere unter den Schrägen im DG, kann man sonst kaum sagen ob das so passt. Ein Schnitt durch die Treppe ins DG wurde hoffentlich gemacht, um zu sehen ob die Stehhöhe passt. So frei ist man bzgl. Treppenpositionierung ja nicht, aber geht wahrscheinlich besser...
Gibt es einen bebauungsplan oder 34er?
 
B

BauherrMunchen

Warum sollten die die Arbeit eines Architekten übernehmen? Die schauen drauf, ob alles den Richtlinien entspricht.
Laut Datum seit ihr schon seit 2023 dran. Bei einer Genehmigungsplanung mal anzufragen, ist schon reichlich spät.

die Frage habe ich Donnerstag gestellt. Und? Schon gemacht? Wo sind Deine Bemühungen? Hast Du schon eigene Erkenntnisse gewonnen, um Dir ggf. Deine Fragen selbst zu beantworten?
Grundrisse für Baubehörde und Bauherren benötigen keine Möbelplanung. Das ist im Moment völlig irrelevant, wenn wir versuchen herauszufinden, ob und wie das Haus überhaupt gebaut werden kann.
Mein Ziel war es, die Fehler in den Grundrissen zu finden und zu versuchen, die Pläne zu verbessern, wenn das noch möglich ist.
 
M

Mucuc22

Wenn du dem Planverfasser nicht zutraust einen Plan zu erstellen der auch gebaut werden kann, dann solltest du Abstand nehmen. Und ggf den ein oder anderen Tipp hier doch Ernst nehmen. Oder eben einen 7 stelligen Betrag suboptimal versenken...jeder wie er mag.
 
B

BauherrMunchen

Das Grundstück bringt natürlich einige Einschränkungen mit sich, Wahrscheinlich auch der Bebauungsplan, dem niedrigen Kniestock nach zu urteilen. Bei Münchner Grundstückspreisen würde ich dann auch immer schauen, dass das Maximum rausgeholt wird (und damit meine ich nicht nur das Maximum an "Nutzfläche"). Auch wenn es dann ein paar Monate länger dauert. Möblierung eintragen ist dabei ein wichtiger Hinweis, insbesondere unter den Schrägen im DG, kann man sonst kaum sagen ob das so passt. Ein Schnitt durch die Treppe ins DG wurde hoffentlich gemacht, um zu sehen ob die Stehhöhe passt. So frei ist man bzgl. Treppenpositionierung ja nicht, aber geht wahrscheinlich besser...
Gibt es einen bebauungsplan oder 34er?
Soweit ich weiss wir haben keinen Bebauungsplan oder 34er.
 
E

Enrico02

Grundrisse für Baubehörde und Bauherren benötigen keine Möbelplanung. Das ist im Moment völlig irrelevant, wenn wir versuchen herauszufinden, ob und wie das Haus überhaupt gebaut werden kann.
Mein Ziel war es, die Fehler in den Grundrissen zu finden und zu versuchen, die Pläne zu verbessern, wenn das noch möglich ist.
Doch, es ist sogar enorm relevant. Das Haus kann fast immer gebaut werden, aber dieses einzurichten mit Möbeln ist sehr wichtig. Da merkt man dann nämlich direkt, welche Räume gut funktionieren und welche nicht.
Schließe mich zu der Aussage zum All Raum an. Da merkt man beim gedanklichen einrichten, dass der Raum nicht gut funktioniert.
Ich wüsste nicht, wo ich da das Sofa hinstellen soll und wo den Fernseher. Das Sofa steht immer komisch im Raum und der Platz kann nicht gut genutzt werden.
 
K a t j a

K a t j a

Grundrisse für Baubehörde und Bauherren benötigen keine Möbelplanung. Das ist im Moment völlig irrelevant, wenn wir versuchen herauszufinden, ob und wie das Haus überhaupt gebaut werden kann.
vs
Mein Ziel war es, die Fehler in den Grundrissen zu finden und zu versuchen, die Pläne zu verbessern, wenn das noch möglich ist.
Dein Anliegen bleibt leider unklar.
Solange Du die Vorschriften im Bebauungsplan und Landesbauordnung einhältst, kannst Du jeden Schrott bauen, den Du willst. Niemand beim Amt interessiert es z.B., ob Du 5 WCs in einen Raum planst. Sollte Fehler vorhanden sein, welche den Bau verhindern, werden die Behörden schon Bescheid geben.

Wenn Du wissen willst, ob der Grundriss sinnvoll zum Wohnen für Dich oder andere ist, ist das eine ganz andere Kiste. Dafür solltest Du den Entwurf möblieren und zunächst mal den Bedarf klräen (was im Fragebogen abgefragt wird).
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
Im Forum Grundrissplanung / Grundstücksplanung gibt es 2488 Themen mit insgesamt 86560 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Prüfung der Entwurf Werkpläne - Einfamilienhaus
Nr.ErgebnisBeiträge
1Unwirtschaftlicher Bebauungsplan - Seite 231
2Abweichung vom Bebauungsplan in Neubaugebiet möglich - Seite 3118
3Bau von 2 Stützmauern, Bebauungsplan BW - Seite 1059
4Bebauungsplan Mehrfamilienhaus 16
5Bestandshaus Abriss - Neubau: was lässt der Bebauungsplan zu? - Seite 211
6Bebauungsplan: Garage auf Grenze außerhalb Baufenster - Seite 753
7Bebauungsplan und daraus folgender Hausplan - Seite 344
8Bestandsbauten auf Grundstücken in neuem Bebauungsplan 27
9Fehler vom Amt - Kein rechtskonformer und fehlerlosen Bebauungsplan - Seite 867
10Befreiung vom Bebauungsplan erwirken - wie? - Seite 553
11Muss Gemeinde erschließen, wenn Bebauungsplan vorhanden? 20
12Nichteinhaltung des Bebauungsplan vom Nachbarn 101
13Bungalow mit besonderem Bebauungsplan ... weitere Ideen? - Seite 341
14Kann ich mit dem Bebauungsplan 2 Vollgeschosse bauen? - Seite 419
15Unklare Klausel im Bebauungsplan aber Behörde beantwortet Fragen nicht - Seite 223
16Hausbau Bebauungsplan Wochenendhausgebiet 13
17Bebauungsplan Gemeinde unzureichend ausgeführt, was gilt? - Seite 432
18Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang - Seite 755
19Unklarer Bebauungsplan E+D oder II 27
20Fragen Bebauungsplan: Abstand Carport-Straße, Drempelverbot 15

Oben