Ich sag ja nur, dass das eine exotische Konstruktion ist, bei der viele Dinge zu berücksichtigen sind. Grundbuchlich, in der Finanzierung und der tatsächlichen Ausgestaltung der Verträge.Tatsache ist dass die Stellplätze unterm Haus geplant sind mit eigenem Zugang aus dem Keller. Der Stellplatz selber gehört dann natürlich dem Eigentümer des Grundstücks darüber. Was aber natürlich richtig ist, dass der Garten der darüber ist auch zum Grundstück gehört aber der Tiefgaragenteil darunter, der nicht zu den Stellplätzen gehört wohl Gemeinschaftseigentum sein wird
Andererseits wird als Gemeinschaftseigentum im Plan die Fläche über der Tiefgarage die praktisch über bleibt und nicht zu den Einzelgrundstücken zählt als Gemeinschaftseigebtum gerechenet.
Auch mit anderen Textteilen aus Deinem Beitrag kriege ich es leider suchmaschinig nicht gefunden - wo hast Du es beworben entdeckt ?Wohnen in den eigenen vier Wänden in Eimeldingen - was möchte man mehr?
Ich frage mich: es werden 3 Geschosse genannt. Sind das 3 VG plus Keller, 2 VG plus DG plus Keller, sind damit 2 VG plus Keller als VG oder 2 VG plus DG plus KellerRAUM mit 2 Stellplätzen gemeint?Tatsache ist dass die Stellplätze unterm Haus geplant sind mit eigenem Zugang aus dem Keller. Der Stellplatz selber gehört dann natürlich dem Eigentümer des Grundstücks darüber.
Mit vernünftigen Regelungen ist es nutzbar wie Alleineigentum. Ich finde es nicht schlecht.Hier im Forum wird von WEG abgeraten.
Ehrlich gesagt weiss ich das noch nciht so genau. Das hat der nur bei der Vorstellung des Projekts beschrieben. Ich denke es geht beides. Durch das Haus direkt in den Keller und durch die Tiefgarage, was aber dann auch über Gemeinschaftseigentum wäre. Ich hab schon öfters solche Reihenhäuser mit direktem Zugang zu Tiefgaragenplätze gesehen. Ich glaube so unüblich ist das nicht. Was aber natürlich schon stimmt, ist dass vermutlich der Garten über der Tiefgarage, den ich ja als Grundstück kaufe über der Tiefgarage ist und nicht nur über den beiden Stellplätzen. Da stellt sich mir etwas die Frage, ob dann der Teil der Tiefgarage direkt unter meinem Garten dann auch zu meinem Grundstück zählt inkl. Haftung für etwaige Schäden oder dies dann wiederum Gemeinschaftseigentum (nur Tiefgarage) wäre. Müsste ich mal nachfragen. Frage mich auch, weshalb der jetzige Eigentümer eds Grundstückes die Tiefgarage baut inkl. der Keller für die Häuser und man dann praktisch das Grundstück mit bereits gebautem Keller und Tiefgaragenstellplatz vom aktuellen Eigentümer abkauft und danach das Haus oben drauf gebaut wird. Denke mal das hat finanzielle Vorteile für den Verkäufer...Ich frage mich: es werden 3 Geschosse genannt. Sind das 3 VG plus Keller, 2 VG plus DG plus Keller, sind damit 2 VG plus Keller als VG oder 2 VG plus DG plus KellerRAUM mit 2 Stellplätzen gemeint?
Habt ihr direkten Zugang zu EUREM Keller und Euren Stellplätzen und benutzt nur gemeinsam die Auffahrt? Oder müsst ihr Gemeinschaftsflächen benutzen, um zu Eurem Keller zu gelangen?
Hast Du Pläne?
Hier im Forum wird von WEG abgeraten. Ich finde, dass kann man pauschal nicht sagen.
Und ein RH mit Gemeinschaftszugängen heißt auch nicht gleich WEG.