Nur Gaube erlaubt, Lösungen?

4,80 Stern(e) 11 Votes
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 10 der Diskussion zum Thema: Nur Gaube erlaubt, Lösungen?
>> Zum 1. Beitrag <<

11ant

11ant

Also, der Architekt hat die Dachterrasse nicht so weit eingezeichnet, wie sie tatsächlich beabsichtigt ist - wohl um Diskussionen nicht zu "wecken": zulässig wäre sie wohl, soweit sie ihre Abstandsfläche unter Zuhilfenahme des Weges erfüllen würde; aber zeichnet man sie so ein, daß sie diesen Punkt auch ohne diese Einbeziehung erfüllt, zickt der Stempler weniger.
Das DG kann ich mit den mir bekannten Angaben nicht "prüfen", denke aber, daß dabei ein Vollgeschoss erfolgreich noch vermieden wurde; das UG ist aus meiner Sicht hier kein Vollgeschoss. Für welche Lösung der Gaubenfrage hat man sich denn nun entschieden ?
Betreffend Eurer Anschrift im Bauantrag kenne ich Euer Formular nicht. Da kann durchaus ggf. die Bauvorhabensanschrift oder die Zustellanschrift der Bauherren hingehören. Mir fehlen also die Fakten, um Deine Befürchtung zu stützen, der Antrag sei fehlerhaft ausgefüllt.
 
Y

ypg

Weil er vermutlich mir nicht richtig zuhört und meine Mails nicht richtig liest, keine Ahnung.

Also lieg ich mit meiner Interpretation richtig?
Ich möchte kein Feuer schüren. Aber es ist tatsächlich so, dass man Dich oft nicht richtig versteht, was Du meinst.
Wenn ich lese, dass der Bauantrag voller Fehler gewesen ist, dann ist es die Vergangenheitsform und damit liest es sich so, als wenn die Genehmigung ohne Deine Nice-To-Haves vorliegt.
Wir wollen jetzt nicht pedantisch sein, aber so kann sehr schnell ein kommunikatives Problem aufkommen - eine Mail wird anders gelesen als sie gemeint ist und der Leser reagiert entsprechend seinen (falschen) Vorstellungen. Leser =Architekt

Dann willst Du den Bauantrag hier einstellen und es wird ein Blatt eingestellt...
Ist das ein Baufenster, was man sieht?
Zu den Geschossen: DG und Keller werden berechnet. Keller scheint kein VG zu sein, DG wird es jedem hier gehen: raten ist nicht. Es gibt 3-Giebel-Häuser, die sind Eingeschosser, andere sind Zweigeschosser.
 
W

wibble

Guten Morgen,

wenn ich mich hier etwas unverständlich ausgedrückt habe, tut es mir leid. Dem Architekten liegen alle Unterlagen vor. Es geht nicht um wünsche von mir, die er nicht richtig umgesetzt hat, aufgrund eines kommunikationsproblems. Es geht mehr um sehr konkrete Fehler, die auch niemand leugnen kann. Oder zumindest einen großen Teil der Fehler nicht. Wie beispielsweise eine völlig falsche Adresse, die wohl von einem anderen Kunden stammt. Eine komplett falsche Grundstücksgröße, die vermutlich auch von dem anderen Kunden stammt. Die Angabe, dass wir ohne Lüftungsanlage bauen, obwohl wir mit zentraler Lüftungsanlage bauen, Baulast vergessen in den Bauantrag aufzunehmen usw. Diese Fehler sind aber alle nicht strittig.
Aber das nur so am Rande.

Dass das OG kein Vollgeschoss ist, darüber sind wir uns einig (also ich und der Architekt), daher hatte ich das ganz verpeilt euch mitzuteilen. aber der Architekt behauptet dass das KG ein Vollgeschoss sei, was ich nicht so sehe. Und weshalb das so ist will er mir erst bei unserem Vorort-Termin sagen. Daher wollte ich vorher meine Ansicht hier prüfen um das besser zu verstehen. Ich habe halt das Gefühl, dass der Architekt "keinen Bock hat" und nur alles schnell irgendwie macht.

Ich wollte hier nicht den kompletten Bauantrag veröffentlichen, einfach weil ich das bisschen krass find alles hier offen zu legen, auch der Baufirma ggü. Dachte die Blätter reichen. Wenns natürlich nicht anders geht, dann mache ich das trotzdem.

Der andere strittige Punkt ist der mit der Terrasse auf der Garage. Der Architekt möchte keine Terrasse auf der Garage angeben, da das extra genehmigt werden muss weil es nicht erlaubt sei und daher das Freistellungsverfahren nicht geht. Die Behörde hat aber die Info gegeben dass die Bearbeitung wegen Corona nicht stattfinden wird aktuell und somit definitiv über 6 Monate (zu rechnen sei eher mit 10 Monaten) ndauern wird. Daher möchten wir das nicht. Da sind ich und der Architekt uns auch einig.
Seine Bedenken bei der Terrasse hat er mit der Abstandsfläche von 3 Meter argumentiert und dem Nachbarschaftsgesetz. Beides scheint mir da nicht zu passen. Da ich aber nur Laie bin und mir das auch bewusst ist, wollte ich hier mal nachfragen, wie ihr das seht. Natürlich habe ich auch erst beim Architekt nachgefragt, aber er argumentiert kaum, sondern sagt nur dass es so sei und immer 3 meter eingehalten werden müssen.
nur-gaube-erlaubt-loesungen-470278-1.jpg

nur-gaube-erlaubt-loesungen-470278-2.jpg
 
Y

ypg

Du musst Dich nicht entschuldigen. Es war nur eine Erklärung bzw. Suche nach Gründen.
Letztendlich darfst Du hier machen, was Du willst.
Wie beispielsweise eine völlig falsche Adresse, die wohl von einem anderen Kunden stammt. Eine komplett falsche Grundstücksgröße, die vermutlich auch von dem anderen Kunden stammt. Die Angabe, dass wir ohne Lüftungsanlage bauen, obwohl wir mit zentraler Lüftungsanlage bauen, Baulast vergessen in den Bauantrag aufzunehmen usw. Diese Fehler sind aber alle nicht strittig.
Das geht natürlich nicht. Vielleicht hat er gerade 2 Bautanträge gefertigt und kam durcheinander. Dafür gilt das 4- Augen-Prinzip ;)
Ich habe halt das Gefühl, dass der Architekt "keinen Bock hat" und nur alles schnell irgendwie macht.
Nee, das dauert doch eher länger dann.
 
W

wibble

Ich kann natürlich nicht sagen woher es kommt, dass da nur Murks bei rum kommt, aber bisher muss man extrem aufpassen, was er tut. Übrigens Bauzeichner, kein Architekt. Hab mal konkret nachgefragt, da er auf dem Bauantrag nicht als vorlageberechtigter drauf steht, sondern Jemand anders.

Naja Hauptsache es geht jetzt voran.

Wie sieht es denn aus mit der Terrasse, wenn wir jetzt einreichen ohne die einzuzeichnen. Kann ich die ohne Probleme im Nachgang beantragen?
Die Garage wird extra als Terrasse abgedichtet und als tragend gebaut, was nicht unerhebliche Kosten bedeutet. Daher sollte die schon als Terrasse nutzbar sein, wenn ich die daher schon extra stabil und extra dicht bauen lasse.
 
I

icandoit

Ob das KG und das DG nicht mitgerechnet werden, kann man mit den Plaenen die Du hochgeladen hast nicht pruefen.

Da benoetigt man den Gelaendeplan vom Urgelaende und Schnitte. Der Planer muss das doch vorrechnen. Das Amt prueft dann die Rechnung und die Angaben.

Nachfrage: Ihr baut 2 WE wo sind die entsprechenden Stellplätze? Bei uns sind da 4 vorgeschrieben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben