Ja in der Ansicht ist sie in der Mitte im Grudnriss weiter rechts. Ich werd dann auf ne Änderung bestehen, ist vermutlich besser.
Gibt's optisch nen Unterschied zwischen Freisteller und "normalem" Bauantrag? Also worauf muss ich da achten, damit es auch als freisteller eingereicht wird?
Denkt ihr echt die Gaube wird so hässlich sein? Meine Frau nochmal davon zu überzeugen die Gaube rauszuwerfen wird sehr schwer befürchte ich.
Das Zwerchhaus welches Du hier Gaube nennst, wirft schon der Bebauungsplan raus - eindeutig, achtkantig, und mit Pauken und Trompeten. Eine echte Gaube daraus zu machen, dürfte man hier vor 22 Uhr nicht zeigen, das wäre in höchstem Maße unappetitlich. Es wäre aber immerhin bebauungsplankonform machbar, wie erläutert.
Wieso ist das keine Gaube? Was wäre denn jetzt eine echte Gaube?
Ein Zwerchhaus ist doch ein Zwerchgiebel oder nicht? Und der geht ja laut dem Bebauungsplan nicht, weshalb wir bei der (meines Erachtens) Gaube bleiben müssen?
Ich meine ob ich anhand des Bauantrags (also des Papiers, was ich beim Bauamt einreiche) sehe ob es ein Freisteller ist, weil wir halt nen Freisteller wollten.