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wibble
Guten Abend,
wir stehen kurz vorm Bauantrag. Grundriss und alles steht. Nur ein Problem haben wir. Wir haben einen Kniestock von 1,55m und wir haben im BB-Plan die Vorschrift, dass nur Dachaufbauten erlaubt sind und diese die Traufe nicht durchbrechen dürfen. Für den genauen Wortlaut, habe ich den Bebauungsplan angeängt. Aufgrund des relativ hohen Kniestocks haben wir nun das Problem, dass die Fenster in der Gaube nicht in einer "normalen" Höhe beginnen. Wir bauen mit einem Massivbauunternehmen und der Verkäufer hat die Brüstungshöhe falsch eingetragen (1,20 m) statt 1,55m weshalb mir das Problem erst sehr spät auffiel. (ja ich weiß ich hab gepennt und soweit nicht gedacht, dass die Brüstungshöhe nicht 1,20m sein kann bei dem Kniestock. :( )
Der Architekt sagt es gäbe keine Chance einen Giebel zu bauen oder mit niedrigerer Brüstungshöhe, hab aber nicht unbedingt das Gefühl, dass er sich da voll reinhängt.
Ich hab von Jemandem erzählt bekommen, dass die das Problem mittels eines im Bauantrag eingezeichneten Balkon gelöst haben in der Gaube, den sie dann aber weggelassen haben und so doch nen Giebel hatten. Kann ich aber noch nicht so ganz nachvollziehen, weil beim Balkon wäre die Traufe ja unterbrochen.
Ich hoffe jetzt, dass hier spitzfindige User mitlesen, die vielleicht noch eine Idee haben. Fakt ist. Aus einem Fenster mit Brüstungshöhe von 1,55m kann ich nur auf den Zehen stehend rausschauen.
Viele Grüße, vielen vielen Dank und einen schönen Abend euch!
wir stehen kurz vorm Bauantrag. Grundriss und alles steht. Nur ein Problem haben wir. Wir haben einen Kniestock von 1,55m und wir haben im BB-Plan die Vorschrift, dass nur Dachaufbauten erlaubt sind und diese die Traufe nicht durchbrechen dürfen. Für den genauen Wortlaut, habe ich den Bebauungsplan angeängt. Aufgrund des relativ hohen Kniestocks haben wir nun das Problem, dass die Fenster in der Gaube nicht in einer "normalen" Höhe beginnen. Wir bauen mit einem Massivbauunternehmen und der Verkäufer hat die Brüstungshöhe falsch eingetragen (1,20 m) statt 1,55m weshalb mir das Problem erst sehr spät auffiel. (ja ich weiß ich hab gepennt und soweit nicht gedacht, dass die Brüstungshöhe nicht 1,20m sein kann bei dem Kniestock. :( )
Der Architekt sagt es gäbe keine Chance einen Giebel zu bauen oder mit niedrigerer Brüstungshöhe, hab aber nicht unbedingt das Gefühl, dass er sich da voll reinhängt.
Ich hab von Jemandem erzählt bekommen, dass die das Problem mittels eines im Bauantrag eingezeichneten Balkon gelöst haben in der Gaube, den sie dann aber weggelassen haben und so doch nen Giebel hatten. Kann ich aber noch nicht so ganz nachvollziehen, weil beim Balkon wäre die Traufe ja unterbrochen.
Ich hoffe jetzt, dass hier spitzfindige User mitlesen, die vielleicht noch eine Idee haben. Fakt ist. Aus einem Fenster mit Brüstungshöhe von 1,55m kann ich nur auf den Zehen stehend rausschauen.
Viele Grüße, vielen vielen Dank und einen schönen Abend euch!