Nachbarsbaum - Sicherheit und Dreck. Wer ist verantwortlich?

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F

FloHB123

Also eine Gefahr für dein Kind sehe ich hier nicht. Zumindest wenn es bei den kleinen Ästen bleibt, die auf den Bildern zu sehen sind.
Ja, der Baum macht Dreck, aber er war nun einmal zuerst da. Da kann ich deinen Nachbarn schon ein Stück verstehen, dass er nicht gerade begeistert ist, wenn plötzlich der neue Nachbar ankommt und möchte, dass die Bäume gekürzt werden.

Vielleicht solltet ihr das ganze jetzt erst einmal auf sich beruhen lassen und zum Herbst nochmal das Gespräch suchen und anbieten die Kosten zu übernehmen, die Äste auf eurer Seite zurückschneiden zu lassen.
 
G

Gartenfreund

Wenn ich es auf den Bildern richtig sehe sind es Nadelbäume, was auch für die Zapfen spricht. Die Äste sind doch bis auf den Kronenbereich komplett abgestorben. Ich könnte mir vorstellen das in ein paar Jahren keiner der Bäume mehr leben wird und dann sowieso entfernt werden müssen.

Das der Besitzer ein entfernen ablehnt könnte auch damit zusammenhängen das die Bäume zwischen der Grenze und dem Schuppen oder was immer das sein mag stehen und nicht so einfach entfernt werden können.

Mache ihm doch den Vorschlag das er sie im Herbst entfernen lässt. Er könne die Bäume dann auf dein Grundstück fallen lassen und dann dort zerteilen und abtransportieren lassen.

Zudem kannst du ja mitteilen das ihr vorhabt im hinteren Bereich des Gartens ein geräteschuppen zu errichten oder Sträucher, Bäume, mit entsprechendem Abstand, zu Pflanzen was bedeutet das dann ein einfaches und somit wohl auch kostengünstiges entfernen für ihn dann nicht mehr möglich ist.

Vielleicht führt dieses dann dazu das er etwas unternimmt.
 
Schimi1791

Schimi1791

Hier gilt §910 BGB, Abs. 1. Angemessene Frist setzen.
...
Es wäre schön, wenn es so einfach wäre :)
Denn es gibt noch Abs. 2 des §910 BGB:
"(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen."

Die Nutzung des Grundstücks sehe ich hier grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Sollte der Eigentümer anderer Meinung sein und der "Baumeigentümer" stellt auf stur, hat man - trotz BGB - nichts gewonnen. Somit bliebe wohl nur "Gefahr im Verzug" durch kranken Baumbestand. Aber auch da kann es kompliziert werden und im §910 BGB steht dazu nichts.
 
N

nordanney

Die Nutzung des Grundstücks sehe ich hier grundsätzlich nicht beeinträchtigt.
Schau Dir nur den Boden an. Durch die Nadeln ist Boden völlig im Allerwertesten (sauer). Das wird auch nicht besser werden. Die Beeinträchtigung ist groß.
Aber,
Sollte der Eigentümer anderer Meinung sein und der "Baumeigentümer" stellt auf stur
, bleibt nur der Weg eines Gutachters. Das ist der übliche Weg.
 
Schimi1791

Schimi1791

...
Die Beeinträchtigung ist groß.
...
Groß? Ich sprach von der grundsätzlichen Eignung. Das Grundstück wird an der Stelle der Bäume ja nicht unbrauchbar.
...
Durch die Nadeln ist Boden völlig im Allerwertesten (sauer).
...
Auf dem ersten Bild ist m. E. zu erkennen, dass der gesamte (sichtbare) Boden "im Allerwertesten" ist. Zudem wäre mir die Müllhalde am Zaun ein größeres (optisches) Ärgernis.

Für ein Kleinkind sehe ich - überspitzt - die gestapelten Paletten als größere Gefahrenquelle. Das Kind könnte draufklettern, runterspringen ... unglücklich aufkommen, sich Fuß und Genick brechen.
 
OWLer

OWLer

Schau Dir nur den Boden an. Durch die Nadeln ist Boden völlig im Allerwertesten (sauer). Das wird auch nicht besser werden. Die Beeinträchtigung ist groß.
Das Problem ist einmalig. Wenn ich vom Zustand von Teuto und Wiehengebirge auf die 4 Bäume schließe, sind 50% von denen tot und nadeln nicht nach. Der Rest wird die Borkenkäfer dieses Jahr auch erben und absterben.

Dann wäre es allerdings Zeit für die Fällung, da die beim nächsten Sturm um-/abknicken. Da brauch sich der TE aber auch keine Gedanken um die Kinder machen, weil die bei Sturm eh nicht in den Garten gehören.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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