Mit Bauantrag wegen Baukindergeld zuwarten

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Zuletzt aktualisiert 08.02.2025
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Zaba12

Ich finde es spannend, dass aus dem SPD-geführten Finanzministerium schallt, Seehofer sei mit den Regeln einverstanden.
Spiegel meint dann ein Statement von Seehofers Sprecherin zu haben, dass er die Flächenbegrenzung vergrößern will.
Parallel schallt es, im Gegensatz zu vorherigen Quellen, offiziell auf der Website der Bundestagsfraktion, das sei alles Unsinn und abzulehnen.
Mittlerweile hat sich das wieder leicht gedreht, es gibt auf der Website ein weiteres Statement vom Fraktionsvizen, man wolle nicht "durch zu enge Flächenvorgaben unangemessen einschränken" - dh. Flächenvorgaben sind jetzt doch diskutabel?
Dann haben die vorherigen Statements ja ne Halbwertszeit von 2 Stunden gehabt.

Auf jeden Fall ist da wieder jede Menge Fake dabei oder die wissen alle nicht, was sie da tun.

Die Wohnflächenberechnung ist doch Teil des Bauantrags. Wenn der schon abgegeben ist, gibts daran nun nichts mehr zu faken. Terrassen sind im Lageplan eingezeichnet und ebenfalls Teil des Bauantrags.
Wenn die Bank hört, dass plötzlich 60qm (oder wie viel auch immer) weniger Wohnfläche da sei, platzt die Beleihungsprüfung. Mal nebenbei gesagt.
Mal davon abgesehen, dass es Subventionsbetrug wäre. Aber das muss jeder selber entscheiden.

Die Wohnflächenverordnung dient der Berechnung von Mietwohnraum und ist für die EFHs hier somit gar nicht anzuwenden. Nur als Tipp
Schick mir mal bitte die Links per PN Alex. Danke
 
Zuletzt aktualisiert 08.02.2025
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