Wohnflächenberechnung Treppe

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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S

stefanc84

Ist das wirklich länderspezifisch?
"Während bis Ende 2003 Flächen unter Treppen nicht als Wohnfläche gewertet wurden, wenn ihre lichte Höhe weniger als 2 m betrug, zählen diese seit 2004 zur Wohnfläche, sobald sie höher als 1 m sind. Jedoch wird bis zur Höhe von 2 m nur die Hälfte angerechnet, erst ab 2 m Höhe zählen diese Flächen ohne Abzug."

Ich bin bei sowas Korinthenkacker [emoji6] Und ich finde man sollte es auch sein. Wir hatten mal ein Haus besichtigt, da lag die Fläche 11qm daneben, weil der Planer des Bauträgers wohl ein Maß falsch eingetragen hatte. Das Haus war 30 Jahre alt und angeblich hatte das tatsächlich nie jemand bemerkt. Glaub ich sogar. Aber ganz ehrlich, das ist doch Beschiss.

Auch Makler beschönigen oft kräftig nach oben. Und die müssten wissen wie man richtig rechnet. Da werden Terrassen zu 100% einbezogen statt zu 25. Schrägen nicht abgezogen. Kellerräume einbezogen. Solcher Betrug geht mir gehörig gegen den Strich! Ich sehe sowas gleich (Korinthenkacker) aber viele nicht und dann gibt es irgendwann bei Verkauf oder Vermietung das böse Erwachen.
 
Y

ypg

...
Ich bin bei sowas Korinthenkacker [emoji6] Und ich finde man sollte es auch sein. Wir hatten mal ein Haus besichtigt, da lag die Fläche 11qm daneben, weil der Planer des Bauträgers wohl ein Maß falsch eingetragen hatte. Das Haus war 30 Jahre alt und angeblich hatte das tatsächlich nie jemand bemerkt. Glaub ich sogar. Aber ganz ehrlich, das ist doch Beschiss.

Auch Makler beschönigen oft kräftig nach oben. Und die müssten wissen wie man richtig rechnet. Da werden Terrassen zu 100% einbezogen statt zu 25. Schrägen nicht abgezogen. Kellerräume einbezogen. Solcher Betrug geht mir gehörig gegen den Strich! Ich sehe sowas gleich (Korinthenkacker) aber viele nicht und dann gibt es irgendwann bei Verkauf oder Vermietung das böse Erwachen.
Sorry, wer beim Kauf eines Hauses als Maßgabe die QM als Maßstab des VerkaufsPreises nimmt, hat irgendwie keine Ahnung von Häusern oder das Leben darin.

Jemand, der bei Begehung und Ansicht einer Immobilie Interesse hat, kümmert es nicht, ob die Wohnung 63 oder 65 qm hat, ob sie 100 oder 105, oder das Haus 150 oder 160 qm hat. Die Lage, Alter und der Schnitt machen die Immo wertbewerbsreif, wer den Verkaufspreis auf die Qm legt und unzufrieden ist, soll weitersuchen. Wer nicht will, der hat schon.

@TE: deshalb immer Ca.-Angaben vermerken - eine Immobilie bekommt an anderen Standards seinen Wert.
 
S

stefanc84

Das ist im Groben schon richtig. Aber wozu gibt es dann Mietpreisspiegel und Wertermittlungsverfahren die sich nach den qm richten? Und wozu schummeln Makler, wenn es doch egal ist?
Der Rat "ca" zu schreiben, unterschreibe ich. Denn ich glaube schon, dass 11qm zu wenig für einen Käufer einen erheblichen Mangel darstellen können - er also Minderung verlangen könnte.
Noch besser finde ich aber was der TE tut: Fragen wie man es richtig berechnet und dann einfach ehrlich den richtigen Wert angeben - dennoch mit "ca"-Angabe, für den Fall, dass man an jemanden gerät der anders rechnet.
 
O

Otus11

Mein Gedanke war, ob es bei Meßungenauigkeiten möglicherweise im Nachhinein Schwierigkeiten geben könnte ...
Die Rspr. sieht bis 2 % Toleranz bei Verkauf noch als geringfügig an. Aber auf Gesamtfläche.

Man kann ergo einen (höheren) Toleranzschwellenwert festlegen - und sollte dabei regeln, wonach bemessen wurde: DIN 277; Wohnflächenverordnung usw.

Originär gilt gilt die Wohnflächenverordnung freilich nur für den preisgebundenen Miet-Wohnraum, vgl. 1 Abs. 1, also den sozialen Wohnungsbau.

Da es nichts "besseres" gibt, wendet man die Wohnflächenverordnung üblicherweise dennoch an, nur eben halt analog.
 
T

toxicmolotof

Und du erwartest jetzt, dass Mietpreisspiegel und Wertermittlungsverfahren was genau sind? Richtig? Richtig von was? Bei beiden Dingen handelt es sich um Schätzverfahren mit einem repräsentativen Anspruch. Nicht weniger, aber schon gar nicht mehr.

Es macht auch einen Unterschied, wie die Fläche (ja, welche denn?) ermittelt wird.

-Wohnflächenverordnung
-DIN 283
-DIN 277
-BGF
-KGF
-NRF
-NUF
-TF/VF

Es kommt halt darauf an, was genau du als was ermitteln und ausweisen willst.

So lange du keinen Mietvertrag aufsetzt, kannst du dich frei entfalten und sogar selbst definieren was du willst. Schließlich verkaufst du ein Haus oder eine Wohnung und nicht nur Wohnfläche.
 
Y

ypg

Das ist im Groben schon richtig. Aber wozu gibt es dann Mietpreisspiegel und Wertermittlungsverfahren die sich nach den qm richten? Und wozu schummeln Makler, wenn es doch egal ist?
Der Rat "ca" zu schreiben, unterschreibe ich. Denn ich glaube schon, dass 11qm zu wenig für einen Käufer einen erheblichen Mangel darstellen können - er also Minderung verlangen könnte.
Noch besser finde ich aber was der TE tut: Fragen wie man es richtig berechnet und dann einfach ehrlich den richtigen Wert angeben - dennoch mit "ca"-Angabe, für den Fall, dass man an jemanden gerät der anders rechnet.
Mietpreisspiegel? Er will verkaufen.
Da besteht der wesentliche Unterschied.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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