I
IgorHeilbronn
Das stimmt so nicht jedes LRA,
haltet sich an die jeweilige gültige Richtlinie. Bzw. Hat es der Sachbearbeiter eventuell richtig gesagt und du hast es falsch verstanden.
In der Richtlinie unter Punkt 1.7.1 Haushaltseinkommen für die dauerhaft tragbare Belastung ist es beschrieben welchen Zeitraum die L-Bank berücksichtigt.
"Als Einkommen wird der Brutto-Jahresverdienst herangezogen, welcher voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten ab Antragszeitpunkt erzielt wird. Ist das Einkommen für die Zukunft nicht bekannt, so ist das Einkommen der vergangenen 12 Monate heranzuziehen. Sofern eine Reduzierung des Einkommens vorhersehbar ist, so ist das reduzierte Einkommen zu verwenden. Es sind nur feste Bestandteile des Gehalts als Einkommen für die Berechnung der Belastung zu verwenden. Das Einkommen errechnet sich bei Nicht-Selbstständigen: Einnahmen (Brutto-Jahresentgelt) - Werbungskosten = Anzusetzender Brutto-Jahresverdienst"
haltet sich an die jeweilige gültige Richtlinie. Bzw. Hat es der Sachbearbeiter eventuell richtig gesagt und du hast es falsch verstanden.
In der Richtlinie unter Punkt 1.7.1 Haushaltseinkommen für die dauerhaft tragbare Belastung ist es beschrieben welchen Zeitraum die L-Bank berücksichtigt.
"Als Einkommen wird der Brutto-Jahresverdienst herangezogen, welcher voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten ab Antragszeitpunkt erzielt wird. Ist das Einkommen für die Zukunft nicht bekannt, so ist das Einkommen der vergangenen 12 Monate heranzuziehen. Sofern eine Reduzierung des Einkommens vorhersehbar ist, so ist das reduzierte Einkommen zu verwenden. Es sind nur feste Bestandteile des Gehalts als Einkommen für die Berechnung der Belastung zu verwenden. Das Einkommen errechnet sich bei Nicht-Selbstständigen: Einnahmen (Brutto-Jahresentgelt) - Werbungskosten = Anzusetzender Brutto-Jahresverdienst"
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