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ᐅ Straße senkt sich nach Erschließung? Wer ist verantwortlich?


Erstellt am: 30.01.17 09:11

Basti270930.01.17 09:11
Guten Tag,
wir haben in 2014 ein Grundstück erworben, bei denen laut Makler alle Medien anliegen und welcher als Bauplatz sofort verfügbar war...wie sich bei der Beauftragung zu den Erschließungsarbeiten herausstellte, war dem nicht so. Nur Strom und Wasser lagen an, Abwasser und Gas lagen in der Mitte der Straße. Diese Leitungen konnten nicht "angeschossen" werden, sondern es musste eine komplette Öffnung der Straße auf unsere Kosten erfolgen...

Dies übernahm der Wasserverband zusammen mit den Stadtwerken. Sie erstellten uns ein Angebot über die zu erwartenden Kosten. Die Tiefbauarbeiten sollten durch die Tochterfirma des Wasserverbandes erfolgen (wir hätten uns auch einen anderen Tiefbauer suchen können, haben aber dann darauf vertraut, weil es am schnellstens ging und der Bau losgehen sollte...).

Nach einer Woche war alles erschlossen und die Straße wurde wieder verschlossen. Sie hat nun einen ca. 2m x 3m Einschnitt...dies alles war im Juli 2015 und hat uns vorab ungeplante 8.000 Euro gekostet.

Jetzt ist mir neulich aufgefallen, dass sich genau dieser Abschnitt im Vergleich zur eigentlichen Straße abgesenkt hat..ich werde Bilder nachreichen.

Meine Fragen nun hierzu:

1. Würdet ihr da eine Ausbesserung verlangen?
2. Kann ich überhaupt eine Ausbesserung verlangen? Es liegt halt genau vor meinem Grundstück...
3. Bin ich dort irgendwie mitverantwortlich, weil die Erschließung ja mein Haus betroffen und ich den Wasserverband beauftragt habe?
4. Wenn ja, habe ich hier Gewährleistung (2 Jahre noch nicht um)? Was ist wenn sich die Straße weiter senkt, dies aber erst nach 3-4 Jahren?
Uwe8230.01.17 09:28
Wahrscheinlich wurde falsch verdichtet. Die Gemeinde dürfte sicher auf Dich zukommen und eine Ausbesserung verlangen, von daher solltest Du das direkt mit Deinem AN klären.

Bei uns haben sich nach Erschließung des Neubaugebiets nach 6 Monaten die Straßen um die Schächte herum abgesenkt. Die ganze Straße wird nun von der Gemeinde komplett saniert. Grund war gerüchtehalber ein Fehler des Geologen.
Basti270930.01.17 09:28
Hier nun die Bilder:


Außenbereich mit asphaltiertem Vorplatz, Zaun und Schnee am Rand.

Niedrige Perspektive auf eine asphaltierte Straße mit Schnee am Straßenrand und Häusern.

Nahaufnahme einer asphaltierten Straße mit Riss/Spalte und Schnee am Straßenrand
Uwe8230.01.17 09:39
Du kannst ja sehr genau messen, wie viel es sich gesetzt hat. Was haben wir denn da?
Basti270930.01.17 10:05
Uwe82 schrieb:
Du kannst ja sehr genau messen, wie viel es sich gesetzt hat. Was haben wir denn da?

Es ist "nur" 1 cm bis 1,5 cm...aber kam eben relativ plötzlich.

Ist mir wie gesagt, erst jetzt am Wochenende aufgefallen...denke nicht das es vor ein paar Wochen schon so war...

Bei meinem Gehweg vor dem Haus, mussten sie auch schon 2-mal ran. Weil es sich ebenfalls abgesenkt hatte und sich Pfützen gebildet haben.

Dann werde ich es jetzt der Tiefbaufirma mal melden. Damit die Ansprüche nicht verwirken. Die sollten es dann auf ihre kosten hin reparieren. Wenn sie es dann als zu gering einschätzen und es sich dann weiter absenkt, habe ich es zumindest rechtzeitig angezeigt...? Oder wie würdet ihr verfahren...was ist nach den 2 Jahren? Ich kann ja jetzt nicht ewig für den Abschnitt der Straße gerade stehen?
Basti270930.01.17 10:33
Und wie lange habe ich hier Gewährleistung?

5 Jahre wegen "Bauwerk"
2 Jahre wegen "Übrigem"

§ 438 Baugesetzbuch?

Hier noch der Auszug aus dem Bescheid:

Die Realisierung der Grundstücksentwasserungsanlage (Grundstücksleitungen und Revisionsschacht) gem5B §11 der SBS muss sach- und fachgerecht erfolgen. Dazu empfehlen wir Ihnen die Konsultation bzw. Bindung eines (ortsansässigen) Unternehmens, das gegenüber des Wasserverbandes die notwendige Sachkenntnis nachgewiesen hat (s. Liste).

Die satzungsgemäße Herstellung des Anschlusskanals bis Grundstücksgrenze erfolgt im
Auftrag des Wasserbandes. Entsprechend der vor-Ort-Beratung am 21. Mai wird der Anschluss durch die XXX GmbH, Ort ausgeführt, da sie auch die Anschlüsse fur TW, Gas und Strom
realisiert. Die Erstellungskosten werden fiktiv ab Straßenmitte, gem. SWKES, § 2(2),
weiterberechnet. Weitere Anfragen zu diesem Sachverhalt richten Sie bitte an Frau XXXX.
Weitere technische Abstimmungen zur Verlegung der Grundstücksleitung(en) bzw. zur
Errichtung des Revisionsschachtes und Anbindung fahren Sie bitte mit unserem Mitarbeiter
Herrn XXXX.

Fett markiert sind die geänderten Bezeichnungen
ausbesserunggrundstückstromgaswasserverbanderschließunggewährleistung