Ideenfindung zur Materialreduktion

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andreas.delgaldo

Hallo,

ich möchte kurz mich und mein Hausprojekt vorstellen. Wir bauen im Rhein-Neckar Dreieck ein 1,5 stöckiges freistehendes Einfamilienhaus ohne Keller mit Carport - bisher nichts besonderes.

Da unser Baugebiet noch erschlossen wird haben wir jetzt erfahren, dass wir zur ebenerdigen Auffüllung des Grundstücks auf Straßen-Niveau ca 450cbm Erde aufschütten und verdichten müssen. Da die Bauanträge bereits genehmigt sind überlegen wir nun, wie man - ohne weitere erhebliche Mehrkosten - das aufzuschüttende Material reduzieren können.

Zunächst einmal schreit das nach einem unterkellerten Gebäude. Da wir aber die Mehrkosten für einen Keller nicht bezahlen möchten und wir eigentlich auch unsere Gebäudeplanung nicht nochmal von vorne beginnen möchten scheidet das Ganze aus.

Jetzt denken wir darüber nach ggf. nur den Carport zu unterkellern. Wahrscheinlich müssten wir dort nur eine Ergänzung zum Bauantrag stellen. Wie sinnvoll ist das ganze und ist sowas im Zuge der Gebäudestandfestigkeit möglich? Wer hat kann über Erfahrungen mit unterkellerten Garagen / Carports berichten?

Welche Alternativen seht ihr noch, um aufzuschüttendes Material zu reduzieren?

Vielen Dank für eure Hilfe und Erfahrungsberichte
 
W

Wastl

Versteh ich nicht:
1. Bauantrag genehmigt
2. Behörden legen Höhen fest (Straße)
3. Aufschütten?
Der Prozess ist doch normalerweise so, dass die Behörde ZUERST im Bebauungsplan die Höhe festlegt -> DANACH kommt der Bauantrag.
Demnach hättet ihr damals schon entscheiden können / müssen wie ihr baut.
Wieso wird nachträglich das Geländeniveau angepasst?
Habt ihr schon ein Bodengutachten gemacht? Vielleicht müsst ihr eh tragfähiges Material zukaufen – dann ist es eh egal.
 
A

andreas.delgaldo

Eine Höhe wurde im Bebauungsplan nicht angegeben.

Bodengutachten haben wir noch nicht gemacht.
 
D

Doc.Schnaggls

Keinerlei Höhenangaben im Bebauungsplan? o_O

Das kann noch fast nicht sein...

In welchem Bundesland wollt Ihr denn bauen?
 
D

Doc.Schnaggls

Ok, interessant.

Wie wird denn in dem bebauungsplan die maximale Trauf- und Firsthöhe, wie die Höhe OK Fertigfußboden definiert?

Irgend einen Bezugspunkt muss es doch geben, auch im Bezug auf die jetzt geforderte (nachträgliche)
Aufschüttung?
 
Zuletzt aktualisiert 04.05.2024
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