Haus-Bilder Plauderecke - Zeigt her eure Hausbilder!

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C

cschiko

Wie gesagt, man muss (aber das gilt für mich auch mit dem "Schutzbereich") einfach ordentlich damit umgehen. Dann fliegen da keine Funken und ansonsten ist der Kamin ja im geschlossenen Zustand "feuer/funkendicht". Wie gesagt, zumindest unsere Glasplatte (ist vom Hersteller) stellt für mich auch keinen echten Schutz dar. Dafür ist sie eigentlich zu klein und eben von der Form her eher "unsinnig". ABER will da keinen "anstiften" es wegzulassen, das muss jeder für sich entscheiden. Der Bereich ersetzt aber auf keinen Fall, das man eben ordentlich mit dem Ofen umgeht!
 
Climbee

Climbee

guckguck hat recht - wenn ihr irgendwann mal ein Feuer haben solltet und der Sachverständige stellt fest, daß dieser Schutz nicht lag, dann zahlen die euch keinen Pfenning, auch wenn das Feuer einen völlig anderen Grund haben sollte. Also zumindest daran denken vor dem Besuch des Sachverständigen die Glasplatte dann vor den Ofen zu legen.

Hat nichts damit zu tun, ob das Sinn macht und ob die Wahrscheinlichkeit, daß man so ein Feuer risikiert wirklich besteht oder nicht - wenn ihr die Feuerschutzbestimmungen nicht einhaltet und es kommt zum Schadensfall, dann reibt sich die Versicherung die Hände, denn dann ist sie raus.

Würd ich mir gut überlegen... (vom optischen Standpunkt aus hast du recht)
 
Ibdk14

Ibdk14

Wir haben 60cm im Stein des Speckstein-Ofens als Schutzbereich bis zum Parkett. Trotzdem haben wir 2 Brandnarben auf dem Parkett. Wenn beim Nachlegen ein Holzscheit die glühende Asche nach außen "wirft" geht das locker darüber hinaus. Vor allem, weil man beim Nachlegen ja in den heißen Ofen fasst und das Nachlegen dann nicht so langsam und kontrolliert abläuft wie bei der Erstbefüllung. Ich rate also allen zu einem größeren Schutz.
 
A

apokolok

guckguck hat recht - wenn ihr irgendwann mal ein Feuer haben solltet und der Sachverständige stellt fest, daß dieser Schutz nicht lag, dann zahlen die euch keinen Pfenning, auch wenn das Feuer einen völlig anderen Grund haben sollte. Also zumindest daran denken vor dem Besuch des Sachverständigen die Glasplatte dann vor den Ofen zu legen.
Das ist, zum Glück, ausgemachter Quatsch.
Wenn das Feuer nachweislich durch die fehlende Glasplatte entstanden wäre, könnte es Regressansprüche der Versicherung geben.
Ist das aber nicht der Fall, spielt es natürlich auch keine Rolle. Denk die Konstellation mal zu Ende. Da würde sich die Versicherung immer irgendwas suchen können, was nicht gepasst hat. Es muss schon auch ursächlich sein.
 
Zuletzt aktualisiert 23.09.2025
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