Grundstück am Nordhang – nächste Schritte?

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P

parcus

Die Nachbarbebauung zeigt doch sich einfügende Lösungen auf.
Letztendlich geht es um die Frage der Einfügung der Höhenlinie und ob dadurch ein Keller gewünscht ist.
Eine besondere Schwierigkeit sehe ich für eine Planung nicht, wenn sich alle Eigentümer einig sind.
 
11ant

11ant

@11ant Die Grundstücke unten werden vermutlich von unten erschlossen. Nix Heli.
Planuntenlinks vermute ich das auch (typischer Fall von Fullscreen Zoom der eigenen Scholle mit wenigstmöglich Umgebung - daß die Fragesteller das immer nicht checken, daß da erst der Zusammenhang begraben liegt), aber planlinks bleibt ein gefangenes Grundstück und muß von irgendwoher mittelbar erschlossen werden.
 
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icandoit

aber planlinks bleibt ein gefangenes Grundstück und muß von irgendwoher mittelbar erschlossen werden.
Das kann der TE nicht wissen. Nach dessen Aussage sind Alle erschlossen und auch kein Wegerecht auf seinem Grundstück erforderlich.

Eventuell wuerde der von mir gewuenschte Googlemap was zeigen. Aber das ist ja zu viel arbeit den hier einzustellen.
 
A

AndyM92

@11ant:
Danke für Deine Verdeutlichung zum Thema "Vorentwurf".
Tatsächlich streben wir mit dem Hausbau Projekt keine Dissertation an, noch soll unser Haus irgendeinen "Schönheitspreis" in einem Schöner Wohnen Magazin gewinnen.
Ein "normales" Haus mit einem bewährtem Raumprogramm / Grundriss, der so schon zigfach umgesetzt worden ist, um eine normale 4-köpfige Familie zu befriedigen.

@parcus:
OK, wenn der richtige Architekt gefunden ist, dann also zunächst Leistungsphase 1-4 als "Paket" beauftragen.
Natürlich mit dem weiteren Ziel, dass er alle LPs abdecken wird, dies dann aber mit einem weiteren Auftrag.
Richtig? Gibt es bei der Beauftragung von Leistungsphase 1-4 irgendetwas zu beachten?
Z.B. anrechenbare Baukosten oder Mindest- bzw. Höchstsatz?
Meine Recherche hat ergeben, dass der Architekt mit etwa zwischen 10% und 15% der anrechenbaren Baukosten einzuplanen ist. Passt das so?

@icandoit:
Die Pfeile oben und unten bedeuten, dass das Grundstück nicht nur von Süd nach Nord fällt (siehe Werte an den Kästchen), sondern auch etwas von West nach Ost.
Von Südwest nach Südost fällt das Grundstück um 1,5m, von Nordwest nach Nordost um 0,8m.
Das Westgrundstück (ca. 470 qm) meiner Eltern wäre grundsätzlich auch möglich für uns zur Bebauung.
Allerdings ist das ihr Nutz- und Aufenthaltsgarten, sie "leben" also heute in den Westgarten hinein, der auch schön terrassiert ist (2 Ebenen).
Das Südgrundstück wäre außerdem besser "abtrennbarer" und auch mit eigener Zufahrt einfacher zu gestalten.
GoogleMaps Bild ist beigefügt.

Andy
grundstueck-am-nordhang-naechste-schritte-473050-1.jpg
 
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icandoit

@icandoit:
Die Pfeile oben und unten bedeuten, dass das Grundstück nicht nur von Süd nach Nord fällt (siehe Werte an den Kästchen), sondern auch etwas von West nach Ost.
Von Südwest nach Südost fällt das Grundstück um 1,5m, von Nordwest nach Nordost um 0,8m.
Das Westgrundstück (ca. 470 qm) meiner Eltern wäre grundsätzlich auch möglich für uns zur Bebauung.
Allerdings ist das ihr Nutz- und Aufenthaltsgarten, sie "leben" also heute in den Westgarten hinein, der auch schön terrassiert ist (2 Ebenen).
Das Südgrundstück wäre außerdem besser "abtrennbarer" und auch mit eigener Zufahrt einfacher zu gestalten.
GoogleMaps Bild ist beigefügt.

Andy
Danke. Aber bei dem Gefaelle verschattest doch das Haus der Eltern. Im Winter haben die dann kaum noch Sonne.
Falls das Grundstück eh mal verkauft wird ist das natuerlich kein Argument mehr. ;)

@11ant im Bild sieht man das die Zufahrten der oestlichen Heli Grundstücke von Sueden ist.

Soweit ich informiert bin ist die HOAI nicht mehr gesetzlich verbindlich fuer den Einfamilienhaus Bau.

Aber der Bauboom hat seine Auswirkungen. Steigende Preise auch bei Architekten.

Leistungsphase 1-4 ist keine schlechte Idee. Dann kannst ja von einem GU bauen lassen. Der macht dann die Werkzeichnungen mit einem Bauzeichner. Fuer ein 08/15 Haus geht das immer. Nur am Hang ist es eben selten ein easy Projekt.
 
Zuletzt bearbeitet:
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parcus

@AndyM92

Ich würde Leistungsphase 1-4 immer geschlossen wegen der Rechtssicherheit beauftragen. Alle weiteren LP wie gewünscht. Bauleitung ohne eine Ausführungsplanung ist aber nahezu sinnfrei.
Zu anderen Büros kann ich nichts sagen, aber bei uns ist es so, dass wir die Vorstellungen des Bauherren sammlen, den Budgetrahmen kennen und dann intern, quasi ein "Wettbewerb" läuft.
Danach setzen wir uns zusammen und schauen welcher Entwurf den Vorstellungen des Bauherren am nächsten kommt, oder ob wir verschiedene gute Entwurfsansätze zu einem Entwurf zusammen tragen.

Zu dem Honorar gibt es online Rechner, aber grob sagte ich auch einem Bauherren immer, dass dieser mit 10-15% an Nebenkosten rechnen muss.
Okay, ich versuche natürlich immer die 4.000,-€ KfW Zuschuss für den Bauherren zu ziehen. Bei uns ist der Wärmeschutznachweis auch immer inkludiert, was aber oft gar nicht der Architekt sondern der Statiker leistet.
Jedes Büro wird an einen Boni in irgend einer Form anbieten. Das Büro sollte auf jeden Fall besuchbare Referenzen haben.

Tatsächlich nehmen wir aber so gut wie keine Entwürfe an, welche zuvor in Foren diskutiert oder ergoogelt wurden, da hier der Beratungsaufwand hinterher i.d.R. bei uns immer viel zu hoch ist.
 
Zuletzt aktualisiert 04.08.2025
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