F
fragri
Hallo zusammen,
wir haben einen Darlehensvertrag vorliegen und eine Frage zu einer Klausel im Vertrag.
Dort steht unter besondere Vereinbarungen:
" Dem Darlehensgeber sind Baukosten in Höhe von Insgesamt 350.000€ ohne Inventar nachzuweisen.
Bei einem geringeren Wert hat der Darlehensgeber das Recht vom Vertrag zurück zu treten oder wahlweise das Darlehen zu kürzen"
Unsere Anfrage beläuft sich jedoch nur auf 345.000€ und unsere Baukostenaufstellung nach DIN liegt bei 300.000€...
Wir haben auch keine hohe Beleihung da wir bereits ein Grundstück von 1160m² besitzen, was nach Bodenrichtwert bei 280€/m² liegt.
Wir haben bereits einige Angebote/Verträge geprüft, aber das ist uns neu und wir werden den Vertrag so auch nicht annehmen.
Kennt jemand ähnliche Klauseln im Darlehensvertrag, ist das normal ?
Gruß Fragri
wir haben einen Darlehensvertrag vorliegen und eine Frage zu einer Klausel im Vertrag.
Dort steht unter besondere Vereinbarungen:
" Dem Darlehensgeber sind Baukosten in Höhe von Insgesamt 350.000€ ohne Inventar nachzuweisen.
Bei einem geringeren Wert hat der Darlehensgeber das Recht vom Vertrag zurück zu treten oder wahlweise das Darlehen zu kürzen"
Unsere Anfrage beläuft sich jedoch nur auf 345.000€ und unsere Baukostenaufstellung nach DIN liegt bei 300.000€...
Wir haben auch keine hohe Beleihung da wir bereits ein Grundstück von 1160m² besitzen, was nach Bodenrichtwert bei 280€/m² liegt.
Wir haben bereits einige Angebote/Verträge geprüft, aber das ist uns neu und wir werden den Vertrag so auch nicht annehmen.
Kennt jemand ähnliche Klauseln im Darlehensvertrag, ist das normal ?
Gruß Fragri