Grundriss Schlauchhaus L-Form Dreieckiges Grundstück samt Eiche

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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Lumpi_LE

Nö, das ist ja vollkommen legitim, aber bei vielen kommt wie so häufig der O-Ton durch "wie blöd ist der denn"... Wird sich ja zeigen wie er sich hier noch meldet, wäre sicher spannend was ein Architekt hier für ein Konzept aufstellt.

Wenn einem das alles zu blöd ist kann man den Baum auch einfach umhauen und eine eventuelle Strafe in die Baukosten einkalkulieren...
 
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hanse987

Du willst eine 15m Rieseneiche mal eben schnell und heimlich in einer Nacht- und Nebelaktion umhauen? Und zwar mitten in der Stadt? Mmh.
?
Gar nicht heimlich machen, sondern ganz dreist am Tag! Da fällt es wahrscheinlich weniger auf.

Ich hab gestern Abend einen Bericht zum Baugebiet dort nebenan gefunden. Da sollen von den 116 Bäumen die unter die Bausatzung fallen nur 3 Stück stehen bleiben. Ausgleichsmaßname neue Bäume und Geld. Da wird sich doch da auch eine Lösung finden lassen.
 
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Escroda

Du kennst also den Notarvertrag, weißt was der TE bezahlt hat und was der Verkäufer erzählt bzw. nicht erzählt hat?
Ach so, bieten muss ich auch noch was?
Ne, lass' mal, war eine rhetorische Antwort auf einen Satz, den ich als rhetorisch eingeordnet habe.
Aber die Luftaufnahme mit der Skizze von Mottenhausen ist m.E. genauer, als die Zeichnung des TE.
Du vertraust dem Plan eines Wissenschaftlers unbekannter Fachrichtung mehr als der zweifelsfreien Aussage des Vermessers?
Geh mal auf Google Maps
Du meine Güte, Katja! Google Maps! Und wo hast Du die Grundstücksgrenzen her?
Dein Daumen ist genial! So kenn ich Dich. Konstruktiv, problemlösend. Hätte der TE jetzt noch meine These von der möglichen Grenzbebauung zur Straße hin bestätigt, hättest Du noch einen Querbau berücksichtigen können und der TE könnte den Plan für eine Bauvoranfrage nutzen.
Pi mal Daumen ist die Stammmitte von der nordöstlichen Ecke eher um die 15,5 bis 16m entfernt.
Dein Daumen ist für Vermessungszwecke leider ungeeignet.
Ist es eigentlich ein Problem, dass das Land in der Katasterkarte als Gartenland/Landwirtschaft und nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen ist?
Nein, ist kein Problem. Die Nutzungsarten in der Karte repräsentieren die tatsächliche Nutzung des Grundstücks und haben keinerlei baurechtliche Bedeutung.
 
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