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ᐅ Grundriss Schlauchhaus L-Form Dreieckiges Grundstück samt Eiche


Erstellt am: 04.11.18 10:54

11ant12.09.19 12:32
Ich denke nicht, daß es für einen Statiker gesetzliche Leistungsfristen gäbe. Aus meiner Sicht - wohlgemerkt keine Juristenmeinung - ist das ein gewöhnlicher Dienstleistungsvertrag, d.h. erst einmal eine Reklamation mit angemessener Fristsetzung angesagt, d.h. ein Storno wohl auch erst als Folge einer verstrichenen Nachfrist angemessen.
Oakland16.09.19 09:12
Update: Baustopp, weil der Baggerfahrer ein illegal verlegtes Starkstromkabel der Stadtwerke getroffen hat!

Irgendwie kommt es nicht ans Laufen...
dab_dab16.09.19 09:19
Ärgerlich, aber wenn keine Grunddienstbarkeit vorlag, kein Grund sich allzu sehr zu grämen.

Bei uns wurde auch am ersten Tag der Tiefbauarbeiten das Glasfaserkabel des gesamten Ortteils durchtrennt. Lag ebenfalls schlicht an einer Stelle, wo es nicht hätte liegen dürfen. Die zukünftigen Nachbarn wussten damit auch wirklich alle über unseren Baustart Bescheid
haydee16.09.19 09:24
Oakland schrieb:

Update: Baustopp, weil der Baggerfahrer ein illegal verlegtes Starkstromkabel der Stadtwerke getroffen hat!

Irgendwie kommt es nicht ans Laufen...

Ohje
Was hat uns der Sachverständige am Abnahmetag geschickt?
Bauherr ist fertig, wir können aufhören
Oakland16.09.19 09:26
Glücklicherweise nicht.

Nun dauert es natürlich länger. Eigentlich müssten wir doch Anspruch auf Schadenersatz haben, oder?

Das Schlimmste war jedoch der Nachbar, der uns seit Tag 1 nervt: Er kam schadenfroh auf das Grundstück und behauptete "Ich wusste, dass da ein Stromkabel liegt!" Unfassbar, oder? Es hätte wirklich Schlimmeres passieren können! Unfassbar!
haydee16.09.19 09:51
Na da fehlen einem ja die Worte
Solche Nachbarn braucht kein Mensch
Da hätte sonst was passieren können