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ᐅ Grundriss Schlauchhaus L-Form Dreieckiges Grundstück samt Eiche


Erstellt am: 04.11.18 10:54

11ant14.11.18 01:12
Oakland schrieb:
Außerdem ist dort die Küche vorgesehen.
Das klingt nach einem konkreten Konzept. Wenn das schon skizziert ist, dann zeig´ das doch ´mal !
haydee14.11.18 05:31
Einladung angenommen

L Form geht doch gar nicht. Wird zu schmal unten an der Straße

Dort wo kbt die Tiefgarage eingezeichnet hat geht auch eine oberirdisch und die nimmt kein Licht. das Haus ist dort recht schmal da kommt genug von der anderen Seite
kbt0914.11.18 07:15
... ich habe deine letzten Beiträge vom gestrigen Tag noch mal gelesen. Allmählich will ich mich mal bei dir beschweren und zwar kräftig ... wir fragen hier seit mehr als 20 Seiten nach einer Skizze eurer Gedanken und bekommen sie nicht. Bekommen aber so Brocken wie "da haben wir die Küche gedacht" ... ich finde das mittlerweile mehr als unverschämt, dass sich hier alle diese Gedanken machen und du Informationen halb, einzeln etc. verteilst und dann eben so was wie
Oakland schrieb:
Bodentiefe Fenster auf beiden Seiten würden die Enge/Schlauchform des Raumes entschärfen. Außerdem ist dort die Küche vorgesehen. Ihr seht: Wir haben uns schon paar Gedanken gemacht

Da kommt mir gerade echt die Galle hoch.
kaho67414.11.18 09:58
kbt09 schrieb:
. wir fragen hier seit mehr als 20 Seiten nach einer Skizze eurer Gedanken
Mich würden zuerst die exakten Maße des Grundstückes - und zwar auf den Zentimeter - und des Baumes inkl. Krone, interessieren. Jeder zeichnet hier mit anderen Maßen, weil die aus der Skizze des TEs kein komplettes Dreieck ergeben.

Vielleicht kann man mit dem Naturschutzamt auch über eine Stutzung des Baumes sprechen. Bei meinem Dad steht auch so ein Riese. Dort hat die Stadt die Krone erheblich zurück geschnitten. Leider weiß ich den Grund nicht mehr. Aber das hat ordentlich was ausgemacht im Umfang.

Begründung bei Dir evtl.:

Baumschutzsatzung
in der Stadt Aachen vom 31.01.2001

§ 4 Ausnahmen und Befreiungen
(1) Von den Verboten des § 3 ist eine Ausnahme zu erteilen, wenn
...
g) die Verbote des § 3 im Einzelfall enteignende Wirkung entfalten würden, insbesondere wenn eine zulässige bauliche oder gewerbliche Nutzung eines Grundstückes über das dem Eigentümer zumutbare Maß hinaus verhindert oder eingeschränkt würde,

oder

(2) Von den Verboten des § 3 kann dem Eigentümer oder dem sonstig dinglich Berechtigten im Einzelfall Befreiung erteilt werden, wenn
...
b) das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde,
...


Wie gesagt - man muss ihn ja nicht gleich umhacken. Nur etwas zurück schneiden brächte sicher auch schon was. Vielleicht lassen die da mit sich reden?
MadameP14.11.18 10:56
Das erste, was wir nach dem Kauf gemacht haben, war die Beauftragung eines Grenz- und Höhenplanes durch einen Vermesser. Dann hat man alles bis auf den Zentimeter schwarz auf weiß und kann planen. Außerdem braucht ein Architekt ja eh so ein Ding, bevor er loslegt. , habt ihr das schon gemacht? Würde ich euch dringend anraten, dann kann es endlich konkret werden. Bislang ist das doch alles Stochern im Nebel, auch wenn es unterhaltsam zu lesen ist.
ypg14.11.18 11:13
kbt09 schrieb:
Allmählich will ich mich mal bei dir beschweren und zwar kräftig ... wir fragen hier seit mehr als 20 Seiten nach einer Skizze eurer Gedanken und bekommen sie nicht

Und deshalb bin ich raus!
kaho674 schrieb:
Mich würden zuerst die exakten Maße des Grundstückes - und zwar auf den Zentimeter - und des Baumes inkl. Krone, interessieren.

Das habe ich gefühlt im zweiten oder dritten Beitrag, relativ zu Anfang, erfragt. Weil alles hier Geratewohl ist.

Wer nicht will, der hat schon.