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ᐅ Grundriss Schlauchhaus L-Form Dreieckiges Grundstück samt Eiche


Erstellt am: 04.11.18 10:54

Oakland29.11.19 17:25
11ant schrieb:

Ich würde sagen: ausschließlich inoffiziell, das dürfte die Kammer wohl nicht wissen. Aus meiner Sicht ist das sogar strafwürdig treuwidrig, der Architekt hat für den Bauherren parteiisch zu handeln.

Zumal er sehr gutes Geld verdient mit uns. Gier kennt keine Grenzen.
11ant29.11.19 17:37
Ich würde vermutlich sein Honorar um das Schmiergeld kürzen
ypg29.11.19 23:36
Oakland schrieb:

Auch wenn es Off-Toppic ist:

Ist es eigentlich normal, dass der Architekt Provision von den beauftragten Unternehmen kassiert? Natürlich inoffiziell...

Eigentlich wollt ich schreiben „natürlich nicht“.
Aber das stimmt nicht. Sie machen Ausschreibungen in ihrem Sinne.
Siehe den Film „Semmeling, einmal im Leben“. Wer ihn nicht anschaut, hat selber Schuld.
Tja...
Mottenhausen03.12.19 14:03
Zu Katjas Verteidigung (und aller Skeptiker hier im Thread inklusive mir!)

Die Zweifel an der Bebaubarkeit basierten auf:

1. einer Lokalisation des corpus delicti in der Liegenschaft nur anhand von Handskizzen, Google Maps Screenshots und selbsterstellter, erratener Lagepläne
2. nicht nachvollziehbaren Aussagen behördlicherseits bzgl. einzuhaltender Zusatzabstände
3. Undenkbarkeit des Reduzierens der Mindestabstände seitens der Behörde zur besseren Bebaubarkeit
4. Erlaubnis der Grenzbebauung am Gehweg

Alle Punkte haben das "Baufenster" entsprechend auf ein brauchbares Maß aufgeweitet.

Von daher ist diese Wette natürlich Käse gewesen, ich hätte auch unser Baugrundstück als unbebaubar beschreiben (falsche Skizzen usw.) können und euch jetzt Bilder vom fertigen Haus zeigen können: ätschi-bätschi.
Lumpi_LE03.12.19 15:40
Oakland schrieb:

Ist es eigentlich normal, dass der Architekt Provision von den beauftragten Unternehmen kassiert? Natürlich inoffiziell...
Dann pass gut auf, dass es bei einer teuren Positon nicht auf einmal unplanmäig zu erheblichen Mehrmengen kommt was du dann zahlen sollst... würde ich dann mit der Provision des Architekten verrechnen.
Oakland03.12.19 22:22
Mottenhausen schrieb:

Zu Katjas Verteidigung (und aller Skeptiker hier im Thread inklusive mir!)

Die Zweifel an der Bebaubarkeit basierten auf:

1. einer Lokalisation des corpus delicti in der Liegenschaft nur anhand von Handskizzen, Google Maps Screenshots und selbsterstellter, erratener Lagepläne
2. nicht nachvollziehbaren Aussagen behördlicherseits bzgl. einzuhaltender Zusatzabstände
3. Undenkbarkeit des Reduzierens der Mindestabstände seitens der Behörde zur besseren Bebaubarkeit
4. Erlaubnis der Grenzbebauung am Gehweg

Alle Punkte haben das "Baufenster" entsprechend auf ein brauchbares Maß aufgeweitet.

Von daher ist diese Wette natürlich Käse gewesen, ich hätte auch unser Baugrundstück als unbebaubar beschreiben (falsche Skizzen usw.) können und euch jetzt Bilder vom fertigen Haus zeigen können: ätschi-bätschi.

Klingt so, als würdest Du mir Absicht unterstellen...

Es ist nicht leicht es zuzugeben, aber es war schlichtes Unvermögen gepaart mit Wissenslücken.

bebaubarkeit