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ᐅ Grundriss Schlauchhaus L-Form Dreieckiges Grundstück samt Eiche


Erstellt am: 04.11.18 10:54

Oakland25.11.18 13:06
haydee schrieb:

Die Pflaume darf weg oder

Ja, der Pflaumenbaum ist unproblematisch.

Was für Maße braucht Ihr noch?
kbt0925.11.18 13:06
.. genau, es wäre überaus sinnvoll, alle anderen Randbedingungen, die sich auf mittlerweile 36 Seiten verteilt finden, noch mal mit der Zeichnung zusammenzufassen ... oder sollen hier alle wieder suchen müssen? Immer daran denken, du willst Hilfe .
Mottenhausen25.11.18 22:36
Also bleibt alles in etwa so, wie es bereits geschätzt wurde.

Der Kronen-Kreis um die Pflaume ist r=4 bzw. D=8m und verdeutlicht den Abstand: Baumkrone der Eiche bis Grundstücksgrenze. Ca. 8,5m. Abzüglich 3m Mindestabstandsfläche zum Nachbarn, abzüglich 1,5m Abstand zur Baumkrone lt. Behörde. Bleiben 4m Hausbreite im nördlichen Flügel.

Sagt der Architekt schon was dazu? Radikalverschnitt der Eiche erlaubt um noch mal 1 - 2m zu gewinnen? Abstandsfläche zum Gehweg im Süden geklärt? Darf hier wie beabsichtigt bis an die Grenze gebaut werden? Ist der Nachbar bereit euch eine Unterschreitung der Abstandsfläche zu genehmigen... vielleicht auf 2 statt 3m?

Davon wird insgesamt abhängen, ob sinnvoll bebaubar oder nicht. Aber das auf den vorherigen Seiten gemutmaßte Baufeld bleibt wie es ist, es bleibt entweder winzig oder wird halt größer und nutzbarer.
kaho67426.11.18 09:14
Offenbar richtet sich die Behörde nach DIN 18920. Ein Herr Brudi war so nett, mal einige Kernaussagen dessen zusammen zu fassen. Allerdings nur als PDF verfügbar.

Die Anforderungen während der Bauphase sind schon kein Pappenstiel. Im Wurzelbreich darf nur mit Hand geschaufelt werden.
Der Abstand von 1,5m im Wurzelbereich ist klar. Aber was ist im OG? Darf man einen Überhang bauen bis an die Krone ran? Immerhin dürfen 30% des Wurzelbereiches mit Wegen belegt werden.

Es bleibt die Frage, ob es das alles wert ist. Aber der TE ist ja fest entschlossen. Ich hab noch kein Grundstück gesehen, wo § 4 g) der Baumschutzsatzung mehr passt, als hier. Der Baum hat enteignende Wirkung und verhindert die Nutzung über ein zumutbares Maß. Hat der Vorbesitzer schon erfolglos geklagt?

Als Naturfreund bin ich auch dagegen, die Eiche zu fällen. Aber dann darf das Land nicht als Bauland ausgewiesen werden. Die baurechtliche Nutzung hat der TE bestätigt und es gäbe sogar eine positive Bauvoranfrage (wobei mir unklar ist, wofür). Also müsste der Baum m.E. weichen.
haydee26.11.18 10:07
Hast du einen Architekten?
Was anderes als ein schmales langes Haus mit 2 oder 3 Stockwerken wird nicht gehen.
Evlt. an der Straße etwas breiter
Mottenhausen29.11.18 11:34
Der vorgeschriebene 1,5m-Abstand zur aktuellen Ausdehnung der Krone sind hier nach wie vor das Hauptproblem. Wenn bis an die Straße gebaut werden darf, wird es auch noch bisschen besser. Das was aktuell übrig bleibt ist jedenfalls ein Witz, 40m² (Flächeninhalt gelbe Fläche bereits abzgl.. 36er Wand ringsum). ... da gehen noch Innenwände & Treppe von ab.


Lageplan eines Baugrundstücks: gelber Gebäudebereich, Eichen, Grünfläche, Grenz- und Abstandslinien.
din 18920eichebaumkronebehördeabstandsfläche