Grundriss Entwurf Einfamilienhaus Satteldach

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E

Enrico02

Meine Ideen, vielleicht ist ja was dabei, was euch gefällt:
- OG Schlafzimmer und Kinderzimmer tauschen, ist meiner Meinung sogar für beide Räume von Vorteil.
- Bezüglich der Garage schließe ich mich ebenfalls an. Wäre für die Küche deutlich schöner keine Garage in Westrichtung zu haben, sondern lieber Fenster mit Blick auf einen schönen Kräutergarten oder ähnliches. Kosten der Schattenterrasse würde ich dann lieber in eine gute Beschattung/Überdachung der Hauptterrasse investieren, da gibt es ja mittlerweile etliche Möglichkeiten.
- Hochschränke könnte die Küche wirklich mehr gebrauchen. Ich würde wahrscheinlich auf eine Schiebetür zwischen Flur und Küche verzichten und lieber von Küchensicht aus dort eine Küchenschrankwand mit Hidden Door zum Flur platzieren.
- Die Speisekammer lohnt sich finde ich auch nicht so richtig. Man hätte mehr Lagerraum, wenn man den Platz für normale Hochschränke nutzen würde, sowohl auf Küchen als dann auch natürlich auf Flurseite. Bei der Größe des Grundrisses würde ich wahrscheinlich sogar ganz anders mit einer großen Kochinsel und einer großen Küchenschrankwand mit Hidden Door planen und dahinter eine 2. Küche mit zusätzlichen Regalen. Würde auch nicht unbedingt höheren Platzbedarf erfordern (kleine Skizze habe ich mal angehängt).
- Treppe zu ändern würde natürlich den ganzen Grundriss über den Haufen werfen, aber ich bin immer ein Fan davon, dass der Treppenaufgang nicht direkt im Schmutzbereich des Eingangs liegt. So ist viel Wischerei Pflicht, um zu verhindern, dass der ganze Dreck an die Füße kommt und noch durchs Haus getragen wird. Ist denke ich einfach Geschmackssache, schadet aber nicht es zumindest zu Bedenken.
- Die Kinderzimmer, sowie Ess- und Wohnzimmer wären mir fast zu groß, aber das ist letztendlich eine Frage des Budgets, ob man es sich gönnen möchte. Und natürlich der Prioritäten. Blickachse vom Eingang zum Garten ist dafür natürlich sehr schön. Das Sofa wäre mir fast zu weit vom Fernseher entfernt, aber das kann man natürlich mit entsprechender Größe ausgleichen.
 

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H

hanse987

Darf denn die Garage überhaupt so nahe an der Straße stehen? Viele Bebauungspläne sagen 5m Abstand zwischen Garage und Straße. Oder habt ihr eine Befreiung aufgrund der speziellen Grundstücksform?
 
Y

ypg

Darf denn die Garage überhaupt so nahe an der Straße stehen? Viele Bebauungspläne sagen 5m Abstand zwischen Garage und Straße. Oder habt ihr eine Befreiung aufgrund der speziellen Grundstücksform?
Das wird sogar in der Landesbauordnung geregelt. Grundstücksformen gehören mW nicht dazu. Keiner ist gezwungen, so zu bauen wie er will. Hier gibt es ja genug Puffer. Auch muss man nicht die Westseite als Grenzbebauung nutzen.

Es ist hier müßig, darum zu streiten, was hier gilt, das der Herr am Berg hält hier offensichtlich hinter dem Berg.
 
H

HausamBerg

Darf denn die Garage überhaupt so nahe an der Straße stehen? Viele Bebauungspläne sagen 5m Abstand zwischen Garage und Straße. Oder habt ihr eine Befreiung aufgrund der speziellen Grundstücksform?
Das wird sogar in der Landesbauordnung geregelt. Grundstücksformen gehören mW nicht dazu. Keiner ist gezwungen, so zu bauen wie er will. Hier gibt es ja genug Puffer. Auch muss man nicht die Westseite als Grenzbebauung nutzen.

Es ist hier müßig, darum zu streiten, was hier gilt, das der Herr am Berg hält hier offensichtlich hinter dem Berg.
Die Garage darf hier gebaut werden, da sie angrenzt an einen privaten Weg. Aufgrund der Grundstücksform und beschränkten Möglichkeit der Zufahrt wird sie auch dort stehen bleiben müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 26.07.2025
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