Grunderwerbsteuer auf Grundstück und auch auf Baukosten?

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T

Tweener

Hallo

Ich habe eine kurze Frage zum Thema Grunderwerbsteuer. Wir hatten gestern unseren Notartermin und haben unser Grundstück gekauft. Das Grundstück würde über eine Sparkasse vertrieben. Es gab keine Verpflichtung für einen Bauträger o.ä.

Den Vertrag mit dem von uns gewählten Bauträger haben wir in weiser Voraussicht auf den anstehenden Grundstückskauf (damit dann alles schnell gehen kann) bereits vor 2 Wochen geschlossen, sodass das Widerrufsrecht einen Tag nach Beurkundung des Grundstückskaufs ausläuft.



Nun stellt sich mir die folgende Frage: Laufe ich Gefahr sowohl auf Grundstück als auch auf Baukosten für das Haus die Grunderwerbsteuer zahlen zu müssen?

Ich habe bisher fest damit gerechnet, dass die Steuer nur auf das Grundstück erhoben wird. Wie bereits erwähnt, stehen die beiden Verträge (nach meinem Verständnis) in keiner Beziehung zueinander.

Kann es uns nun zum Verhängnis werden, dass wir den Bauvertrag bereits im Vorfeld geschlossen haben oder beide Verträge in einem Zeitfenster von 2 Wochen geschlossen wurden?



Ich würde mich über eine kurzfristige Antwort sehr freuen.



Viele Grüße
 
S

saddi

Bei uns ist das ähnlich.

Wir haben das Grundstück von privat gekauft. Haben aber schon vorher mit den ersten Hausanbietern Kontakt gehabt und ein Haus auf dem Grundstück geplant.
Als uns das Grundstück zugesagt wurde, haben wir bei Hausanbieter einen Projektierungsvertrag abgeschlossen.

Grundstück haben wir anschließend gekauft bzw. Notarvertrag unterschrieben.
Der Bescheid über die Grunderwerbsteuer ist bereits eingetrudelt (nur aufs Grundstück).
Den "richtigen" Vertrag fürs Haus werden wir zeitnah unterschreiben, sodass dann zwischen Grundstückskauf und Hauskauf 2-4 Wochen liegen.

Soweit ich weiß, könnte das Finanzamt zwar später nochmals unsere Grunderwerbsteuer prüfen und ggf. anpassen, aber ich bin mir eigentlich sehr sicher, dass wir nur aufs Grundstück zahlen müssen.

Bei dir sollte das genauso sein.
Schließlich ist dein Grundstückskauf von einem anderen Anbieter.
Aber garantieren kann ich dir das leider nicht.
 
Z

Zaba12

Wenn der Bauunternehmer nichts mit der Sparkasse und dem Grundstück (z.B. also Bauunternehmer verkauft Grundstück an Sparkasse und Sparkasse an Dich) Zutun hat (kein Koppelgeschäft), dann könntest du auf der sicheren Seite sein.

Aufgrund der zeitlichen Nähe (Grundstückskauf und Bauvertrag) kann ich mit aber vorstellen, dass du von Amt einen Fragebogen zugeschickt bekommst, wo gefragt wird ob es ein Koppelgeschäft ist.
 
E

Evolith

Wir haben ja alles zeitlich sehr nahe beieinander gehabt. Erst Hausvertrag und dann das Grundstück. Wir haben lediglich den schon erwähnten Fragebogen bekommen und gut war. Gab keine Probleme.
 
P

piecke86

Die Problematik mit der Grunderwerbsteuer auf die Baukosten gibt es nur, wenn der Verkäufer des Grundstückes und der Bauträger die Selben sind.

Bei euch nicht der Fall, also meines Erachtens kein Problem.
 
T

toxicmolotof

Die Problematik mit der Grunderwerbsteuer auf die Baukosten gibt es nur, wenn der Verkäufer des Grundstückes und der Bauträger die Selben sind.

Bei euch nicht der Fall, also meines Erachtens kein Problem.
Die Aussage möchte ich so nicht stehen lassen, denn sie ist falsch bzw. einfach nicht vollständig.

Es können auch unterschiedliche Vertragspartner sein, die Nichtmal in einem bestimmten Verhältnis oder Verbindung zueinander stehen.

Es kommt meiner Meinung nach dem Sinn nach darauf an, ob beide Dinge (Haus+Grund) vor Vertragsabschluss sinngemäß bereits miteinander verknüpft sind.

Bei Zweifeln solltest du einen Steuerberater konsultieren. Für einen kleinen 3stelligen Betrag erhält man dort eine fachliche Erleuchtung.

Allerdings Rate ich dem TE noch zu viel mehr. Nämlich zu fachlichem (Bau + Jura) Beistand, denn er hat anscheinend bereits einen Vertrag über mehrere Hunderttausend Euro unterschrieben ohne zu wissen, was genau er da unterschrieben hat.

Nämlich keinen Vertrag bei einem Bauträger und schon gar keinen Bauträger-Vertrag.

Im Eigeninteresse des TE: lies dich ganz schnell fachlich ein (oder kaufe Fachverstand ein), sonst wirst du zum Spielball deiner Vertragspartner.
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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