Sparkasse vermarktet Grundstücke für Gemeinde

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partyarti

Hallo zusammen,

eventuell hat jemand von euch bereits mit diesem Thema zu tun gehabt oder kennt sich rechtlich etwas aus. Es geht um folgendes Thema:
bei uns in der Gemeinde wird in den kommenden Monaten ein Neubaugebiet (inzwischen das fünfte in dieser Region) erschlossen. Wie auch schon in den älteren Neubaugebieten, wird auch hier wieder die örtliche Kreissparkasse die Grundstücke vermarkten (also für die Gemeinde verkaufen). Alle Interessenten können sich auf eine Liste setzen lasse. Sobald die Vermarktung losgeht, werden alle per Email informiert. Danach gilt: wer zu erst kommt, der malt zuerst. So hat es mir der nette Herr aus dem Immobilencenter der KSK erklärt. So, und nun kommt das eigentlich interessante an der Sache: der Herr von der KSK sagte mir auch, dass diejenigen, die eine Baufinanzierung mit der KSK abschließen, bevorzugt werden.

Meine Fragen dazu wären:
Ist das rechtlich gesehen in Ordnung? De Grundstücke gehören schließlich nicht der KSK, sondern der Gemeinde.

Was ist, wenn andere Kreditinstitute mir eine wesentlich besser Finanzierung anbieten und die KSK mir nicht entgegenkommt? Bekomme ich das Grundstück dann nicht, wenn ich nicht mit der KSK finanziere?

Mein Plan wäre momentan folgender:
1. Vermarktung geht los -> sofort ein Grundstück reservieren lassen (ich vermute mal, dass man zu diesem Zeitpunkt noch nichts für eine Finanzierung unterschreiben muss)
2. Angebote bei anderen Kreditistituten einholen (mind. 4 Banken)
3. Angebot von der KSK einholen und mit den anderen Angeboten vergleichen. Anschließend versuchen, die Konditionen der KSK zu verhandeln mit Hilfe der vorliegenden Angebote (man sagte mir, die Sparkasse lässt kaum mit sich handeln)

Was würdet ihr tun, wenn die Sparkasse trotz vorliegender (besserer) Finanzierungsangebote trotzdem nicht entgegenkommt?
 
T

toxicmolotof

Naja, ein "Geschäckle" hat es schon, so mit Blick auf Vetternwirtschaft. Ob und in wie fern das aber verboten ist, kann ich leider nicht beantworten. Ein vergleichbarer Fall ist mir nicht bekannt.

Grundsätzlich kann auch eine Gemeinde verkaufen "an wen sie will". Bestimmte Bedingungen einzuhalten hat sie nicht und vielleicht hat die Gemeinde mit der Sparkasse a) gute Erfahrungen gemacht und b) weiß die Gemeinde, dass die Finanzierungsberatungen Hand und Fuß haben und man sich dort keine faulen Eier mit folgenden Zwangsvollstreckungen herholt.

Aber sollte es sich um ein unlauteres Angebot handelt, glaube mir, hätte mit Sicherheit schon die ortsansässige Volksbank entsprechend reagiert.
 
N

nordanney

... in Zweifel kurz vor der Unterschrift zum KV bei der KSK unterzeichnen und nach KV-Abschluss eben widerrufen und bei der besseren Bank xyz abschließen.
Nicht die feine Art, aber die KSK ist ja auch nicht besser
 
H

HilfeHilfe

Hallo,

die KSK vermarktet doch nur ? Makelt also. Der Verkäufer ist die Gemeinde ?

Ich würde mich beschweren. Wobei die Beweislast wahrscheinlich bei euch liegt. Eine Liste kann man schnell ändern und evtl. geht eure Reservierung irgendwo unter....

Es gibt auch nette Leserbriefe wenn mal was schief läuft. Ich würde es publik machen. Hat was von "Koppelgeschäft"
 
W

Wastl

Frag mal beim Bürgermeister und dem Gemeinderat an, ob dies zu gewünscht ist? Die sollten der KSK mal ordentlich auf die Finger klopfen, schließlich wird die KSK auch Maklergebühren erhalten.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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