Garage - Bauantrag - Verwirrung

4,50 Stern(e) 4 Votes
Musketier

Musketier

Garagenverordnung des Landes Brandenburg

§ 10
Brandwände

(1) Anstelle von Brandwänden nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BbgBO genügen

  1. bei eingeschossigen oberirdischen Mittel- und Großgaragen feuerbeständige Abschlußwände ohne Öffnungen, wenn das Gebäude allein der Garagennutzung dient,
 
K

Kuddel84

Garagenverordnung des Landes Brandenburg

§ 10
Brandwände
(1) Anstelle von Brandwänden nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BbgBO genügen

  1. bei eingeschossigen oberirdischen Mittel- und Großgaragen feuerbeständige Abschlußwände ohne Öffnungen, wenn das Gebäude allein der Garagennutzung dient,


Hier heisst es ja bei Mittel und Großgaragen...
Laut Definition haben wir aber eine Kleingarage ( < 100m² Nutzfläche )

Demnach würde (2) zählen:

  1. bei geschlossenen Kleingaragen einschließlich Abstellräumen mit nicht mehr als 20 m2 Grundfläche mindestens feuerhemmende oder aus nichtbrennbaren Bau- Stoffen bestehende Abschlußwände ohne Öffnungen.
Unsere Grundfläche ist aber 5,85 x 8,94 = 52m².

Und wortwörtlich heisst es im Schreiben des Bauordnungsamts:

Gemäß §10 der Brandenburgischen Garagen- und Stellplatzverordnung genügen bei geschlossen Kleingaragen einschließlich Abstellräumen mit nicht mehr als 20 m2 Grundfläche anstelle von Brandwänden nach § 26 (2) Nr. 1-3 BbgBO an der Grundstücksgrenze mindestens feuerhemmende oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehende Abschlusswände ohne Öffnung.
Die geplante Garage mit einer Grundfläche von mehr als 20m² in Stahlelementbauweise ist daher an der Grundstücksgrenze nicht zulässig.
 
Musketier

Musketier

Wie will man in 20m² Garage einschließlich Abstellraum bekommen? Die Standardgarage ist doch schon 3x6m = 18m².
Die 20m² können sich damit schon rein logisch nur auf den Abstellraum und nicht auf Garage inkl. Abstellraum beziehen. Der Bearbeiter kann meines Erachtens das eigene Beamtendeutsch nicht lesen bzw. interpretieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
K

Kuddel84

Hier könnte tatsächlich der Fehler im Detail liegen !
Zumal laut Definition eine Kleingarage eine Nutzfläche von <100m² hat und dann im § steht:

  1. geschlossenen Kleingaragen einschließlich Abstellräumen mit nicht mehr als 20 m2 Grundfläche
Würde ja wirklich gar keinen Sinn machen !

Dann sind mit den 20m² wohl wirklich nur die Abstellräume gemeint und hier haben wir 3x6 = 18m - also alles ok.
Demnach reicht also eine feuerhemmende oder aus nichtbrennbaren Bau- Stoffen bestehende Abschlußwände ohne Öffnungen, welche unsere Stahlfertiggarage erfüllt.

Oder ?
 
Musketier

Musketier

Meines Erachtens ja. Aber ich bin nur Laie.

Nach der Interpretation des Bearbeiters müßte sonst auch jede Standardbetongarage mit Anbau (3x9m) als Grenzbebauung verboten sein.
 
Zuletzt aktualisiert 01.07.2025
Im Forum Garage / Carport gibt es 593 Themen mit insgesamt 5992 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Garage - Bauantrag - Verwirrung
Nr.ErgebnisBeiträge
1unklare Grundstücksgrenze und rechtliche Folgen - Seite 312
2Extra-Bad vom Schlafzimmer oder doch Abstellraum? 29
3Abluft im Schlafzimmer - Zuluft im Abstellraum - Seite 224
4Schrank unter der Treppe oder kleiner Abstellraum 11
5Grundriss Zugang von Küche in Speis / Abstellraum - Seite 329
6Abstellraum vs Treppenschrank - ist der nützlich oder nur ein Hype? 15
7Küche und Abstellraum Etagenwohnung Grundriss optimieren 34
8Satteldach als Nutzfläche 12
9Wohnfläche auf einmal nur noch Nutzfläche? 14
10Grundriss: Was ist Wohnfläche / Nutzfläche? 10
11Singlehaus - Haus mit 40m² Grundfläche 10
122 Wohneinheiten auf 185qm Grundfläche ?! 21
13Möglichkeiten 2/3 Grundfläche im OG nicht zu überschreiten - Seite 214
14Holzhaus 1,5 Geschosse mit 8x5m Grundfläche - Was darfs kosten? - Seite 220
15Minimale Grundfläche - Hauswirtschaftsraum und AZ im EG - Ohne Keller 19
16Mauer auf Grundstücksgrenze - Seite 445
17Grundstücksgrenze - Nah daran bauen - Genehmigung? 11
18Abstand von Grundstücksgrenze bei tieferem Nachbargrundstück 14
19Abstand Terrasse zur Grundstücksgrenze - Seite 555
20Abwasser-Kanal an der Grundstücksgrenze 20

Oben