L
Luckhardt-1
Bei der Ausschreibung unserer Haustür ist unserem Architekten ein Fehler unterlaufen, für den er jetzt nicht gerade stehen möchte. Ursprünglich hatte er uns zwei Türvarianten per Mail vorgeschlagen und wir hatten uns ebenfalls per Mail eindeutig für einen Typ entschieden.
Anschließend hat er aber die falsche Tür in die Leistungsausschreibung eingetragen. Das Dokument haben wir aber nie gesehen, erst nach dem Einbau der Tür haben wir den Fehler festgestellt.
Der Architekt behauptet jetzt die Mail nie bekommen zu haben, wir müssten schon dafür sorgen, dass "Änderungswünsche" auch wirklich zugestellt werden?!
Kurzum: Er will für den Schaden einfach nicht aufkommen.
Wir sind ziemlich angefressen und suchen jetzt nach einer Möglichkeit unser Recht durchzusetzen. Vielleicht hat hier jemand eine Handlungsempfehlung?
Anschließend hat er aber die falsche Tür in die Leistungsausschreibung eingetragen. Das Dokument haben wir aber nie gesehen, erst nach dem Einbau der Tür haben wir den Fehler festgestellt.
Der Architekt behauptet jetzt die Mail nie bekommen zu haben, wir müssten schon dafür sorgen, dass "Änderungswünsche" auch wirklich zugestellt werden?!
Kurzum: Er will für den Schaden einfach nicht aufkommen.
Wir sind ziemlich angefressen und suchen jetzt nach einer Möglichkeit unser Recht durchzusetzen. Vielleicht hat hier jemand eine Handlungsempfehlung?