Ergänzung von Garage & Werkstatt - Tipps?

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Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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AleXSR700

Ich betreibe sie schon lange. Aber bisher als Mischung an verschiedenen Orten (da Mietwohnung mit Keller und Garage).
Dabei werden aktuell sowohl Standmaschinen als auch Handgeräte benutzt.
Ich denke, dass der Raum ca. 5x5x2,2 m sein muss. Gerne auch zwei Räume, damit man Materiallager und Arbeitsbereich trennen kann. 400 V und mehrere 230 V Anschlüsse (getrennte Sicherungen).

Es ist ein Hobby (non kommerziell), aber ich mache bereits viel und würde eher mehr als weniger machen bzw. um weitere Standmaschinen erweitern.
 
A

AleXSR700

Genau das ist das Problem: die allerwenigsten Ratgeber erinnern dabei wieder zusammen, welche Einzelfragen zu welchem Fragesteller gehören. Dann wird jede Einzelfrage separat abgehandelt. Daher ist die Eichhörnchentaktik ein Eigentor. Ein Ganzes lebt immer von den Zusammenhängen, die es erst zum Gefüge machen.
Ja, das verstehe ich, aber die bisherigen Fragen waren unabhängig von einander. Strassenrecht/Wegerecht, Finanzierung allgemein, Garage/Schuppen, Home Automation Grundlagen. Die hängen noch nicht zusammen, sondern jedes für sich soll Grundlagen bei der Kaufentscheidung liefern oder helfen sich frühzeitig realistisch damit zu konfrontieren.
 
H

hampshire

Kommt darauf an, wie du das meinst. Ein richtiger Hänger?
Ja, einen Anhänger, der an einem KFZ gezogen werden kann und zulassungsfähig ist. Anhänger darfst Du auf Deinem Grundstück ohne Baugenehmigung abstellen. Das kann ein Bauwagen, Schäferwagen, Kolzfällerwagen, Wohnwagen oder sonst was sein - Hauptsache es ist eine Mobilie. Natürlich wirst Du Deine mobile Werkstatt umparken und nötigenfalls vom Grundstück bewegen können.
Ich hatte mich gefragt, ob ein Schiffscontainer genehmigungspflichtig wäre und wenn nein, wie nah er an die Grundstücksgrenze dürfte.
Ein Container ist grundsätzlich auch eine Mobilie - die Chancen, dass so eine Lösung Bestand hat schätze ich gering ein.
Ich will auch die Nachbarn nicht provozieren (es gibt ja vielleicht auch noch keine), aber ich möchte nicht, dass dann irgendwann jemand einzieht, der gleich mit dem Anwalt droht statt mit uns zu reden. Wir sind ja sehr umgängliche Menschen
Gute Haltung!
 
E

Escroda

Mangels Definition bist Du mit dem Begriff
in einer Baurechtlichen Grauzone. Und je nach dem, welche Helligkeitseinstellung der Sachbearbeiter an seinem Monitor vorgenommen hat, erscheint das Grau heller oder dunkler.
Das Baurecht unterscheidet Planungsrecht (Baugesetzbuch) und Bauordnungsrecht. Da Planungsrecht grundstücksbezogen ist, können die diesbezüglichen Aspekte Deiner Frage allgemein nicht beantwortet werden. Dazu muss ein konkretes Grundstück bekannt sein. Die Werkstatt im Keller dürfte aber sowohl planungs- als auch bauordnungsrechtlich unproblematisch sein.
Ein "Nebenhaus" ist vermutlich kein baulich korrekter Begriff.
Planungsrechtlich ist es eine Nebenanlage gemäß §14 Baunutzungsverordnung. Bauordnungsrechtlich gemäß Art.2, Absatz 2, BayBO ein Gebäude.
In Bayern sind meines Wissens Garagen bis maximal 50 qm nicht baugenehmigungspflichtig.
Richtig.
Zudem dürfen sie mit einer maximalen Wandlänge von 9 m bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Ist dies korrekt?
Richtig, sofern die anderen Bedingungen der Art. 6, Absatz 9 auch erfüllt sind.
Man darf aber keine zweite mit gleicher Größe bauen, sondern wenn man zwei baut, dann gelten die 50 qm und 9 m für beide zusammen.
Diesen Satz kann ich nicht bestätigen, weil er sehr viele ungenannte Bedingungen voraussetzt.
Was dürfte man noch direkt an die Grundstücksgrenze bauen?
Art. 6, Absatz 9
überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3m ...
Was wäre ansonsten nicht genehmigungspflichtig?
Art. 57 BayBO
Darf eine Garage als Werkstatt verwendet werden, wenn man eine zweite bauen würde?
Das kommt darauf an ... Eine Grenzgarage nicht, es sei denn, es gelänge Dir, die Bauaufsicht davon zu überzeugen, dass die Werkstatt kein Aufenthaltsraum ist. Das halte ich aber für aussichtslos.
ob ein Schiffscontainer genehmigungspflichtig wäre
Das kommt darauf an ... Planungsrecht, Abmessungen
Ohne Bebauungsplan, im Ort, 40 Fuß Container => Nein; Bebauungsplan außerhalb Baufenster => Ja, Außenbereich => Ja; 40 Fuß High Cube => Ja
wie nah er an die Grundstücksgrenze dürfte
Das kommt darauf an ... Planungsrecht, Abmessungen, Nutzung
Ohne Bebauungsplan, 40 Fuß Container, Abstellraum => 0m; Ohne Bebauungsplan, 40 Fuß Container, Werkstatt => 3m; Bebauungsplan geschlossene Bauweise, , 40 Fuß Container, Werkstatt => 0m ...
Aber was darf man halt und wo kann es ärger geben?
Wenn ein Container dauerhaft aufgestellt ist unterliegt es den gleichen Vorschriften wie ein massiver Bau.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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