Ergänzung von Garage & Werkstatt - Tipps?

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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kaho674

kaho674

Ja, das verstehe ich, aber die bisherigen Fragen waren unabhängig von einander. Strassenrecht/Wegerecht, Finanzierung allgemein, Garage/Schuppen, Home Automation Grundlagen. Die hängen noch nicht zusammen, sondern jedes für sich soll Grundlagen bei der Kaufentscheidung liefern oder helfen sich frühzeitig realistisch damit zu konfrontieren.
Ich finde das nicht schlimm, dass Du mehrere Fragen stellst, aber der Zusammenhang ist doch gegeben. Wie hoch ist denn z.B. das Budget? Kannst Du den Kauf eines so großen Grundstückes + Nebengebäude in der Wunschregion finanzieren? Wo wär das denn?

Ich würde mich an Deiner Stelle auf Grundstücke mit Keller konzentrieren. 3 Gebäude zu errichten, ich glaub, das geht nur noch abseits der Zivilsation (also z.B. Mecklenburg oder ich hätte da auch noch ein Schnäppchen an der Tschechischen Grenze ).
 
A

AleXSR700

Hallo zusammen,
ein weiteres Problem bei der Unterkellerung ist, dass ein Teil der potenziellen Grundstücke im Hochwassergebiet liegt. Andere sin weit ab davon. Deshalb ist es unmöglich das vorher genau zu sagen. Ein Keller wäre mir sehr sehr viel lieber, aber man hat nicht die Qual der Wahl.
Da die Auswahl gering ist und so stark unterschiedlich, wollen wir für jede Option gewappnet sein bzw. wissen, was wir definitiv ausschließen müssen.

Als Beispiel:
Ist ein Keller verboten oder nicht sinnvoll (bspw. Hochwasser) aber dafür das Grundstück groß und auf den Quadratmeterpreis bezogen günstig, dann wäre es eine Option. Ist es aber zu schmal oder zu kurz, um eben eine Werkstatt/Garage einzuplanen, dann wäre es raus.
Es gibt diverse Variablen, die noch nicht abzuschätzen sind und die dann jeweils den nächsten Schritt beeinflussen.

Genau deshalb habe ich keinen übergreifenden Thread. Denn auch Wegerecht z. B. trifft nur auf ganz wenige Grundstücke zu. Aber wenn ich vorher nicht grob weiß, was es für mich als Käufer bedeutet, dann riskiere ich Murks zu kaufen oder später Probleme mit den Nachbarn zu bekommen.
Für mich beginnt die Planung schon bevor ich ein Grundstück in Aussicht habe, denn der Markt verlangt dann quasi-über-Nacht Entscheidungen.
 
11ant

11ant

Die hängen noch nicht zusammen, sondern jedes für sich soll Grundlagen bei der Kaufentscheidung liefern oder helfen sich frühzeitig realistisch damit zu konfrontieren.
Der gemeinsame Nenner bist Du, und sofern Du keine gespaltene Persönlichkeit bist oder mehrere Häuser planst, steht im Ziel der Fragen ja dasselbe Bauprojekt.
Aber wenn ich vorher nicht grob weiß, was es für mich als Käufer bedeutet, dann riskiere ich Murks zu kaufen oder später Probleme mit den Nachbarn zu bekommen.
Für mich beginnt die Planung schon bevor ich ein Grundstück in Aussicht habe, denn der Markt verlangt dann quasi-über-Nacht Entscheidungen.
Befreie Dich von der Wahnvostellung, es sei möglich, sich zum Universalgelehrten für alle erdenklichen Bausituationen zu schulen und für jedes Grundstück schon mit allen Wassern gewaschen zu sein. Den stammzellenhaft omnipotenten Bauplan gibt es nicht. Wie Du ja selbst sagst,
Es gibt diverse Variablen, die noch nicht abzuschätzen sind und die dann jeweils den nächsten Schritt beeinflussen.
Daher fehlt die Glaskugel für den überübernächsten Schritt auch selbst denn erfahrendsten Ratgebern. Im übrigen ist auch in absoluten Bücklagen unangemessener Entscheidungsdruck das "Privileg" unseriöser "Partner".
 
A

AleXSR700

Nein, da sind wir uns ja auch einig. Man kann nicht alles planen.

Aber wie wissen ja auch prinzipiell, wie viele Räume wir benötigen. Wie die Aufteilung ungefähr sein soll. Welche Größe wir grob benötigen.
Aber solche Details, wie ob man ein Außengebäude problemlos errichten darf oder nicht, sind halt das Zünglein an der Waage, wenn ein Grundstück z.B. gerade so ausreichend breit wäre, um das Haupthaus zu stellen.
Wir kennen die groben Abmessungen des Haupthauses für den Wohnbereich. Nun kommt es auf den Schnitt des Grundstückes an, um sagen zu können, ob die Garagen an das Haus angebaut werden, freistehend sind oder oder oder.
Auch die Dachform hängt davon ab, wie das Gelände geschnitten ist. Ist es schmal und man bekommt Probleme mit dem Abstand zum Nachbargrundstück, dann muss vielleicht ein Flachdach her. Das geht aber nur, wenn ein Keller vorhanden ist, in dem man einlagern kann.

Also, wir machen uns nicht verrückt, sondern sammeln Informationen.

@Escroda 's Post war z. B. sehr hilfreich, weil ich nun auch mal im BayBo Art. 57 nachschauen kann. Und dann vielleicht gezieltere Fragen stellen kann.

@hampshire 's Idee klingt auch interessant. Wobei ich da doch fragen muss: wenn der Anhänger nicht alle zwei Jahre zum TÜV gefahren wird, verfällt die Zulassung und dann eventuell doch auch die Erlaubnis ihn auf dem Gelände zu parken, oder nicht? Dann ist es ja am Ende vielleicht eine bewusste Umgehung der Bauordnung. Davon ab, dass es doch sehr teuer klingt einen 25 qm Hänger zu kaufen.
 
A

AleXSR700

@Escroda
Im BayBO Art. 57 sind einige Ausnahmen für Energiegewinnungsanlagen u.ä. enthalten.
Darf ich fragen, ob man dann ein "Häuschen" (quasi ein überdachtes, freistehendes Zimmer) errichten dürfte, in dem man Komponenten der Wärmepumpe, Photovoltaik etc. unterbringt? Quasi, was normalerweise im Keller der Heizraum ist. Dazu noch Regenfässer als "ortsfeste Behälter sonstiger Art mit einem Rauminhalt bis zu 50 m3 ". Ich hätte nämlich nichts dagegen irgendwo 2-3 1000 l Tanks zur Bewässerung des Gartens aufzustellen. Gerne "unsichtbar". Das ist aber nur so ein Gedanke, der beim Durchlesen der Bauordnung kam. Dürfte das dann freistehend und ohne Baugenehmigung gebaut werden? Und wenn ja, direkt an der Grundstücksgrenze oder nur mit Abstand?
 
E

Escroda

ohne Baugenehmigung
... klingt immer so verlockend einfach. Aber das Gegenteil ist der Fall. Ohne Baugenehmigung bist Du allein für die Rechtmäßigkeit des Vorhabens verantwortlich. Du musst also selber herausfinden, welche Vorschriften auf diesem speziellen Grundstück zu beachten sind. Das ist dann ja nicht nur das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die LBO. Abgesehen von örtlichen Satzungen seien beispielhaft die BayGaV, das BayStrWG, das BImSchG oder das BNatSchG genannt.
Du willst doch ein Haus bauen. Dazu brauchst Du einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Der soll dann alles planen inklusive Nebenanlagen und dann als Freisteller nach Art. 58 verantworten oder nach Art. 59 durch die Behörde genehmigen lassen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Und wenn ja, direkt an der Grundstücksgrenze oder nur mit Abstand?
Hast Du Art. 6 mal durchgelesen? In NRW heißt das Gegenstück §6. Scheint gar nicht so viel Text zu sein. Der Kommentar dazu füllt ein über 150 Seiten dickes Taschenbuch. So viele wenn...dann Sätze passen gar nicht in einen Beitrag, um Deine Fragen ohne konkretes Grundstück zu beantworten.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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