Bauen ohne Keller - Carport, Garage?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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M

MayrCh

Freunde von mir bauen auch ohne Keller. Dafür wollen Sie sich dann 1, ggf.. 2 20 Fuß-ISO-Container in den Garten stellen und mit Wein einwachsen lassen.
Wem´s gefällt.
 
S

SenorRaul7

Danke schon mal für so viele Antworten!

Habe mir schon gedacht dass es echt eng wird. Aber ein Keller kommt preislich leider nicht in Frage. Ein kleiner Spitzboden ist vorhanden, aber eher nur geeignet für sowas wie Koffer, Weihnachtsdeko, alte Ordner etc.

Vielleicht müssen wir doch über einen Schuppen am Doppelcarport nachdenken. Wird dann halt eng mit unseren Grundstücksgrenzen.
In Niedersachsen müssen wir mit unserem Haus 3m von der Grundstücksgrenze Abstand halten. Grenzbebauung ist an einer Seite bis zu 9m, insgesamt aber maximal 15m erlaubt. Wir müssen uns noch mal genauer informieren, was denn eigentlich als Grenzbebauung gilt (wenn der Carport zB 2m von der Grenze beginnt, ist es dann trotzdem noch Grenzbebauung?...)
 
S

Scout

Wir müssen uns noch mal genauer informieren, was denn eigentlich als Grenzbebauung gilt (wenn der Carport zB 2m von der Grenze beginnt, ist es dann trotzdem noch Grenzbebauung?...)
Normalerweise nicht. Die Grenzbebauung heisst deswegen so weil man hier die Grenze bebaut

Die Garage unterkellern ginge noch. Und wenn es einer der bereits vorgeschlagenen Schiffs-Container als Kellerersatz unter der Garage sein sollte....
 
O

Otus11

Normalerweise nicht. Die Grenzbebauung heisst deswegen so weil man hier die Grenze bebaut
Aber nicht in Niedersachsen, wie ich hier kürzlich selbst gelernt habe, § 5 Abs. 8, Satz 2 NdsBauO:

Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig
1.
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und
Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m und (...).


Ein Abstand der Garage von mehr als 1 m zur Grenze ginge also nicht.
Und auch das Haus muss nicht 3 Meter, sondern 1/ 2 H, mindestens aber 3 m Grenzabstand halten.
Bei z. B. 8 m Firsthöhe sind es also schon 4 m....
 
S

SenorRaul7

Aber nicht in Niedersachsen, wie ich hier kürzlich selbst gelernt habe, § 5 Abs. 8, Satz 2 NdsBauO:

Ohne Abstand oder mit einem bis auf 1 m verringerten Abstand von der Grenze sind zulässig
1.
Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und
Feuerstätten mit einer Höhe bis zu 3 m und (...).


Ein Abstand der Garage von mehr als 1 m zur Grenze ginge also nicht.
Und auch das Haus muss nicht 3 Meter, sondern 1/ 2 H, mindestens aber 3 m Grenzabstand halten.
Bei z. B. 8 m Firsthöhe sind es also schon 4 m....
Da wir ja eigentlich eher mit Doppelcarport planen, wäre jetzt die Frage, ob Carports auch darunter fallen...

Unabhängig davon sagt Satz 3
"Bauliche Anlagen nach Satz 2 dürfen den Abstand nach Absatz 2 auf einer Gesamtlänge von 9 m je Grundstücksgrenze, auf einem Baugrundstück insgesamt jedoch nur auf einer Länge von 15 m unterschreiten."

Ich verstehe das eher so, dass doch eine Garage, die 2m entfernt steht, eben keine "Bauliche Anlage nach Satz 2" ist. Weil sie weiter als 1m entfernt stehen würde...
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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