Dem Partner "Miete" zahlen... wie?

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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A

Altai

Spannendes Thema, ehrlich.

In eurem Fall, wo kein Nachwuchs geplant ist und dem zufolge auch niemand deswegen auf Einkommen verzichtet, kann man schon überlegen, dem Partner die gleiche Miete zu zahlen, die auch bei einer gemeinsamen Mietwohnung angefallen wäre. Das Paar hätte sich sicher geeinigt, welche Anteile jeweils der finanziell besser bzw. schlechter stehende Partner übernehmen sollte, es muss ja nicht 50/50 sein. Warum auch nicht, ob man die Kohle einem Vermieter gibt und dessen Haus bezahlt, oder dem Partner... Es scheint egal, es sind Kosten, die sowieso anfallen.

Durchaus anders würde ich die Situation bewerten, wenn gemeinsame Kinder da sind und Frau hält Mann den Rücken frei für seine Karriere zu Lasten ihres eigenen Einkommens. Aber das ist ja nicht geplant.

Sage ich als jemand, der erst in der ersten Situation war - damals habe ich die halbe Miete der vorherigen Wohnung an meinen Partner weiter bezahlt. Später trat dann Fall 2 ein, aber dazu brauche ich hier nichts schreiben.

Mit Lebensmitteleinkauf oder Urlaub würde ich das nicht mischen. Das sind andere Aspekte, die gesondert geregelt werden sollten.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Hallo Tamstar,
ich habe eine ähnliche Situation. Wir sind nicht verheiratet, das Grundstück hat ihrer Familie gehört, das Haus hat sie problemlos allein finanziert. Mein monatlicher Anteil entspricht ungefähr 50% der Zinsen bei einer 100% Finanzierung + 50% der Nebenkosten. Damit liege ich deutlich unter 50% der Miete für ein Vergleichsobjekt. Diese heranzuziehen fände ich auch unfair, da ja dann der Mietgewinn nur durch mich getragen werden würde.
Bei deutlichen Unterschieden im Einkommen ist das Modell aber kritisch, da sich die Ansprüche ans Haus ja doch meist an dem Besserverdienenden orientieren.
 
G

guckuck2

Im Fall einer Heirat mit Güterstand der Zugewinngemeinschaft auch unerheblich. Bei einer Trennung sitzt der Eigentümer zwar erst mal am längeren Hebel, aber das während der Ehe erworbene Vermögen ist aufzuteilen. Dh auch ohne Grundbucheintrag erwirbt man 50% am Vermögen, das während der Ehe hinzu gewonnen wurde. Dh das Haus kann dann weg sein, obwohl es seins ist und vor der Ehe gekauft wurde, wenn er sie nicht ausbezahlen kann.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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