Grundstückskauf, Ehepartner mit ins Grundbuch eintragen?

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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KingSong

KingSong

Nein ihr versteht mich falsch.. mir geht es nicht darum sie nicht eintragen zu lassen. Der Makler will einen Kaufvertrag aufsetzen und hat nun nach meinen Daten gefragt die ich ihm auch schon geschickt habe. Er hatte aber eben nur nach meinen Daten gefragt. Nach Euren Antworten werde ich ihn jetzt anschreiben das er die Daten meiner Frau auch mit in den Kaufvertrag übernimmt.
 
L

Lanini

Richtig ist zwar, dass sie bei einer Scheidung den Zugewinn erhalten wird. Allerdings besteht der Zugewinn nur aus einem GELDwert und nicht aus Gegenständen und/oder Immobilien. Zudem wird das Vermögen als Ganzes gewertet, also nicht nur die Immobilie gesondert betrachtet. Den Zugewinn errechnet man so: Anfangsvermögen (Vermögen minus Schulden zum Zeitpunkt der Heirat) minus Endvermögen (Vermögen minus Schulden zum Zeitpunkt der Scheidung) = Zugewinn. Von der Differenz bekommt jeder Ehegatte die Hälfte. Der Wert der Immobilie spielt da zwar mit rein, aber das restliche Vermögen ebenso. Sie bekommt also nicht zwangsläufig die Hälfte des Hauswertes, schon gar nicht, wenn der Kredit noch läuft.

Ohne Grundbucheintrag wird deine Frau nicht Eigentümerin des Hauses. Sie soll also mit ihrem Vermögen mit für das Haus bezahlen, ihr gehört aber nichts davon. Der Zugewinnausgleich besteht wie gesagt nur aus einem finanziellen Ausgleich. Die Hälfte des Hauses gehört ihr also im Falle einer Trennung NICHT, das Haus würde also auch im Falle einer Trennung ALLEINE dir gehören, du müsstest sie ggf. lediglich finanziell auszahlen je nach finanzieller Situation (Zugewinn).

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum du überlegst, sie nicht ins Grundbuch schreiben zu lassen. Das finde ich deiner Frau gegenüber nicht gerecht. Da sie mit für die Schulden haften soll, sollte ihr auch ein Anteil vom Haus gehören. Das ist die einfachste Lösung, um sie sowohl im Trennungsfall als auch im Sterbefall besser abzusichern.

Freut mich, dass du dem Makler nun auch die Daten deiner Frau geben willst. Sag ihm auch, zu welchem Anteil jeder von euch Eigentümer werden soll (üblich ist jeweils 1/2, aber auch jede andere Konstellation ist möglich). Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren fallen eh an, egal ob du allein ins Grundbuch kommst oder ihr beide zusammen.
 
KingSong

KingSong

Ich glaub ihr habt mich wirklich missverstanden, ich hab nie überlegt sie nicht mit aufzunehmen.... War nur Unwissenheit meinerseits
 
L

Lanini

Alles gut du hast es ja mit deinen letzten Beitrag erklärt! Aber gerade wegen der Unwissenheit wollte ich erklären, was passiert wenn ihr euch trennt und sie nicht im Grundbuch stehen sollte. Nur so zum besseren Verständnis, warum es sinnvoll ist, sie mit einzutragen.
 
C

Che.guevara

Du hast die Frage schon richtig gestellt:

Vermögensrechtlich (Anspruch auf Zugewinn) wird sich nichts ändern.

Sorry - werde dafür gleich wieder angefeindet: im Fall der Scheidung macht es einen Unterschied!

Willst du - weil du wegen hoher Unterhaltszahlungen das Haus verkaufen, während ihr die Hälfte gehört, dann ist das nicht einfach möglich. Ganz ungünstig für Dich.

Andererseits kannst du egal wie es geregelt ist, im Fall der Fälle schneller aus deinem Haus raus fliegen als Du dir das je vorgestellt hast (Google mal Gewaltschutzgesetz und Falschbeschuldigung).

Die beste Lösung wäre ein Ehevertrag, wo viele Dinge im Fall der Scheidung geklärt sind und dann würde ich Frau natürlich mit ins Grundbuch nehmen ... aber eben erst dann!
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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