Schenkung/Doppelhaus/Grundbuch

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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guckuck2

Das Grundstück als Schenkung soll natürlich bei mir allein bleiben, das Haus wird aber natürlich trotzdem darauf stehen. Umso wichtiger ist es, dass alles gemeinsam Finanzierte am Ende fair getrennt wird.

Soweit die Theorie.
Wenn du am Grundstück hängst und deine Schwester nicht neben deinem Ex wohne soll, wirst du ihn auszahlen müssen. Das ist für die meisten schwierig, sodass ein Verkauf ansteht.
 
M

maigrün.

Das stimmt. Aber wie sollte man das anders regeln? Allein von der Nähe zur Familie wird er nicht dort wohnen bleiben wollen und daher liegt es nur Nähe, dass ich dort bleibe, wenn ich es mir irgendwie leisten kann.
 
Tassimat

Tassimat

Soweit die Theorie.
Wenn du am Grundstück hängst und deine Schwester nicht neben deinem Ex wohne soll, wirst du ihn auszahlen müssen. Das ist für die meisten schwierig, sodass ein Verkauf ansteht.
Wenn die Grundstücke geteilt sind, dann ist die Schwester bei einer Trennung irrelevant. Extrem ausgedrückt: Wenn der Ex dann neben ihr, mit ihr oder allein am anderen Ende der Welt leben will, dann ist das einfach so und es geht niemanden etwas an. Irgendwas verhindern zu wollen ist Kindergarten. Man kann nur die finanziellen Besitzverhältnisse des Hauses regeln, was noch lange nicht heißt, dass er sofort ausziehen muss. Er kann tatsächlich in deinem Haus erst mal wohnen bleiben, sollte ein Auszug "unzumutbar" sein. Aber das nur am Rande, diese juristischen Extremfälle sind selten.

Ich denke ihr werdet bei einem klassischen Ehevertrag landen, der die 100.000€ aus dem Zugwinn rauszieht und den Verbleib bzw. Verkauf des Hauses regelt. Darüber hinaus soll die Zugewinngemeinschaft bestehen bleiben? Wir der Mann mit in der Finanzierung sein und im Grundbuch eingetragen werden?
 
G

guckuck2

Wenn die Grundstücke geteilt sind, dann ist die Schwester bei einer Trennung irrelevant. Extrem ausgedrückt: Wenn der Ex dann neben ihr, mit ihr oder allein am anderen Ende der Welt leben will, dann ist das einfach so und es geht niemanden etwas an. Irgendwas verhindern zu wollen ist Kindergarten.
Irrelevant in rechtlichen Sinne, ja. Emotional ganz und gar nicht irrelevant. Wir reden hier über das geerbte Grundstück auf dem Gehöft ihrer Familie. Natürlich will man im Fall einer Scheidung den Ex oder jemand Fremdes wohnen haben. Es wäre ebenso tragisch, wenn sich die TE im Scheidungsfall finanziell übernehmen müsste, um der restlichen Familie nichts „anzutun“.


Ich denke ihr werdet bei einem klassischen Ehevertrag landen, der die 100.000€ aus dem Zugwinn rauszieht und den Verbleib bzw. Verkauf des Hauses regelt.
Erbe fließt nicht in den Zugewinnausgleich ein. Das Wert des Grundstücks bleibt so oder so ihres. Die Eigentümerschaft wird sich aber ändern, da wird er üblicherweise mit ins Grundbuch gehen.
Im Ehevertrag kann man dann sowas wie ein Vorkaufsrecht für sie und/oder ihre Familie festlegen, sollte es zur Trennung kommen.
 
G

guckuck2

Wo soll im Mietmodell der Vorteil sein? Die Miete wird von Geld bezahlt, die dem Zugewinn unterliegt und wechselt von der linken in die rechte Tasche, die ebenfalls dem Zugewinn unterliegt. Das bei Scheidung zu teilende Vermögen ändert sich so nicht mit dem Nachteil, dass dazwischen der Fiskus sitzt und Steuern auf Mieteinnahmen verlangt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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