Darf Versorger entscheiden wo er Leitung auf Grundstück legt?

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F

Felame2022

Hallo,

wir befinden uns im Hausbau und warten aktuell auf unsere Versorgungsanschlüsse.
In der ursprünglichen Planung sieht ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht an der rechten Grundstücksgrenze vor. Von dort sollten dann auf jedem Grundstück die Leitungen am Haus entlang hinter das jeweilige Haus geführt werden. So wurden die Leitungen auch in einer ursprünglichen Planung von der Baufirma eingezeichnet.
Wir sind das vorderste Grundstück an der Straße. Der Versorger möchte nun allerdings nur die Leitungen der hinteren Grundstückseigentümer über das Leitungsrecht auf der rechten Seite verlegen. Für unser eigenes Grundstück hat er angegeben, dass die Leitungen am rechten Grundstücksrand verlegt werden. Dies möchten wir aber aus mehreren Gründen nicht:
- es waren hier ursprünglich keine Leitungen eingeplant und aus Platzgründen (das Grundstück ist sehr klein), wollen wir auf der Seite, wo nun die Leitungen verlegt werden sollen, einen Spielplatz, eine Gartenhütte und ggf. eine unterirdische Regenwassertonne aufbauen. Bis auf die Regentonne wäre dies zwar noch möglich, dennoch ist natürlich der Bestand gefährdet, sobald der Versorger mal an die Leitungen muss.
- um den Schacht für die Leitungen zu legen, müsste man unseren Zaun und eine Lärmschutzwand mit stabilem Fundament entfernen und untergraben. Wir haben das Grundstück inkl. Zaun erworben. Ebenso wäre hier erneut der Bestand gefährdet.
- die Lage der Leitungen außerhalb des Leitungsrechtes wurde notariell nicht aufgenommen, schränkt aber die Nutzung, sowie unserer Ansicht nach auch den Wert des Grundstücks erheblich ein.

Der Grund für die vom Versorger angegebene Lage der Leitung ist wohl, dass an der linken Grundstücksseite ein näherer externer Versorgungspunkt liegt und man sich den Aufwand einer längeren Leitung über die linke Seite sparen möchte.

Welche Möglichkeiten haben wir, hier auf die Lage rechtsseitig, wie ursprünglich geplant, zu bestehen?

Danke vorab für eure Hilfe!
 
11ant

11ant

Wenn sie buddeln wollen müssen sie den alten zaun wieder herstellen
Nicht so pauschal. Wenn sie buddeln, um auf meinem Grund ihr Leitungsrecht für Dritte auszuüben, dann müssen sie auf ihre Kosten alles wieder fein säuberlich in den Vorzustand versetzen. Wenn ich für mich eine Erschließung von ihnen will, sind der Graben und seine Wiederzuschüttung mein Vergnügen (und meine Verantwortung, den handgeklöppelten Designerzaun erst danach zu bauen).
 
Zuletzt aktualisiert 07.07.2025
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