Wasserzuleitung vom Nachbarn über Grundstück

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baschdieh

Hallo liebes Forum,

wir haben vor kurzem ein Grundstück gekauft, dass vom Verkäufer geteilt und dann veräussert wurde. Laut Notarvertrag und mündlichen Absprachen handelt es sich hierbei um ein "nicht erschlossenes Grundstück". Bei unserer Bauvorbereitung ist nun aufgefallen, dass die Wasserzuleitung vom Haus des Verkäufers über unser Grundstück versorgt wird.

Der Verkäufer möchte nun nachträglich ein Leitungsrecht bei uns im Grundbuch eintragen lassen. Wir wollen das natürlich nicht, da es für uns eine Wertminderung des Grundstücks darstellt.

Ich sehe es so, dass er _vor_ dem Verkauf diese Sachen hätte prüfen müssen und nicht im Nachhinein. Somit ist es doch im Grunde sein Problem - oder?

Vielen Dank!
 
tomtom79

tomtom79

Was bringt es dir ausser Stress mit dem Nachbar?
PS ab einer bestimmten tiefe gehört Dir das Grundstück so oder so nicht mehr!

Stören die Leitungen bei deinem Hausbau?
 
D

DG

Hallo Basti,

die Frage, wessen Problem das ist, lässt sich ohne Kenntnis der Kaufverträge nicht klären.

Schau' Dir in Deinem Kaufvertrag an, ob das Grundstück belastungsfrei (sehr wahrscheinlich) gehandelt wurde und was zu etwaigen Leitungsrechten/Baulasten/Grunddienstbarkeiten drinsteht. Die Notare schreiben oft Klauseln rein, dass sie auf das Risiko hinweisen, die Prüfung aber auf die Kaufvertragspartner abwälzen, was nichts anderes bedeutet, dass die Notare auf das Einholen von Auskünften zu Baulasteintragungen/Grunddienstbarkeiten verzichten, aber eben darauf hinweisen, dass das nicht gemacht wurde.

Praktisch hast Du aber Recht - wenn die Grunddienstbarkeit nicht eingetragen wurde, hat der Verkäuferzunächst das Problem, dass er entweder die Leitung so Verlegen muss, dass Dein Grundstück nicht betroffen ist oder aber er muss mit Dir das Recht vertraglich verhandeln. Ob er seinen Schaden einem anderen auf's Auge drücken kann, hängt dann wieder von der Vorgeschichte ab. In NRW muss für bebaute Grundstücke eine Teilungsgenehmigung eingeholt werden - in Hessen ist das abgeschafft. Nichtsdestotrotz dürfen durch die Teilung keine baurechtswidrigen Zustände entstehen - was hier allerdings etwaig gegeben ist.

Wichtig ist hier aber auch, wie stark Deine bauliche Beeinträchtigung denn überhaupt ist, was man ohne Pläne kaum beurteilen kann.

MfG
Dirk Grafe
 
D

DG

Was bringt es dir ausser Stress mit dem Nachbar?
Gegenfrage: Du erwirbst ein belastungsfreies Grundstück und planst einen Keller. Mitten durch Deinen Keller fließt plötzlich die Wasserleitung Deines Nachbarn. Was machst Du? Auf den Keller verzichten? Die Leitung auf Deine Kosten verlegen? Dein Haus in die letzte Ecke schieben, damit die Leitung bestehen bleiben kann?

PS ab einer bestimmten tiefe gehört Dir das Grundstück so oder so nicht mehr
Erstens liegen Wasserleitungen nicht so tief, zweitens ist das bei Leitungen irrelevant - wenn die Leitung beschädigt ist, muss man da dran. Wenn über der Leitung ein Haus steht, wer zahlt dann die Reparatur und vor allem, wie läuft das dann technisch ab? Diese Situation versucht man aus guten Gründen wenn irgend möglich zu verhindern.

Stören die Leitungen bei deinem Hausbau?
Das ist die einzig relevante Frage. Der Stress ist hier egal, weil der Stress sowieso irgendwann kommt, denn keine Leitung hält ewig. Zudem ist hier auch zumindest zu unterstellen, dass bei der Teilung bzw. dem nachfolgenden Eigentumsübergang ein Fehler passiert ist. Es ist daher völlig legitim, sich zu informieren, wie man das geradeziehen kann und wer der Verursacher ist.

MfG
Dirk Grafe
 
B

baschdieh

Was bringt es dir ausser Stress mit dem Nachbar?
PS ab einer bestimmten tiefe gehört Dir das Grundstück so oder so nicht mehr!

Stören die Leitungen bei deinem Hausbau?
Hi,

also Stress will ich gar nicht verbreiten. Doof nur, dass ich vor dem Kauf gefragt habe, wo Strom, Gas, Wasser liegt. Daraufhin hieß es "irgendwo". Er konnte keine Aussage treffen und somit war es auch mein Risiko.

Bei einem Leitungsrecht sehe ich aktuell zwei Probleme:
- Wertminderung bei einem möglichen Verkauf
- Bei Problemen mit der Zuleitung muss an meinem Grundstück gegraben werden
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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