Beton der L-Steine reicht in mein Grundstück.

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Zuletzt aktualisiert 10.06.2023
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H

hanghaus2023

Im vorderen Bereich ist die Hofeinfahrt, im hinteren Teil soll noch eine Garage hingestellt werden.
Soll das oben auf die L Steine oder auf Dein Grundstück? Etwas mehr Information sind wirklich hilfreich.

Deshalb nochmals meine Frage, können L-Steine auch ohne Seitenstütze stabil bleiben? Könnte man den Beton einfach entfernen ohne dass irgendwann alles in meine Richtung rutscht?
Das kann man so nicht beantworten.
 
N

Nemesis

Deine Glaskugel haette ich auch gern.
Was hat das mit Glaskugel zu tun? Einfach mal den Kontext sehen, wieso sollte Einfahrt und Garage bei der konkreten Anfrage erwähnt werden wenn diese Planung nichts mit der angesprochenen Problematik zu tun hätte? Da steht ja nicht "In die Küche soll noch ne Insel".
 
H

hanghaus2023

Danke @Nemesis. So gesehen hast Du vermutlich recht.

Der Planer der Garage wird schon wissen in wie weit der Betonüberstand in 50 cm Tiefe den eigenen Bau und oder den des Nachbarn betreffen. Der wird sich dann hoffentlich selber ein Bild von der Situation machen können. @Susanne aus Ba kann es bisher leider nicht zeigen.
 
11ant

11ant

mein Nachbar hat L-Steine an der Grundstücksgrenze verlegt, wobei das Fundament unterirdisch in einer Tiefe von etwa 50cm in mein Grundstück ragt. Kann ich verlangen, dass dieser Beton auf meiner Seite wiieder entfernt wird? Ist dann das Nachbargrundstück überhaupt noch stabil? Im vorderen Bereich ist die Hofeinfahrt, im hinteren Teil soll noch eine Garage hingestellt werden. Freue mich über jeden Ratschlag.
Und wir
- hätten uns gefreut, wenn Du zu einer Frage nicht zwei Threads https://www.hausbau-forum.de/threads/beton-der-l-steine-des-nachbarn-in-meinem-garten.45375/eröffnet hättest sowie
- würden uns freuen, wenn Du etwas mehr Rückfragen beantworten würdest - am besten auch bildlich.

Ein ganzer Sack voll Grundlagen sind nicht klar geworden: wer von Euch beiden ist der Höherlieger, von welcher Bodenqualität reden wir überhaupt, und ist die besagte zu errichten beabsichtigte Garage Deine oder seine ?

Einfach so unerlaubt Dein Grundstück nutzen darf er rechtlich nicht, technisch gehört der waagerechte L-Schenkel in der Regel unter die höhere Seite. Ein Rückbaubegehren hätte streitwertmäßig wohl schon Landgerichtsdimension, also beiderseitigen Anwaltszwang. Du erwähntest, daß Ihr bereits nur anwaltlich miteinander "reden" würdet - das läßt nicht auf ein schmerzarmes Verfahren hoffen. Drei Instanzen Zank kosten Geld, Zeit und Gesundheit.
 
G

guckuck2

Rückbau muss auch verhältnismäßig sein. Ein Prozess könnte das Risiko beinhalten, dass das eigene Grundbuch belastet wird und dafür ein paar Penunsen für die Nutzung festgelegt werden. Ich würde mir das gut überlegen
 
Zuletzt aktualisiert 10.06.2023
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