Garage zu tief wegen Ortsgestaltungssatzung

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S

sauerpeter

Hallo Zusammen,

bräuchte mal eure Hilfe bzw. Erfahrung hinsichtlich Garagenbau und einer Ortsgestaltungssatzung.

Problem:
Wir planen den Bau einer Stadtvilla mit Garage. Jetzt ist die natürliche Geländeoberfläche am Ort der Garage etwas tiefer als der Rest. Auch der Nachbar liegt ca. 10cm tiefer. Garage soll Grenzbebauung werden. So, gemäß Höhenangaben würde unsere Baufirma die geplante Garage gerade so hinbekommen, wenn man davon ausgehen kann, das ein im Lageplan befindlicher Wert (Höhenangabe) in etwa gleich ist. Dieser Wert liegt quasi unmittelbar neben der Garage und die Fläche ist für das Auge eben. Aber da soll der Vermesser noch mal den genauen Wert ermitteln. Jetzt kommt das große Problem. Laut Ortsgestaltungssatzung müssen wir am der straßenzugewandten Seite einen Sattel anbringen. Das würde aber dann nicht mehr passen, die Garage wäre gegenüber unserem Nachbarn dann über 3m. Wie hoch genau weiß ich nicht.
Kennt sich da jemand aus, wie man das lösen könnte?

Einzige Lösung aktuell vom Architektin. Garage tiefer als Haus, aber dann würden wir quasi bißchen nach unten fahren und anfällig für Wasser. Zudem ist das ja stock hässlich.
Antrag auf Abweichung? Macht das Sinn?

Danke euch!
 
11ant

11ant

Antrag auf Abweichung? Macht das Sinn?
Ich bin unschlüssig, ob ich Deinen Worten recht folgen kann. Was ich verstanden zu haben glaube, ist folgendes: Eure Garage soll an ihrem höchsten Punkt zu derjenigen des Nachbarn passen, aufgrund einer Ortsgestaltungssatzung aber andere Wege dazu gehen müssen - wieso galten für den Nachbarn andere Rahmenbedingungen ? - und wie kann eine Ortsgestaltungssatzung ausgerechnet ein unterschiedliches Vorgehen von Nachbarn verlangen (die sind doch normalerweise gerade für Harmonie ersonnen) ?
 
S

sauerpeter

Ok, ich versuch mich mal etwas detaillierter auszudrücken. Letztens musste es schnell gehen.
Also wir bauen eine Stadtvilla mit einer Garage, die direkt daneben stehen soll. Seht euch dazu mal die angehängte Skizze an. Oben ist die Höhenangabe vom Nachbar 69,39. Dann kommt die Grenze, da soll dann die Garage hin in dem Bereich, wo keine Höhenangabe ist. Im Bereich von 69,48 ist quasi schon ein Teil vom Haus.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe, aber wenn wir jetzt unsere Garage bauen wollen, dann ist unsere Garage aus Sicht vom Nachbarn über 3m. Er ist ja schon tiefer. Ich muss das doch vom Nachbar aus betrachten oder? Die Architektin meinte, das von in dem Bereich, wo die Garage stehen soll auch mindestens 69,48m sein würden (das muss noch mal gemessen werden), dann könnte es klappen mit der Garage. Problem hier: Nach Gestaltugssatzung des Ortes muss die Garage einen zur Straße geneigten Sattel haben (45 Grad). Das würde dann überhaupt nicht mehr passen von der Höhe.
Hoffe das jetzt besser verständlich. Seht ihr irgendwelche Möglichkeiten, wie man die Garage doch noch bauen könnte. Wir haben 1400qm und ohne Garage ist schon mau.
garage-zu-tief-wegen-ortsgestaltungssatzung-175409-1.png
 
S

sauerpeter

Unser rechter Nachbar ist ungefähr auf der gleichen Höhe wie wir. Aber der linke muss sein Grundstück damals komplett ein Stück abgetragen haben, deswegen scheint er vereinzelt tiefer zu liegen. Und nun müssen wir damit irgendwie klar kommen.
Architektin meinte, das wir auch mit Haus und Garage tiefer gehen können, aber dann haben wir in der Auffahrt eine Senke. Auf das Grundstück fahren wir dann aber quasi etwas runter, da der öffentlich Bereich vorm Grundstück bei Höhe 69,70m liegt. Das ist ja kompletter Blödsinn, dann habe ich bei Regen ständig mit Wassermassen/-pfützen zu kämpfen. Jetzt kommende Woche sollte der Bauantrag fertig gemacht und abgegeben werden, aber das wird sich nun noch bestimmt auf ungewisse Zeit hinauszögern. Dreck...
 
11ant

11ant

Ich verstehe immer noch entweder nichts - oder nichts, was Sinn macht: Euer Grundstück liegt 9 cm höher als das vom Nachbarn. Die Höhe der Garage soll 3 m nicht überschreiten, vorsichtshalber vom Niveau des Nachbargrundstücks bemessen, so weit kann ich folgen. Aber der Nachbar hat eine Flachdachgarage und auf Eure Garage soll ein Satteldach von 45° (woraus folgt, bei 6m Länge wäre schon das Dach 3m hoch) bekommen. Meine Frage ist noch offen: wie sollen die Garagendächer "flach beim Nachbarn" und "45° bei Euch" zur GLEICHEN Gestaltungssatzung passen ?

Oder habe ich etwas mißverstanden und Euer Bemessungsnachbar hat seine Garage auch mit Satteldach und hat sie um eine Dachhöhe abgesenkt ?
 
S

sauerpeter

Nein, der Nachbar hat keine Garage. Der Nachbar hat auf seinen 1.400qm nur sein Bungalow stehen und das im hinteren Bereich seines Grundstückes. Wir bauen im vorderen Bereich unsere Stadtvilla und auch die Garage. Diese soll als Grenzbebauung zum Nachbar kommen, der aber etwas tiefer liegt als wir. Auch müssen wir kein Satteldach bauen, sondern es reicht, wenn die Garage vorn eine Art Blende hat, die nach Sattel aussieht. Heißt das Attika? Nur eben vorn und nicht umlaufend. Man hat quasi vorn eine Blende mit 2 Reihen von Dachziegeln. Diese soll quasi eine Art Satteldach nachahmen.

Würde es was bringen, wenn der Nachbar zustimmt und wir etwas über 3 Meter sind? Ohne Baulast oder dergleichen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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