Bebauungsplan, Kachelofen mit ausliegendem Schornstein

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S

Schäppers

Hallo zusammen,

benötige dringend eine fundierte Meinung über unseren Bebauungsplan.
Bitte keine Einschätzung die nicht 100% auf Wissen beruhen,da uns dies evtl nur noch mehr beunruhigen würde.

Wir haben uns in unser Haus einen Kachelofen mit ausliegendem Edelstahlschornstein bauen lassen. Der Schornsteinfeger, der Ofenbauer und unser Energieberater haben dem Projekt grünes Licht gegeben. Nun haben wir durch Zufall in unseren Bebauungsplan ( von 1975) geschaut und folgende zwei Stellen gefunden die uns etwas beunruhigen:

Zur versorgung der Reihen- und Einzelhäuser sind schadgasfreie Heizungen zu verwenden.

Alle Nebenanlage laut Paragraph 14 der Baunutzungsverordnung sind UNZULÄSSIG.
Im Paragraph 14 steht: Anlagen für Erneuerbare Energien sind Nebenanlagen.

Nun haben wir etwas Angst das wir das Ganze umsonst einbauen haben lassen.

Sind Kachelöfen/ Kamine/ Holzöfen die im Wohnzimmer stehen "Anlagen für Erneuerbare Energien " oder sind mit Anlagen, große Anlagen wie Hackschnitzel- Biogasanlagen gemeint?

Eine Definition zu Schadgasfreie Heizungen habe ich im Internet auch nicht gefunden. Unsere Zentralheizung wird mit Gas betrieben.

Weiter Äußerungen wie Anschlusszwang oder Verbrennungsverbot von festen Stoffen gibt es im BB Plan nicht.

Danke für eure Hilfe

Liebe Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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