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ᐅ Bauunternehmen erhöht plötzlich Kosten trotz aufschiebender Bedingung?


Erstellt am: 15.12.24 20:05

withoutsugar15.12.24 20:05
Hallo liebes Hausbau-Forum,

neu hier angemeldet sind wir ein wenig verzweifelt, suchend nach einer Einschätzung folgender Situation oder Erfahrungswerten:

Mein Mann und ich sind dabei, ein Haus zu planen. Geplant sind Keller in Eigenregie, dann Ausbauhaus (Wand, Fenster, Dach) von der Baufirma und zuletzt den Innenausbau in Eigenregie.

  • Der Hausvertrag wurde am 20.07.2023 unterzeichnet. Den Vertrag brauchten wir für die Beantragung eines Familienkredites bei der L-Bank. Die Baufirma machte uns ein scheinbar attraktives Angebot und verwendet die Preise aus 2022 (Dies steht so auch im Leistungsverzeichnis). Dies war natürlich auch ein Stück weit der Grund, weswegen wir uns am Ende für sie entschieden haben.
  • Der Vertrag enthält eine aufschiebende Bedingung, die an den Kredit geknüpft ist. Heißt: Sobald die Gelder aus öffentlicher Hand genehmigt sind, wird der Vertrag rechtskräftig.
  • Unser Bauvorhaben ist bisher von vielen Rückschlägen und langen Wartezeiten geprägt, so dass wir erst in diesem Jahr am 29.07.2024 die Verträge über den Hauptkredit unterzeichnet haben.
  • Mit der Baufirma waren wir seit Frühsommer in regem Austausch, mehrfach vor Ort und hatten diverse Termine, um unser Bauvorhaben nun endlich voranzutreiben und abzuschließen. Nun erhielten wir am 6.12.2024 eine E-Mail des Unternehmens mit einer Anpassung unserer Kaufsumme.
  • Die prozentuale Erhöhung der Preise von 2022 à 2024 seien knapp 16%.
  • Ansetzen wollen sie nun als Mittel, die Kalkulation aus 2023, wo wir bei 14% liegen (die 2% bis 2024 kommen Sie entgegen).
  • Die Firma hat uns also 2023 ein Haus angeboten, was sich bereits zum Unterschriftszeitpunkt nicht mehr gerechnet hat (+14%).
  • Die nun geforderten 14 %, mildern sie um 5% ab. Letztlich sind es also 9%, die sie haben wollen. Aus ihrer Sicht sind die 12 Monate bereits abgelaufen.
Wir sind der Meinung, dass die 12 Monate Ende Juli diesen Jahres gestartet sind und wir keinerlei Aufforderungen nachkommen zu haben.

In unserem Vertrag steht der Satz: „Festpreis-Garantie 12 Monate ab Vertragsbestätigung“.
Eine Bestätigung haben wir praktisch nie wirklich erhalten, wir haben ja dauerhaft miteinander gearbeitet und für uns wäre der Vertrag nun aktiviert mit dem L-Bank Kredit. Ist das Wunschdenken und können wir auf unser Recht beharren, dass wir der Firma eigentlich bei gar nichts entgegenkommen „müssen“ oder übersehen wir etwas?

Vielen Dank für eine Einschätzung
WingVII15.12.24 20:28
Das wird hier wohl leider schwierig zu beurteilen sein, wenn der genaue Vertragstext nicht vorliegt. Wenn du das Geld nicht zahlen willst, dann solltest du vielleicht einige Euros in eine Rechtsberatung investieren wenn du dir unsicher bist.
nordanney15.12.24 21:10
Laienmeinung: Ihr habt einen von beiden Seiten unterzeichneten Vertrag erhalten = Vertragsbestätigung.
Thema erledigt.

Auch wenn es für euch doof ist, aber man nicht 2023 einen Vertrag mit 12 Monaten Preisgarantie unterzeichnen und davon ausgehen, dass diese Garantie eigentlich 24 Monate oder noch länger gilt.

Geht zum Anwalt. Wir leben nicht den Text des Vertrags noch die schriftliche Kommunikation der letzten 1,5 Jahre.
ypg15.12.24 22:16
Ich bin der Meinung von (aber auch Laie)
muss aber auch erwähnen:
withoutsugar schrieb:

In unserem Vertrag steht der Satz: „Festpreis-Garantie 12 Monate ab Vertragsbestätigung“.
withoutsugar schrieb:

Heißt: Sobald die Gelder aus öffentlicher Hand genehmigt sind, wird der Vertrag rechtskräftig.
Das ist ja nicht der Wortlaut des Vertrages. Der Vertrag muss ja auch schon 2023 rechtsgültig gewesen sein, konnte aber, sofern die Bank den Kredit nicht gibt, kostenfrei zurück getreten werden durch Euch ( unter anderem ja auch ein Punkt eines rechtsgültigen Vertrages)
Die Vertragsbestätigung ist ja quasi die Unterschrift von beiden Parteien plus die zwei Wochen, die man zum Rücktritt hat. Und diese Bestätigung ist quasi stillschweigend (ich kenne das richtige Wort nicht)

Wenn der Vertrag nicht rechtsgültig gewesen wäre seit 2023, dann hätte der AN ja theoretisch alles zu Eurem Nachteil ändern können.

Ob und wann der Vertrag also bestätigt wurde, darüber können sich auch die Anwälte mehrere Monate austauschen, obwohl es jetzt schon sicher ist, ohne dass Ihr Gewissheit habt, das Ihr Recht bekommt. Was sich dann in der Zwischenzeit tut hinsichtlich Preise und Darlehen, wagst Du nicht zu ahnen.
Letztendlich muss man auch erwähnen: wer einen Vertrag mit einem Dumping-Preis eingeht, der muss sich mit Eigenverschulden konfrontieren. So zumindest sagt man bei Online-Angeboten, die 20% unter dem Marktpreis liegen.
withoutsugar schrieb:

verwendet die Preise aus 2022 (Dies steht so auch im Leistungsverzeichnis).
Bei Euch scheint eh recht viel auf Kante genäht. Habt Ihr nie damit gerechnet, dass die Preise teurer werden?
Wenn Ihr jetzt irgendwann den Bauantrag einreichen würdet, wird irgendwann im Mai/Juni der Hausbau angefangen Und Euch trifft die Erhöhung eh.
nordanney15.12.24 22:47
P.S. Ein Vertrag mit Bedingungen ist übrigens schon mit Unterschrift rechtsgültig. Das habe ich mal in zwei Semestern Recht beim BWL Studium gelernt.
Ihr könnt euch zumindest nicht darauf zurückziehen, dass der Vertrag erst mit Bankverträgen rechtsgültig wurde.
11ant15.12.24 22:50
Für einen Anwalt ist es jetzt zu spät, Eure Fehler sind längst gemacht. Die aufschiebende Bedingung schiebt nicht auch Preiserhöhungen auf, der Vertrag wurde durch die zwischenzeitliche Korrespondenz konkludent aktiviert, die 12 Monate laufen also nur noch bis nächsten Sommer (da wird das Haus jedoch noch nicht "fertig" im Sinne des Lieferumfanges sein). Nun will der Hersteller 9% Preiserhöhung, und wird sie auch beanspruchen können. Ihr könnt ja um Wandlung bitten (d.h. den Vertragsgegenstand in ein 8,3 % kleineres Haus zum alten Preis, den Keller habt Ihr ja noch nicht gebaut und die Baugenehmigung steht auch noch aus.
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