Geringe Betonüberdeckung beim Keller „weiße Wanne“

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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D

domino55

Zu einer echten weißen Wanne gehört schon einiges mehr, das zähle ich jetzt nicht alles auf. Nochmal zurück auf dein Bodengutachten. Dass das Grundwasser bei 19m gefunden wurde wundert mich schon extrem. Ich erinnere mich an die schwere Rammsondierung mit max. 7m tiefe. was haben die bei die in der Tiefe gesucht, Öl? Egal.
Keine 19 m (habe ich falsch gemerkt), sondern 25-27 m.
Zitat aus dem Bodengutachten:
Nach Beendigung der Aufschlussarbeiten am 15.01.2021 und 01.02.2021 konnte in den Erkundungen bis zur maximalen Erkundungstiefe von 3,00 m unter Gelände, bzw. -2,76 m rel. Höhe kein Wasserstand gemessen werden. Lediglich in Schurf SCH 1 wurde in einer Tiefe von 1,20 m unter GOK ein Schichtwasserhorizont angetroffen.
Nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Umwelt /U 9/ wird der Grundwasserstand im Bereich des Bauvorhabens mit etwa 303 bis 305 m NHN bzw. 25 bis 27 m unter Gelände im Festgestein (Sandstein) angegeben.

Was sagt das Bodengutachten über die Abdichtung erdberührter Bauteile wie z.B. Keller generell? Da muss ja was stehen wie z.B.: „bindiger Boden, deshalb zeitweise stehendes/drückendes Schichtenwasser, Lastfall 1, darum Empfehlung wasserundurchlässige Bauweise“ oder dergleichen.
Es steht nicht direkt "Weiße Wanne" im Bodengutachten, aber ist ein Neubaugebiet und alle Nachbarn hier machen nur weiße Wannen. Es gibt schon Nachbarn, die keine weiße Wanne gebaut haben und bereits einen Wasserschaden im Keller haben.
 
A

Allthewayup

Okay. Betrachten wir das Ganze nochmal Objektiv:

Keiner hier außer dir kennt den genauen Wortlaut im Vertrag.
Keiner hier außer dir kennt den genauen Wortlaut im Bodengutachten.
Bevor du nur unnötig Zeit verlierst oder auf gut gemeinte Ratschläge hier aus dem Forum (mich eingeschlossen) eine voreilige Entscheidung triffst, ziehe einen Sachverständigen hinzu.

Wir hielten es auch nicht für möglich, dass uns das passieren könnte, aber auch wir mussten diese Lanze brechen und einen Fachmann mit der Überprüfung beauftragen.

Es geht 1) um einen technisch einwandfreien Keller und 2) um sehr viel Geld.

Nur ein Sachverständiger wird deine Situation umfänglich bewerten können und dir sagen was du jetzt tun kannst. Das Forum streichelt höchstens deine Seele oder versetzt dich in Panik. Beides bringt dich aber nicht weiter.
 
H

hanghaus2023

Ist das ein Fertigteil Keller?

Steht das Haus schon?

Wer hat wie die Betondeckung ermittelt?

Nur die Fugen abzudichten ist mMn Unsinn. Die minimale Betondeckung liegt vermutlich in der Wandfläche vor.

Sanierung, Preisminderung, 30 Jahre Gewährleistung und Gewährleistungseinbehalt (Bürgschaft der Bank) ist das mindeste.

Wie genau saniert werden sollte sagt Dir der Sachverständige.
 
D

domino55

Es ist ein Keller aus Ortbeton.
Der Keller ist noch nicht fertig. Demnächst sollte er gedämmt werden und die Baugrube verfüllen.
Die Betondeckung wurde von einem Ingenieurbüro mittels Bewehrungssonde (Hilti PS 200 S Ferroscan) ermittelt.
Die minimale Betondeckung liegt im unteren Sockelbereich der Kelleraußenwand (außen), unmittelbar oberhalb der Bodenplatte.

Sind Beispiele für Sanierungen und die Höhe von Preisminderung bekannt?
 
H

hanghaus2023

Das Ingenieurbüro welches die Betondeckung gemessen hat ist Dein Ansprechpartner. Die sollten Dir sagen können wie man fachmännisch saniert. 3 Möglichkeiten hat Dir ja der Statiker des AN schon genannt.

Rechtliche Fragen am besten mit einem Anwalt klären.
 
A

Allthewayup

Sanierung, Preisminderung, 30 Jahre Gewährleistung und Gewährleistungseinbehalt (Bürgschaft der Bank) ist das mindeste.
Je nachdem wie stark die Ist-Abweichung von der Soll-Abweichung ist und je nachdem wie technisch bedenklich das ganze jetzt ist, in einer derart frühen Phase des Baus u.U. auch an einen Abriss denken. Das kann und soll der Gutachter klären. Ggf. hast du einen lebenslangen Ausschluss aus der Wohngebäude und Elementarversicherung wenn der Keller nicht den Regeln der Technik entspricht. Nach den 30 Jahren (sind in der Praxis auch sehr selten vom GU akzeptiert) trägst du das Risiko bis zum Lebensende vollumfänglich selbst. Wenn du das Haus vorher Verkaufen solltest hast du einen immensen Preisabschlag auf das gesamte Haus wenn du offenlegen musst, das der Keller nicht den Anforderungen des vorliegenden Lastfalls entspricht.

Kurzum: Es geht nicht um den Wert des Kellers sondern um den des gesamten Hauses mit Grund und das lebenslange Risiko eines Schadeneintritts welches von dem Keller ausgeht.

Wir stehen übrigens vor gleichem Dilemma es ist allerdings schon das Dach auf dem Rohbau was die Sache schwieriger macht.


Das Ingenieurbüro welches die Betondeckung gemessen hat ist Dein Ansprechpartner. Die sollten Dir sagen können wie man fachmännisch saniert. 3 Möglichkeiten hat Dir ja der Statiker des AN schon genannt.

Rechtliche Fragen am besten mit einem Anwalt klären.
Das Ingenieurbüro ist vom TE nicht beauftragt worden wenn ich das richtig verstanden habe sondern vom Bauunternehmer. Deshalb sehe ich wenig Sinn darin diese jetzt nach Möglichkeiten der Sanierung zu Fragen.

Dein Ansprechpartner sollten ab jetzt der Gutachter und nach Feststellung der Tatsachen ggf. auch - wie der Kollege schon sagte, ein Anwalt sein.


Ich fühle übrigens persönlich mit dir, bei uns hat sich der „worst case“ quasi bestätigt und wir sitzen abwechselnd mit SV und RA zusammen. Darum mein dringender Rat: Wende dich an einen Gutachter, am besten öffentlich bestellt und vereidigt, da hier keiner die Neutralität anzweifeln dürfte und seine Aussagen im Zweifel auch vor Gericht bestand hätten - was nicht heißt das es soweit kommen muss.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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