Bauträger gibt Handwerker nicht preis

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Wolfwolf

Hallo Zusammen,

unser Bauträger (Sitz in Fürth) weigert sich, uns die Handwerkerfirmen zu nennen, uns wurde mitgeteilt, dass wir die Firma eine Woche vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt bekommen.

Darf der Bauträger uns die Auskunft verweigern?

Danke im Voraus!
 
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B

Bauexperte

Hallo,

unser Bauträger (Sitz in Fürth) weigert sich, uns die Handwerkerfirmen zu nennen, uns wurde mitgeteilt, dass wir die Firma eine Woche vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt bekommen.

Darf der Bauträger uns die Auskunft verweigern?
Ich schätze einmal, daß Dein Anbieter noch gar nicht weiß, wer die Arbeiten ausführen wird und deshalb keine Auskunft gibt/geben kann.

Wann wird denn mit den Arbeiten begonnen?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
W

Wolfwolf

doch es stehen alle Handwerker fest,

wann die Arbeiten sind ist nicht absehbar, es passiert manchmal wochenlang nichts dann gehts wieder weiter (sind 40 Reihenhäuser).

Bezug ist 30.09.

uns geht es darum, ob sie einem diese Informationen verweigern können

wahrscheinlich wollen sie eine Kontaktaufnahme verhindern, ist aus unserer Sicht aber dringend notwendig, denn bisher ist viel schiefgegangen.



Hallo,


Ich schätze einmal, daß Dein Anbieter noch gar nicht weiß, wer die Arbeiten ausführen wird und deshalb keine Auskunft gibt/geben kann.

Wann wird denn mit den Arbeiten begonnen?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 

€uro

....uns geht es darum, ob sie einem diese Informationen verweigern können...
Vertragspartner ist ausschließlich der GU/GÜ, nicht der jeweilige Sub eines Einzelgewerks. Auch alle Fragen der Bauleitung, Abstimmung ... ist Sache des GU/GÜ´s. Es liegt daher in seiner freien Entscheidung, ob er solche Informationen an die Bauherrenschaft weitergibt.
...wahrscheinlich wollen sie eine Kontaktaufnahme verhindern, ist aus unserer Sicht aber dringend notwendig, denn bisher ist viel schiefgegangen.
Aus eurer Sicht vielleicht sinnvoll bzw. notwendig, der GU/GÜ bewertet das aus seiner Interessenlage scheinbar anders.

v.g.
 
B

Bauexperte

Hallo,

wann die Arbeiten sind ist nicht absehbar, es passiert manchmal wochenlang nichts dann gehts wieder weiter (sind 40 Reihenhäuser).

Bezug ist 30.09.
Bei 40 RH wird es dann aber Zeit :-)

uns geht es darum, ob sie einem diese Informationen verweigern können

wahrscheinlich wollen sie eine Kontaktaufnahme verhindern, ist aus unserer Sicht aber dringend notwendig, denn bisher ist viel schiefgegangen.
€uro hat bereits die richtige Antwort gegeben; erster Ansprechpartner ist Dein Vertragspartner. Wenn er Dir die Bekanntgabe der Handwerker schriftlich garantiert hat, wirst Du abwarten müssen; nur er allein weiß, wann die Arbeiten beginnen und er seiner vertraglich zugesicherten Informationspflicht nachkommen muß.

Etwas interessiert mich allerdings schon. Wenn noch nicht begonnen wurde, was ist dann bereits schief gelaufen? Und - hast Du das bereits Deinem Vertragspartner schriftlich mitgeteilt?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
H

Husmann

Als Bauherr steht dir natürlich zu die Anbieter zu kennen hier mal was man als Bauherr verkörpert.

Der Leistungsträger Bauherr ist eine Person oder Organisation. Er fasst den unternehmerischen
Entschluss zur Planung und Ausführung eines Werkes und übernimmt die sich aus diesem Entschluss ergebenden Pflichten und Rechte.
Nach Art. 73 der Bayerischen Bauordnung, zitiert von Schub [3.7], ist der Bauherr
„wer auf seine Verantwortung eine bauliche Anlage vorbereitet oder ausführt,
oder vorbereiten oder ausführen lässt.“

Der Bauherr stellt demnach die Bauaufgabe nach Umfang, Qualität, Zeit und Kosten, beschafft das Grundstück und die Finanzmittel, beauftragt Planer,
Firmen und Lieferanten und erfüllt durch Beschaffen der erforderlichen Genehmigungen sowie rechtzeitige Entscheidungen in den einzelnen Planungs-
und Bauphasen die Voraussetzungen für einen weitgehend reibungslosen Bauablauf.

Darüber hinaus koordiniert er die Tätigkeit aller am Bau Beteiligten und überwacht nach abgeschlossener Planung, die sich in den einzelnen Teilschritten durch
Rückkopplung oder in Regelkreisen vollzieht, die Ausführung nach Qualität, Zeit und Kosten.
Aus der Sicht rationeller Bauausführung hat er besonders dafür zu sorgen, dass alle Bauleistungen sorgfältig geplant und ausgeschrieben, den Firmen die erforderlichen Ausführungsunterlagen (Pläne) rechtzeitig und vollständig übergeben und die seinerseits notwendigen Entscheidungen rechtzeitig getroffen werden.

Das setzt die Kenntnis der Anbieter Voraus.

best regards Husmann Sachverständigenbüro
 
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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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