Anbau auf "grenzbebauter" Garage. Welches Dach ist möglich?

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E

Escroda

Ich weiß nicht, welche Informationen noch benötigt werden.
z.B. ein Bebauungsplan-Ausschnitt, damit man die überbaubaren Flächen sieht
die Häuser benötigen wohl generell keiner Baugenehmigung.
Das wäre sehr bemerkenswert, denn dann müsste es für das gesamte Gemeindegebiet Bebauungspläne geben. Da sich die Landesbauordnung in NRW zur Zeit im Schwebezustand befindet, lehnen einige Gemeinden das Freistellungsverfahren im Moment sogar grundsätzlich ab.
Man muss wohl nur beachten, dass die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück liegen.
Und das steht im Bebauungsplan?
dass wenn auf der Garage ein Raum mit Hauptnutzung entsteht, diese Nutzung auf die Garage übertragen wird und sie damit Abstandsflächen (auf Nachbargrundstück) auslösen würde.
Das sehe ich anders, wenn der Raum die abstandsfläche einhält. Nach der vorgesehenen Novellierung der Landesbauordnung ist es sogar ausdrücklich erlaubt:
§6 (11)
... Gebäude nach Satz 1 bleiben auch dann ohne eigene Abstandsflächen und in den Abstandsflächen
eines Gebäudes zulässig, wenn auf ihnen Dachterrassen, Balkone und Altane errichtet werden, die
einen Abstand von mindestens 3 m zur Grundstücksgrenze einhalten. Bei Dachterrassen ist der
begehbare Teil des Daches zu umwehren.

Natürlich nur, wenn sich die Garage innerhalb der überbaubaren Flächen befindet, was wir aber nicht wissen, da wir den Bebauungsplan nicht kennen.
darf dieser Raum dann vom Haupthaus zugänglich sein
Bauordnung NRW (alte und neue Fassung):
§6 (11)
... 4. auch, wenn das Gebäude über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügt.
 
M

Michi240281

Nein das steht nicht im Bebauungsplan, das ist ja grundsätzlich so, oder nicht?

So ich habe mal einen Ausschnitt aus dem Bebauungsplan erstellt und unser Haus und die Doppelgarage eingezeichnet. Ebenfalls sämtliche textliche Festsetzungen. In rot die Grundstücksgrenze.
anbau-auf-grenzbebauter-garage-welches-dach-ist-moeglich-234438-1.jpg
anbau-auf-grenzbebauter-garage-welches-dach-ist-moeglich-234438-2.jpg
 
E

Escroda

Na also, geht doch!
Die Bilder zeigen, dass Dir planungs- und bauordnungsrechtlich ganz ganz viele Möglichkeiten offen stehen, so dass wohl eher finanzielle Hindernisse deine Erweiterungsträume beschränken. Du könntest die Garage (teil)abreißen und das Wohnhaus bis zum Mindestgrenzabstand erweitern, Du könntest hinter der Garage einen ein- oder zweigeschossigen Anbau zu Wohnzwecken errichten, hinter dem Wohnhaus kannst Du ausgiebig Wohnraum schaffen oder einfach ein Gartenhaus aufstellen.

Du solltest deine Wünsche mal mit einem Planer besprechen, der wird dir dann auch eine grobe Kostenschätzung geben, was welche Maßnahme etwa kosten wird. Der berücksichtigt dann auch die Lage der bestehenden Fenster, die Tragfähigkeit des Garagendaches und die baurechtlichen Beschränkungen.
 
M

Michi240281

Vielen Dank für deine Schilderungen.

Ich möchte zu den Möglichkeiten ein paar Kommentare geben.

Garage teilabreißen macht ja wenig Sinn, da diese "nur" 5m breit ist und man somit also nur 2m gewinnen würde und die Doppelgarage auch benötigt wird (oder könnte man links vom Haus außerhalb des Baufensters was machen, z.B. Carport oder Fertiggarage?).

Hinter der Garage wäre es dasselbe, lediglich 2m in der Breite könnte man dort bauen. Ich denke da steht der Aufwand/die Kosten in keinem gesunden Verhältnis zum Nutzen, zumal man dann die Tür die hinten zur Garage rausgeht noch versetzen müsste.

Nach hinten ausbauen ist natürlich eine Möglichkeit. Die Skizze des Hauses war in der Hinsicht nicht ganz korrekt, auf der rechten Hälfte ist im EG noch eine Art Erker von 2m Tiefe. Auf der linken Hälfte befindet sich die Terrasse. Im EG anbauen wollen wir nicht, weil das dann Gartenfläche kostet. Bliebe lediglich der Aufbau auf diesem Erker im OG, der dann links auch die Terrasse überbaut. Da müsste dann aber wohl viel mit Stahlträgern gearbeitet werden, um die Lasten abzufangen. Ich denke, das wäre wohl die teuerste Variante von allen.

Gartenhaus steht schon, sonst hätten wir noch größere Platzprobleme.

Also mein favorisierter Plan wäre wie gesagt, einfach auf die Garage ein Schrägdach zu bauen um hier Abstellfläche zu schaffen. Ich habe mal mit den von dir genannten 30°C gerechnet. Da kommt man dann an der "Hauskante" auf 2,9m Höhe, bei 2m Abstand sind es noch 1,7m Höhe. Also von Volumen her würde das schon eine Menge bringen.

In 2 Wochen bin ich bei der Bauaufsichtsbehörde und werde da mal die Möglichkeiten erläutern und hoffentlich verbindliche Aussagen bekommen.

Mail an einen Architekten aus der Umgebung, der mir empfohlen wurde, ist vor 1 Woche raus - bislang keine Rückmeldung.

Besten Dank und viele Grüße
 
E

Escroda

oder könnte man links vom Haus außerhalb des Baufensters was machen, z.B. Carport oder Fertiggarage?
Nein, ist nach 3.2 im Bebauungsplan ausgeschlossen. Ein offener Stellplatz wäre aber möglich. Vielleicht ist auch eine Befreiung möglich, da deine Garage von 3.3 bereits abweicht.
auf der rechten Hälfte ist im EG noch eine Art Erker von 2m Tiefe.
Wieder so ein Detail, das im persönlichen Gespräch mit einem Planer sicher nach wenigen Minuten so manchen Gedankengang erst gar nicht hätte aufkommen lassen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
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