Bestandshaus Abriss - Neubau: was lässt der Bebauungsplan zu?

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J

JamaikaJoe

Hallo in die Runde!

Meinen Eltern gehört ein vermietetes Grundstück mit Haus BJ 1960.
Meine Frau und ich überlegen, ob wir dort ein Haus für uns bauen möchten. (Abriss des Bestandshaus)

Von der Gemeinde habe ich freundlicherweise den Bebauungsplan erhalten. Siehe Anhänge.
Nun kann ich als Unkundiger in den Plan viel hineininterpretieren. Daher wäre es toll, wenn Ihr mir bei ein paar Fragen helfen könnt.

Von Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Traufhöhe, etc. sehe ich im Bebauungsplan nichts. Welche anderen Dokument muss ich noch bei der Gemeinde anfordern, um über weitere Vorgaben Gewissheit zu bekommen? Etwa die in der Erklärung genannte Baunutzungsverordnung (sh. Anhang)?

Darf die ganze, von der blauen Baulinie umrandete Fläche als Erdgeschoss genutzt werden?
Ein Anhang zeigt meinen Versuch die blau umrandete Fläche in Google Maps maßlich einzuschätzen.
Ich vermute es gibt eine maximale Dachfirsthöhe, die bei 50grad Dachneigung die Dachgeschossgrundfläche so einschränkt, dass sie deutlich kleiner ist, als die blau umrandete Fläche. Seht Ihr das auch so?

Lässt es der Bebauungsplan zu, dass die Dachgeschossgrundfläche kleiner sein darf, als die Ergeschossgrundfläche?
Z. B. wenn der Dachfirst von Nord nach Süd verläuft, das Dach aber nur über 2/3 der Erdgeschoss-Nord-Süd-Länge geht=> Dachterrasse am Südgiebel möglich?

Die Garage darf nach meinem Verständnis nur so groß sein wie es die rot-gestrichelte Linie anzeigt.
Aktuell dockt an die Garage in Ostrichtung jedoch noch eine gemauerte Hobbywerkstatt an und daran ein gezimmerter Schuppen bis zum Wohnhaus.
Diese L-förmige Einrahmung des Südwestgartens gefällt uns, steht so m. E. aber nicht im Einklang mit dem Bebauungsplan.
Wie wahrscheinlich ist es, bei neuem Wohnhaus dort wieder mit Nebengebäuden (Doppelgarage und Hobbywerkstatt, kein Schuppen) andocken zu dürfen?

Danke bereits für Eure Meinungen dazu!

Jo
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Anhänge

11ant

11ant

Von der Gemeinde habe ich freundlicherweise den Bebauungsplan erhalten. Siehe Anhänge.
Da sieht man nur einen winzigen Ausschnitt aus dem Bildteil. In diesem sollte auch eine Nutzungsschablone stehen, und "textliche Festsetzungen" sollte es auch geben.

Was ist an einem Haus aus 1960 so schrottig, daß an Abriss gedacht wird ?
 
Y

ypg

Erdgeschoss und Dachgeschoss, also 1-geschossige Bauweise.
Auf den Plan muss irgendein Schema mit Buchstaben und Zahlen geben. Das ist aussagekräftig.

Wenn die Größe von Schuppen und sonstigen Nebengebäuden in der Landesbauordnung genehmigungsfrei oder vom Bauamt genehmigt werden, dürfen sie gebaut werden.
Ich glaube, es ist sehr viel einfacher, diese Gebäude einfach stehen zu lassen und dann ggf einfach in neu auszutauschen
 
J

JamaikaJoe

Danke für Eure Antworten!
Da sieht man nur einen winzigen Ausschnitt aus dem Bildteil. In diesem sollte auch eine Nutzungsschablone stehen, und "textliche Festsetzungen" sollte es auch geben.
Eine Nutzungsschablone ist auf dem Plan nicht darauf. Ich werde die bei der Gemeinde nachfragen, zusammen mit den textlichen Festsetzungen. Danke für den Tipp.
Hoffe da steht dann auch irgendwo die maximale Dachhöhe.
Liege ich da richtig mit meiner Denke, dass die Dachneigung von 50grad die Dachgeschossgrundfläche deutlich ggü. der Baufenstergröße einschränken wird?

Was ist an einem Haus aus 1960 so schrottig, daß an Abriss gedacht wird ?
Zu wenig Wohnfläche (1 Kind da, ggf. 2tes), Raumhöhe überall niedrig, Probleme mit Salpeter im Keller, Elektrik nur zweiphasig, keine Dämmung, Hochparterre (gefällt nicht und wenn bauen dann Ziel barrierearm). Ich schätze ein Umbau bzw. eine Renovierung käme von den Kosten einem Neubau gleich.

Ich glaube, es ist sehr viel einfacher, diese Gebäude einfach stehen zu lassen und dann ggf einfach in neu auszutauschen
Was meinst Du mit "in neu tauschen"? Meinst Du das gleiche wie ich: Abriss und Neubau an den alten Stellen in leicht geänderter Konstellation (Doppelgarage statt Schuppen)?

Viele Grüße
Jo
 
Y

ypg

...
Liege ich da richtig mit meiner Denke, dass die Dachneigung von 50grad die Dachgeschossgrundfläche deutlich ggü. der Baufenstergröße einschränken wird?

Jo
Was meinst Du mit Deiner Frage?
Du darfst 1-Geschossig mit ausgebautem Dach bauen. DN ca. 50 Grad. Bedeutet sehr kleiner KS, damit es kein VG wird.
Ich sehe kein Baufenster. Wie wäre es, wenn Du mal alles hier einstellen würdest und nicht nur den Zoom Deines Grundstücks.

Worauf willst Du eigentlich hinaus? Frag uns mal direkt und nicht indirekt - wir sind ja nicht das beängstigende Bauamt, und auch das kann man nicht mit Fangfragen täuschen [emoji6]
 
11ant

11ant

Eine Nutzungsschablone ist auf dem Plan nicht darauf.
Auf dem Teil, den wir hier sehen, leider nicht. Aber ich kenne keinen Bebauungsplan, wo die fehlt.

Liege ich da richtig mit meiner Denke, dass die Dachneigung von 50grad die Dachgeschossgrundfläche deutlich ggü. der Baufenstergröße einschränken wird?
50° DN sind echt fett und empfinde ich schon als waffenscheinpflichtiges Spitzdach. Die würde ich nicht ausschöpfen wollen. Für Deinen optimalen Giebelquerschnitt fehlen uns hier entschieden zu viele Informationen.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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