Hausplanung mit 3 Kinderzimmern auf 473qm Grundstück

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Y

ypg

Wie kommt ihr denn sonst so mit dem Rest hin?
Es wird ja oft der Schmutzbereich vor der Treppe und die mangelnde Stellfläche im Schlafzimmer für Kleiderschrank kritisiert.
Im Bauamt meinte man 2 Vollgeschosse, am besten mit Keller und ihr habt genug Platz
Als wenn das Bauamt Eure Bedürfnisse kennt. Gut, wenn Keller im Budget liegt… aber was ich meine:
Wandhöhe ist ja max 5,5. Wenn man also mit der maximalen Firsthöhe etwas vermittelt (das ist Hausbreitenabhängig), dann liegt man bei einem Kniestock von 2 Meter (Du willst mir nicht erzählen, dass das Mist ist?!), bei einem sehr guten Dachgeschoss, welches man gut noch als Wohnraum ausbauen kann. Mir fehlt jetzt die Zeit, es aufzuzeichnen.
 
D

derdom

Der Eingangsbereich ist definitiv ein Thema. Ideal wäre ein Windfang oder eben entsprechende Diele mit Möglichkeiten für Einbauschrank.
Im Moment haben wir im Schlafzimmer wegen der Schräge 3 Pax Schränke und Kommoden. Es geht, schön ist aber anders.

Das Bauamt ist lediglich im Bilde, dass wir ein relativ neuwertiges Haus haben, aber eben ein Zimmer fehlt. Deswegen kam der Kontakt hinsichtlich Bauplätzen zustande. In dem Gespräch wurde gefragt, warum wir unser "neues" Haus denn los werden wollen.

Keller sind wir wirklich hin und her gerissen. Im Moment haben wir einen mit Fußbodenheizung aber wenn wir ehrlich sind, 80-90% der Sachen könnten weg....

Ein nutzbarer Dachboden als Büro / Abstellraum wäre natürlich nice. 2m Kniestock hört sich gut an.

Unser Budget liegt bei um die 700k€, gerne auch weniger. Der Bauplatz wird bei rund 100k€ liegen, bleiben also 600k€ für den Rest.
 
11ant

11ant

Vergiss es. Der 11ant denkt schon wieder nur im Hang-Modus.
Allerdings ist die Ebene ohne Hang recht unvorteilhaft fotografiert
Ich bin in keinem Hangmodus. Man müßte die konkreten Höhen kennen, dann kann man die Regel darauf anwenden (die Suchphrase hatte ich ja genannt, sie führt zu Teil 1 des Vierteilers). Ich könnte mir gut vorstellen, daß es hier auf einen Nutzkeller hinausliefe, eventuell gar auf einen Nutz-Teilkeller (gewissermaßen also Spitzbodenersatzraum). Aber das ist ja alles herausfindbar (tägliches Brot, keine Hexerei).
Das Bild sagt m.E. klar: Hang, aber leicht. Das müßte die Fotografin eigentlich schneller sehen als der Kaufmann.
 
Y

ypg

daß es hier auf einen Nutzkeller hinausliefe
Ja, natürlich, was denn sonst, wenn es nahezu eben ist?!
dann kann man die Regel darauf anwenden
Da gibt es es keine Regel.
Es gibt Neigungen, die nach Wohnkeller rufen… keine Regeln…
aber hier (wenn nahezu plan als gesetzt gilt) braucht man nichts als gesunden Menschenverstand oder wenn Hang, dann entsprechend den VG-Punkt in der Landesbauordnung.
 
11ant

11ant

Ja, natürlich, was denn sonst, wenn es nahezu eben ist?!
Es ist ja nur eben im Sinne von nicht-wild-wellig, aber nicht auch im Sinne von waagerechtem Plateau.
Es gibt Neigungen, die nach Wohnkeller rufen… keine Regeln…
aber hier (wenn nahezu plan als gesetzt gilt) braucht man nichts als gesunden Menschenverstand oder wenn Hang, dann entsprechend den VG-Punkt in der Landesbauordnung.
Hier haben wir es mit leichtem Hang zu tun, der gewiß nicht nach einem Wohnkeller ruft. Und schon gar nicht bestünde hier die Gefahr eines Vollgeschoss-UG´. Ob Teil-Nutzkeller, Ausmitteln oder Aufschütten hier die günstigste Wahl wären, das kann man prüfen.
Da gibt es es keine Regel.
Die 11ant Kellerregel ist ja auch keine Regel im Sinne von Vorschrift, sondern im Sinne von Bauernregel (für eine solche jedoch erschreckend präzise). Sie formuliert die Berechenbarkeit der Keller- oder Nichtkellerkosten unter Berücksichtigung des Phänomens, daß Kellerbaukosten und Kellervermeidungskosten praktisch 1:1 gegeneinander konvertieren, und beschreibt das Gewicht der Stimme, mit der das Gelände mit am Entscheidungstisch sitzt.

Der naive Laie irrglaubt häufig die Kellerkosten als leicht zu erbeutenden fetten Streichposten, und vergräbt dann im Extremfall (d.h. wenn das Gelände zwei Meter = hundert Prozent laut "pro Keller" votiert) dasselbe Geld für einen "vermiedenen" Keller, für das er auch einen gebauten bekommen hätte. Diesen teuren Irrtum macht die (Erste) 11ant Kellerregel vorhersagbar, nicht mehr und nicht weniger.

Ein Phänomen hat keine Väter, auch mich nicht. Ich habe die Regel lediglich formuliert, nachdem ich ihr über vier Jahrzehnte empirisch zugeschaut habe. Alles nur mit Wasser gekocht (was sowohl für die Erste als auch für die Zweite 11ant Kellerregel gilt).
 
N

nordanney

Dachform sind wir gedanklich schon beim Satteldach, die Idee war 2 VG und evlt. Dachboden für Lagerung als Kellerersatz. Hier wie gesagt, hab ich keine Vorstellung, wie hoch der Dachboden dann noch sein kann.
Gedanklich beim Satteldach mit 2 VG finde ich persönlich gut. Habe selbst schon in einer Doppelhaushälfte mit vier Schlafzimmern gelebt, die deutlich kleiner als 160qm Wohnfläche war. Nur weil ein DG unterm Satteldach vielleicht keine offizielle Wohnfläche ist, kann man dort wunderbar ein Schlafzimmer/Büro und Abstellflächen schaffen.
Die konkrete Planung überlasse ich aber besser anderen.
 
Zuletzt aktualisiert 03.07.2025
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