Das wäre vielleicht noch nicht einmal all zu konsequent erforderlich, mein spontaner Gedanke beim Anblick der Schnittzeichnung ging eher in Richtung "Split Level light": schlicht mittels Eingang auf Straßenniveau = auf der "halben Treppe". Damit käme die Gartenseite / Terrasse dann etwa 1,40 m tiefer, und wäre dem Hang quasi schon gefolgt.Split Level wäre hier wohl noch besser angebracht.
Beides schöne Ideen. Leider nicht erlaubt.Das wäre vielleicht noch nicht einmal all zu konsequent erforderlich, mein spontaner Gedanke beim Anblick der Schnittzeichnung ging eher in Richtung "Split Level light": schlicht mittels Eingang auf Straßenniveau = auf der "halben Treppe". Damit käme die Gartenseite / Terrasse dann etwa 1,40 m tiefer, und wäre dem Hang quasi schon gefolgt.
Willst du deinen Architekten verklagen? Ne, Spaß beiseite. Aus dem Thread geht hervor, das du ja quasi noch gar nicht richtig beim Bauamt warst. Dir fehlt die Erlaubnis der Nachbarn, noch habe ich nicht einen Beleg für dieZurück zur Ursprungsfrage: Nach der Durchsicht der Kommentare eher keine Chance, dass das Bauamt einlenkt?
Würde dann ggf. die Geschichte einen Anwalt prüfen lassen.
gesehen. Oder hast du das schriftlich bekommen?Notwendigkeit als auch die städtebaulich gestalterische Auswirkung
Und was sagt eigentlich dein Architekt dazu?Daraufhin kann von Bauamt nur zurück, dass nur 0,6m L-Steine zulässig sind und uns nicht mehr genehmigt wird.