Grundrissentwurf Einfamilienhaus Hanglage

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J

JayneCobb

Hallo,
mir ist wieder eingefallen, dass wir uns diese Ausrichtung ziemlich am Anfang mit angeschaut haben (als Entwurf „Massiv 1“ hier vorgestellt).
Es gab hier einen Tenor, dass sich Häuser und Firste möglichst an der Straße orientieren sollten. Dies wirkt auch stimmiger für uns.
Wegen Photovoltaik: Da haben uns die diversen angefragten Bauträger einstimmig erklärt, dass das heutzutage so gut wie egal sei. Und für Eigenbedarf wäre Ost-West-Ausrichtung sogar etwas günstiger.

Im Süden von uns und den sich östlich anschließenden Grundstücken bleibt es unbebaut, da sich da eine im Bauplan definierte Biotopfläche befindet, die nicht verändert werden darf. Die gestrichelten Flächen im letzten gezeigten Plan sind schon Teile dieses Biotops, die man (günstig) miterwerben musste. Bis auf Bauverbot gibt es da aber keine großen Auflagen.

Ich habe heute mit dem Bauträger länger gesprochen. Er hält das Abrücken der Garage um 2,50 m für die einzig sinnvolle Lösung. Zumal man für Baggerarbeiten aufs Grundstück des Nachbarn müsste, und da ist schon alles fertig ... Passt für uns.
Außerdem würde er die Luftwärmepumpe (14 kW hält er auch für zu hoch und denkt, dass das zufällig vom Architekten mit reingerutscht ist) aus dem kalten Keller rausnehmen, da das thermisch ungünstig sei. Wir haben entschieden, dass wir das zusätzliche WC unten nicht wirklich brauchen. Dann bekommt diesen Platz der Hobbyraum, und der bisherige Gang sowie Teile des ursprünglichen Hobbyraums zwischen Wohnflur und Keller wird Technik-/Waschraum. Dann muss man zum Keller (und zum Hobbyraum?) durch diesen Raum, finde ich aber kein Drama. Er bespricht das noch mit dem Architekten; mal schauen, wie die Pläne sich noch ändern.

Das Nachbargrundstück 64 wird eine interessante Sache. Das Grundstück ist immer noch nicht verkauft, nur reserviert. Wie ich jetzt erfahren habe, müssten aufgrund des Gefälles die Abwasserleitungen 4 m in der Tiefe sein. Beim nördlichen Nachbarn 63 darf aber wegen der Statik nicht so tief an dessen Garage (grenzt an die enge, einzige Zufahrt zum Gelände) gebuddelt werden ...
Ob und wie das gelöst werden kann, keine Ahnung. Vielleicht haben wir Glück und das Grundstück bleibt noch lange unbebaut. :cool:
 
Zuletzt aktualisiert 03.07.2025
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