OG Zimmer ausbauen - Genehmigung notwendig?

4,70 Stern(e) 3 Votes
K

knifflig

Hallo zusammen,

nach einer gefühlten Ewigkeit googeln gebe ich auf und stelle meine Frage hier

In unserem neuen Haus ist ein Zimmer (im OG ca. 2,75cm Deckenhöhe) im Rohbau und wurde von den Vorbesitzern als Abstellraum genutzt. Es sind Fenster vorhanden, die Schrägen sind gedämmt, aber ohne Rigips, Anschlüsse für die Fußbodenheizung sind im Übergang zum Flur vorhanden, es liegt kein Estrich und die Wände sind nicht verputzt. Das Zimmer wurde auch nicht mit in der Wohnflächenberechnung aufgeführt. Mit relativ geringem Aufwand/Geld lässt sich das Zimmer bewohnbar machen.

Benötige ich eine Baugenehmigung um das Zimmer "bewohnbar" zu machen (Fußbodenheizung, Estrich, Elektro legen, Rigips, verputzen, streichen)? Das neue Zimmer hat dann auch einen Einfluss auf die Wohnfläche. Muss ich diese dann neu berechnen lassen, z.B. für die Gebäudeversicherung?

Besten Dank vorab!
 
N

nordanney

Benötige ich eine Baugenehmigung um das Zimmer "bewohnbar" zu machen (Fußbodenheizung, Estrich, Elektro legen, Rigips, verputzen, streichen)?
Gibt die Baugenehmigung eine Nutzung des Raumes als Wohnraum her?
Falls nicht, einfach machen und nicht drüber reden. Im Zweifel ist es eben kein Wohnraum und wird als Abstellraum für eine Couch, einen Schrank, einen Fernseher u.ä. genutzt. Ist halt Zufall, dass die Einrichtungsgegenstände, äh zu lagernden Gegenstände , zufällig wie in einem Wohnraum arrangiert sind.
Wer soll denn nachschauen kommen?
 
Fummelbrett!

Fummelbrett!

Da interessiert sich doch niemand dafür. Als bei uns mal ein zuständiger Herr da war wegen einer anderen Sache, haben wir ihn nebenbei gefragt, was wir tun müssen wenn wir ein Fenster in eine Eingangstür ändern wollen. Der guckte sich den Plan an und war verwirrt: Da war eine Tür eingezeichnet. Die wurde vor 50 Jahren gegen ein Fenster getauscht, keiner hat's bemerkt und/oder keinen hat's interessiert.

Ich würde den Raum also ganz normal herrichten, einrichten, nutzen. Am Ende fragt niemand danach.
 
K

knifflig

Danke für die Antworten. Generell bin ich ja bei euch, allerdings ist mir das für die Gebäudeversicherung irgendwie zu heikel. Ich spreche mal mit der Versicherung.
Aktuell ist der Raum nicht in der Wohnflächenberechnung und im Grundriss als "Speicher" angegeben.
 
Zuletzt aktualisiert 10.07.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5035 Themen mit insgesamt 100230 Beiträgen


Ähnliche Themen zu OG Zimmer ausbauen - Genehmigung notwendig?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Kunststoff Fittings/Wasserleitung und Fußbodenheizung unter Estrich dämmen? - Seite 340
2Fragen zu Fußbodenheizung - neuer Unterbau/Estrich/Granitfliesen 14
3Fußbodenheizung Heizwärmebedarf mit mindestens 60 mm Estrich 30
4Fußbodenheizung fräsen oder neuen Estrich einbringen? - Seite 317
5Finaler Grundriss-Entwurf - bis auf die Fenster - Seite 535
6Aufmusterung Elektro, Q2, Badfliesen, Drempel, bodentiefe Fenster - Seite 223
7Fußbodenheizung / Wandheizung / Deckenheizung - Alternativen? 18
8Fußbodenheizung im Keller sinnvoll?? 60
9Zu viel Feuchtigkeit im Einfamilienhaus nach Estrich-Einbau? Schimmelgefahr? - Seite 749
10Estrich seit drei Tagen drin und noch feucht? - Seite 552
11Wasserschaden. Evtl. angebohrte Fußbodenheizung? 25
12Kellerzimmer in die Einliegerwohnung verlegen? 21
13Elektro-, Fußbodenheizung, Gasbrennwerttechnik statt Heizkörper? 10
14vorübergehender Bodenbelag bei Fußbodenheizung 14
15 Küchenplanung mit tiefen Fenster 43
16Kniestockhöhe 2 GeschossIg Fenster Traufseite - Seite 214
17Umbau Kinderzimmer - Fenster in zwei Fenster aufteilen? - Seite 320
18Kniestock Fenster zu tief, was denkt ihr? - Seite 323
19Aufteilung?! Kleines Zimmer / starke Schräge / Heizkörper 61
20zentraler Raumtemperaturregler für ERR der Fußbodenheizung - Seite 276

Oben